41 mm Fallmesser legal ?

Messerede

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Hallo Zusammen!

Ich will euch nicht auf die Nerven gehen, doch nach meinen Recherchen im Internet ist mir nicht ganz klar geworden, ob ich ein FALLMESSER ( kein OTF oder eins von denen wo die Klinge seitlich herraus kommt )
was eine Klingenlänge von Max 41 mm hat, auch ein verbotener Gegenstand laut dem deutschen Waffengesetz ist ?
 
Danke für die Antwort !

Ich hatte vor mir ein Fallmesser mit 41 mm Klingenlänge zu bauen.
Naja dann baue ich mir eben ein Springmesser mit dieser Länge.
Da du dich ja anscheinend ein wenig mit diesem Thema auskennst könntest du mir dann wohl noch sagen wie lang der Griff höchstens sein darf? Stimmt es das es höchstens 35 g schwer sein darf, und die Klinge nicht breiter wie 10 mm sein sollte ?

Gruß
 
Danke für die Antwort !

Ich hatte vor mir ein Fallmesser mit 41 mm Klingenlänge zu bauen.
Naja dann baue ich mir eben ein Springmesser mit dieser Länge.
Da du dich ja anscheinend ein wenig mit diesem Thema auskennst könntest du mir dann wohl noch sagen wie lang der Griff höchstens sein darf? Stimmt es das es höchstens 35 g schwer sein darf, und die Klinge nicht breiter wie 10 mm sein sollte ?

Gruß
Nein, stimmt nicht! Die Klinge darf nicht länger als 8,5 cm sein und das war es.

Wo hast Du diese Info denn her?? :D
 
Da du dich ja anscheinend ein wenig mit diesem Thema auskennst könntest du mir dann wohl noch sagen wie lang der Griff höchstens sein darf? Stimmt es das es höchstens 35 g schwer sein darf, und die Klinge nicht breiter wie 10 mm sein sollte ?


Lies Dir den Bescheid durch, dann weißt Du genau so viel wie ich. :ahaa:
 
Wenn Du Dir dazu noch diesen BKA-Bescheid durchliest, kannst Du feststellen, daß die "41mm" vom BKA nicht stringent angewendet werden. Ob die Chancen eines Fallmessers besser wären, als die der betreffenden "Faustmesser" mit starkem Waffenfaktor, läßt sich nicht sagen, da das BKA im betreffende Bescheid auf eine nähere Begründung verzichtete.
 
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