Hallo Zusammen!
Ich will euch nicht auf die Nerven gehen, doch nach meinen Recherchen im Internet ist mir nicht ganz klar geworden, ob ich ein FALLMESSER ( kein OTF oder eins von denen wo die Klinge seitlich herraus kommt )
was eine Klingenlänge von Max 41 mm hat, auch ein verbotener Gegenstand laut dem deutschen Waffengesetz ist ?
Ich will euch nicht auf die Nerven gehen, doch nach meinen Recherchen im Internet ist mir nicht ganz klar geworden, ob ich ein FALLMESSER ( kein OTF oder eins von denen wo die Klinge seitlich herraus kommt )
was eine Klingenlänge von Max 41 mm hat, auch ein verbotener Gegenstand laut dem deutschen Waffengesetz ist ?