Liebe Kenner des deutschen Waffenrechts,
leider ist mir die Abgrenzung zwischen Führen eines Einhandmessers (Victorinox bzw vergleichbar) und Transport des selbigen in einem verschlossenen Behältnis nicht klar.
Bitte, ist für folgende Fälle rechtssichere Aussage möglich?
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Udo
leider ist mir die Abgrenzung zwischen Führen eines Einhandmessers (Victorinox bzw vergleichbar) und Transport des selbigen in einem verschlossenen Behältnis nicht klar.
Bitte, ist für folgende Fälle rechtssichere Aussage möglich?
1. Das Messer befindet sich unverpackt in einem Fach des mitgeführten und mit Zahlenschloß gesicherten Aktenkoffers oder Trolleys.
2. Das Messer befindet sich unverpackt in einem Fach der mitgeführten und mit Reißverschluß gesicherten Umhänge- oder Reisetasche.
2. Das Messer befindet sich unverpackt in einem Fach der mitgeführten und mit Reißverschluß gesicherten Umhänge- oder Reisetasche.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Udo