Ich hab da mal ein paar Fragen zum neuen Waffengesetz. Hier speziell das Verbot zum führen von Einhandmessern und feststehenden Messern über 12cm Klingenlänge.
Was ist denn nach §42a Abs 2 Satz 3 ein berechtigtes Interesse? Und vor allem was bedeutet "einem allgemein anerkannten Zweck dient?
Die bereits gefundenen Antworten hier im Forum über Antworten des BKA oder anderer Institutionen gibt nicht viel her.
Gruß
Gerhard
Was ist denn nach §42a Abs 2 Satz 3 ein berechtigtes Interesse? Und vor allem was bedeutet "einem allgemein anerkannten Zweck dient?
Die bereits gefundenen Antworten hier im Forum über Antworten des BKA oder anderer Institutionen gibt nicht viel her.
Gruß
Gerhard