Hallo,
seit kurzem bin ich Besitzer eines Spyderco Delica 4, das ja eindeutig unter den § 42a fällt, da einhändig zu öffnen und feststellbar. Eigentlich war es aus genau diesem Grund als reines Bürowerkzeug gedacht, aber jetzt, da ich es habe... Nur mal kurz zum Verständnis, da ich mich mit der Materie noch nicht so auskenne: Wenn ich das Messer in einem Rucksack ("verschlossenes Behältnis") mit ins Grüne nehme und dann beim Picknicken verwende geht das vermutlich in Ordnung ("allgemein anerkannter Zweck")? Darf ich es also nur nicht z.B. beim Stadtbummel in der Hosentasche tragen?
Danke schon mal ;-)
Viele Grüße
bfo
seit kurzem bin ich Besitzer eines Spyderco Delica 4, das ja eindeutig unter den § 42a fällt, da einhändig zu öffnen und feststellbar. Eigentlich war es aus genau diesem Grund als reines Bürowerkzeug gedacht, aber jetzt, da ich es habe... Nur mal kurz zum Verständnis, da ich mich mit der Materie noch nicht so auskenne: Wenn ich das Messer in einem Rucksack ("verschlossenes Behältnis") mit ins Grüne nehme und dann beim Picknicken verwende geht das vermutlich in Ordnung ("allgemein anerkannter Zweck")? Darf ich es also nur nicht z.B. beim Stadtbummel in der Hosentasche tragen?
Danke schon mal ;-)
Viele Grüße
bfo