Ärger um Spielzeugpistole

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G-H-L

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Gerade in der Online-Ausgabe der Abendzeitung gefunden.
http://www.abendzeitung.de/bayern/207910

Da hat doch tatsächlich der Sohnemann seine Spielzeugpistole auf dem Beifahrersitz liegen lassen und dadurch einen Polizeieinsatz ausgelöst. Den Vater erwarten jetzt ein Bußgeld und das Spielzeug wurde eingezogen.

Nun stelle ich mir die Frage, ob ein Gummidolch, der ja auch täuschend echt aussehen kann auch unter diesen Paragrafen fällt.

Gruß
Gerhard
 
Anscheinswaffen sind nur solche die aussehen wie Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 1.6 WaffG).

Deshalb sind z.B. Schaukampfschwerter weiterhin erlaubt.

Für den Familienvater tut es mir echt Leid.
 
Da verstehen die Behörden keinen Spaß , ich erinnere mich an einen Fall aus meiner Gegend , da fuhr einer mit einem alten Wehrmachtskrad mit Beiwagen zu einem Oldtimertreffen , dem Original nachempfunden war am Beiwagen eine Holzatrappe eines MG befestigt , da haben natürlich auch einige besorgte Bürger die Polizei verständigt , es gab nen riesen Ärger und das Holz MG war er los , jetzt fährt er wohl lieber ohne Holz MG :steirer:
 
Ist halt dumm gelaufen das ganze...
Aber: Das Verbot des führens von Anscheinswaffen ist meiner Meinung nach eines der wenigen sinnvollen veränderungen im WaffG(wenn nicht die einzig sinnvolle).
Das hat nichts mit "Kaspertheater" zu tun sondern damit dass viele der Spielzeugwaffen täuschend echt aussehen.Und mal Ganz ehrlich ich würd wahrscheinlich auch die Cops holen wenn da nen Typ mit ner Wumme im Auto vorm Supermarkt wartet.
Zurück zum Thema: Im Gesetz geht es nur um Schusswaffenimitate,also dürften Gummiwaffen z.B. fürs LARP Unberührt bleiben
 
alles was recht ist, aber wenn das teil eine frei käufliche spielzeugpistole war, dann ist das ganz großer humbug, den vater da zur kasse zu bitten!

leider habe ich kürzlich in einem recht interessanten gespräch mit einem anwalt kurz gesagt folgendes bestätigt, bzw. zum ersten mal ausformuliert bekommen: die justiz "schützt" z.z. das system, bzw. meint dieses schützen zu müssen, was im klartext heißt, daß es sich hinter die aussagen von ämtern, behörden, polizei etc. stellt.

spätestens nach diesem gespräch, weiß ich, daß in diesem land kein rechtschutz für den bürger gegeben ist, wenn die gegenpartei eine öffentliche institution ist!

und damit ist für mich hier leider auch der ganze "messer und recht"-kram eigentlich fast gestorben, denn genau "unsere" fälle, werden als gegenpartei immer die polizei haben. vielleicht gibt es irgendwo in einem kleinen gallischen, äh, deutschen dorf noch einen richter der alte ideale hochhält, aber fälle wie oben zeigen, daß dies leider illusion zu sein scheint.

lg
 
Das hat nichts mit "Kaspertheater" zu tun sondern damit dass viele der Spielzeugwaffen täuschend echt aussehen.
Echt sahen die Karnevalskniften zu meiner Zeit auch aus...
Und mal Ganz ehrlich ich würd wahrscheinlich auch die Cops holen wenn da nen Typ mit ner Wumme im Auto vorm Supermarkt wartet.
DAS vielleicht schon. Die Frage ist halt, wie die Polizei dann reagiert.

Eine OWi MUSS manja nicht verfolgen...
 
Der Anscheinsparagraph ist ganz großer Unsinn. Bereits zuvor konnte die Polizei eingeifen - Stichwort "Anscheinsgefahr". Die Einsatzkosten musste dabei derjenige zahlen, der den Anschein zurechenbar verursacht hat. Das wäre eigentlich Strafe genug gewesen.

Auch das Argument, man brauche diese Regelungen, da die Waffen täuschend echt aussehen und Polizisten sonst von ihrer Dienstwaffe Gebrauch machen, trifft nicht zu. Der Erwerb dieser Anscheinskniften ist weiterhin frei (und muss dies auch sein wegen der EU-Spielzeugrichtlinie). Somit kann sich jeder damit ausrüsten. Bisher wurden Polizisten durch das Konstrukt der Anscheinsgefahr geschützt, wenn sie nicht erkennen konnten, dass es keine echte Waffe ist. Sie durften also straflos auf derartige Waffenfuchtler schießen. Nur weil es jetzt mit einer OWi bewehrt ist, steht der Schusswaffeneinsatz mit ggf. Todesfolge dazu immer noch in keinem Verhältnis.
 
Auch wenn es etwas OT ist:
leider habe ich kürzlich in einem recht interessanten gespräch mit einem anwalt kurz gesagt folgendes bestätigt, bzw. zum ersten mal ausformuliert bekommen: die justiz "schützt" z.z. das system, bzw. meint dieses schützen zu müssen, was im klartext heißt, daß es sich hinter die aussagen von ämtern, behörden, polizei etc. stellt.
Ach.
Das meint dein Anwalt. Aber das ist seine Meinung!
Natürlich stellt sich die Justiz hinter gerechtfertigte Aussagen von Behörden, wäre schlimm wenn nicht, denn die gerechtvertigten sind in der Mehrzahl.

spätestens nach diesem gespräch, weiß ich, daß in diesem land kein rechtschutz für den bürger gegeben ist, wenn die gegenpartei eine öffentliche institution ist!
Und spätestens das halte ich für Unsinn.
Du unterstellst, dass jeder Richter immer für die Behörde rechtspricht.
Wenn die Behörde aber im Unrecht ist, wiso sollte er das dann tun?
Es gibt nicht "die Justiz", genauso wenig wie "das System", das sind Floskeln, um eine Meinung unbegründet zu lassen oder zu einfach zu begründen. Es gibt den Richter, der als Person entscheidet und der nicht vom (z. B.) Ordnungsamt bezahlt wird. Und es gibt die Behörde, bzw. die Staatsanwaltschaft, die vom Richter unabhänging ist.
Der Richter soll im besten Falle richtig auf Grund von Gesetzen entscheiden. Wenn das Gegenteil System hätte, wäre der Richter schnell seinen Posten los.

Vielleicht bin ich zu naiv, aber ich glaube an unsere Justiz, nicht aber an unsere Gesetzgeber, da waltet oft der Blödsinn.

Übrigens ist die Tatsache, dass Anscheinswaffen verboten sind, nicht der Justiz zu verdanken, die machen keine Gesetze.

und damit ist für mich hier leider auch der ganze "messer und recht"-kram eigentlich fast gestorben, denn genau "unsere" fälle, werden als gegenpartei immer die polizei haben. vielleicht gibt es irgendwo in einem kleinen gallischen, äh, deutschen dorf noch einen richter der alte ideale hochhält, aber fälle wie oben zeigen, daß dies leider illusion zu sein scheint.
Du schiebst also die Tatsache, dass ein Gesetzesverstoß geahndet wird, darauf, dass die Polizei im Falle einer Gerichtsverhalndlung (laut Dir) den Vorteil haben solle?
Im Fall oben gab es keine Gerichtsverhandlung.

Im Übrigen schützt Unwissen nicht vor Strafe.
(Ob im Auto liegen lassen "führen" ist oder nicht ist eine andere Sache.)
Der Vater hätte sich theoretisch informieren müssen, was er mit dieser "Waffe" darf oder eben nicht, auch wenn er sie frei erworben hat.
In dem Fall sicher ne Menge Pech, ungerecht ist das sicher auch, aber nicht unrechtmäßig.

Und es lässt sicher keine Schlüsse auf die Lage uneseres Systems zu.
Wenn eine Behörde im Unrecht ist, ist sie im Unrecht.
Das gilt auch für das Thema Messer.
Wenn einem da was nicht passt, steht einem ja der Rechtsweg offen und die Chancen der Polizei sind recht gering, wenn die Dir z.B. ein Mora-Messer mit 10cm Klingenlänge wegnehmen wegen 42a oder einem Handwerker seinen Diensteinhänder.
 
Im Übrigen schützt Unwissen nicht vor Strafe.
(Ob im Auto liegen lassen "führen" ist oder nicht ist eine andere Sache.)
Der Vater hätte sich theoretisch informieren müssen, was er mit dieser "Waffe" darf oder eben nicht, auch wenn er sie frei erworben hat.

Das wäre für mich noch vorstellbar wenn sich der Vater eine Airsoft Pistole gekauft hätte, aber eine Spielzeugpistole?

Abendzeitung schrieb:
Das Kind hatte zuvor seine Spielzeugpistole auf dem Beifahrersitz abgelegt.

Ich hab grad mal geschaut, mein Patenkind hat einen Beretta Nachbau als Wasserpistole, ich eine Luger ev. sollten wir damit nicht mehr rumalbern? Oder nur noch im Keller?

Das diese Pistole einen Einsatz auslöst kann ich noch nachvollziehen, wenn es dann halt eine Spielzeugpistole war, kann man auch wieder von dannen ziehen ohne OWI und Tamtam.

Besonders wenn Mutter und Kind zum Auto kommen und klar wird das ein eine Kinderpistole ist, und kein versuchter Überfall.

Hier wäre etwas mehr Augenmaß gefragt, und die Fähigkeit auch mal über sich selbst zu lachen.
 
Hier weiss keiner wie diese Pistole genau aussah.
Also kann man auch nicht sagen wie bedrohlich sie war oder auch nicht.
Der Polizei würd ich erstmal keinen vorwurf machen,sie hat ihren Job erledigt.Sie ist angerückt und hat die Situation beurteilt,und ist zu dem Schluss gekommen,dass da §42a greift.
Wenn der Vater sich nen Anwalt nimmt und gegen die Owi vor Gericht geht wird sich rausstellen,ob ihm Recht gegeben wird oder nicht.
 
cugar schrieb:
Das wäre für mich noch vorstellbar wenn sich der Vater eine Airsoft Pistole gekauft hätte, aber eine Spielzeugpistole?
Sineater schrieb:
Hier weiss keiner wie diese Pistole genau aussah.
Also kann man auch nicht sagen wie bedrohlich sie war oder auch nicht.
Sehe ich auch so aber wir können von Folgendem ausgehen, sofern der Polizei das bekannst war.

WaffG schrieb:
WaffG Anlage 1.6 Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind:
1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im
Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1)
hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
Das heißt, die "Waffe" muss zumindest in etwa nach einer richtigen Waffe ausgesehen haben, damit der § gillt.
Es lässt dich denke ich auch, vorrausgesetzt man vertraut auf gesunden Menschenverstand, als wahrscheinlich ansehen, dass die Pistole nicht knallgelb oder offensichtlich sichtbar ein Spielzeug war.
Und es gibt wirklich echt aussehende Spielzeuge.
 
Sehe ich auch so aber wir können von Folgendem ausgehen, sofern der Polizei das bekannst war.


Das heißt, die "Waffe" muss zumindest in etwa nach einer richtigen Waffe ausgesehen haben, damit der § gillt.
Es lässt dich denke ich auch, vorrausgesetzt man vertraut auf gesunden Menschenverstand, als wahrscheinlich ansehen, dass die Pistole nicht knallgelb oder offensichtlich sichtbar ein Spielzeug war.
Und es gibt wirklich echt aussehende Spielzeuge.

Genau das meinte ich.
Ich traue den Polizisten hier so viel gesunden Menschenverstand zu,die Situation realistisch einschätzen zu können.
Der Vater hat,unbewusst,gegen ein Gesetz verstoßen,sie haben es geahndet.
 
Ich möchte mal schnell auf folgenden Artikel bei N-TV.de hinweisen

http://www.n-tv.de/panorama/28-Jaehriger-schiesst-auf-Polizisten-article1359176.html

Da lief es ähnlich ab, nur dass die Waffe echt war und der Mann sie auch benutzt hat.
Zum Glück ist niemand, der nicht auch Schuld hatte, verletzt worden.

Der Vater mit der Spielzeugpistole ist einfach unvorsichtig und ein wenig naiv gewesen.
Wenn die Spielzeugpistole echt aussah und davon geh ich mal aus, muss er eben darauf aufpassen,
das der Sohnemann sie nicht mitnimmt.

OT: Wie ich die Leute kenne, greift der Vater bei der Kontrolle nach der
Spielzeugpistole auf dem Beifahrersitz und meint zu den kontrollierenden Beamten,
Die "WAFFE" meinen sie? Ach die, (wild damit herumfuchtel) ist doch nur ein Spielzeug!
Hab ich schon oft erlebt mit irgendwelchen Messer, Brecheisen und Baseballschlägern.
Das sie dabei in eine oder mehrere Mündungen schauen, registrieren die Leut immer erst nachher.
/OT

Sie (die Polizisten) durften also straflos auf derartige Waffenfuchtler schießen. Nur weil es jetzt mit einer OWi bewehrt ist, steht der Schusswaffeneinsatz mit ggf. Todesfolge dazu immer noch in keinem Verhältnis.
(eingefügt von mir)

Das er eine Anzeige bekommt, ist nur fair. Die Polizisten machen in solchen Fällen nunmal einen gefährlichen
Job und bekommen keine Anerkennung für die Gefahr in die sie sich dabei begeben.
Keiner weiß vorher ob die Waffe echt ist oder nicht und wie die Sache ablaufen wird.

Wer außerhalb seiner Wohnung mit einer Anscheinswaffe oder einer Schreckschusswaffe (meinetwegen auch mit kleinem Waffenschein)
herumrennt und dann Probleme bekommt ist auch selbst daran schuld. Es fällt mir kein Grund ein, wofür man so eine Waffe mit sich herumtragen müsste, wenn man nicht gleichtzeitig einen Waffenschein für eine echte Waffe beantragen könnte.

@pcfreak324: Stell dir mal vor, du bist Polizist und sollst jemanden kontrollieren, der aufeinmal eine Waffe zieht und damit auf dich zielt oder ähnliches.
Würdes du wegrennen um nicht schießen zu müssen? Wer zuerst schießt und trifft hat nunmal gewonnen.
Das ist nicht wie im Kino oder beim PC-Spielen. Die Sache läuft in den ersten 5 Sekunden ab. Es gibt keine zweite Chance.

@ Cugar: Deine Ruhe möchte ich haben. Da ist man froh, dass es nicht zu einer Schießerei gekommen ist und dann soll man ihm noch einen Guten Tag wünschen?
In Passau gibt es schließlich auch Grenzüberschreitende Kriminalität. Schleuser und Drogenkuriere aus Italien und sonstwo.
Die haben alle Tricks drauf, unter anderem mit Frau und Kind auf dem Beifahrersitz.
Der böse Täter lässt sich nicht am gefährlich aussehenden Mann, der einzeln im Auto sitzt festmachen.


Das musste ich jetztmal loswerden... Bei einem Gummidolch oder einem Messer ist das eine ganz andere Sache.
Schusswaffen haben nunmal eine besondere Gefährlichkeit. Ob sie jetzt echt ist oder nicht, kann man oft erst erkennen,
wenn man sie selbst in der Hand hält.

Wenn man damit bedroht wird, geht man immer erstmal vom schlimmsten aus.
Keine wird auf die Idee kommen zu sagen, das ist bestimmt bloß eine echt aussehende Wasserpistole die da liegt
(mit der der Typ auf mich zielt / mit der er da rumfuchtelt)

schöne Grüße
Jan
 
@Merc86: Bitte versteh mich nicht falsch. Mit meinem Beitrag wollte ich keine Kritik daran äußern, dass die Polizei auf Leute schießt, die ihre Anscheinswaffen auf andere Menschen richten.

Bei Scheinmessern besteht allerdings nahezu dieselbe Bedrohungslage. Auf Distanzen bis zu 7m kann man selbst mit einer noch zu ziehenden Schusswaffe einen überraschenden Messerangriff nicht abwehren. Gegen Messer greift die Polizei auch zu recht zur Schusswaffe und nicht zum Tonfa oder Reizstoffsprühgerät.
Es fällt mir kein Grund ein, wofür man so eine Waffe mit sich herumtragen müsste, wenn man nicht gleichtzeitig einen Waffenschein für eine echte Waffe beantragen könnte.
Da bin ich anderer Meinung. SSWs sind nahezu das letzte noch legal zu führende SV-Mittel. Die Wirksamkeit ist zugegebenermaßen umstritten, doch das möchte ich hier nicht diskutieren. Einen echten WS bekommt so gut wie niemand. Dennoch hat jeder Bürger ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und dies kann ihm die Polizei nun mal nicht garantieren. Deswegen ist es nur legitim, wenn sich Bürger ein SV-Mittel zulegen. Gegen Reizstoffsprühgeräte sagt ja auch keiner was.

Der KWS berechtigt zum Führen und macht keine Einschränkungen ob offen oder verdeckt. Klar ist es nicht unbedingt klug, die SSW offen zu führen aber rein rechtlich kann der KWS-Inhaber nichts dafür, wenn deswegen ein Polizeieinsatz ausgelöst wird.
 
Wir wissen doch gar nicht, wie das DIng tatsächlich ausgesehen hat. Das Foto im Abendzeitungsbeitrag ist doch nicht zwingend ein Abbild des Spielzeugs.

Spielzeuge sind keine Anscheinswaffen und werden es auch nicht, nur weil sich jemand darin geirrt hat.

Hier liegt auch kein grober Unfug vor, wie wenn er mit dem Spielzeug so getan hätte, als ob er mit einer Waffe hantiert.

Der Vater hat nichts gemacht, was objektiv den Einsatz ausgelöst hat.

Der Vater hat gute Chancen, den Bußgeldbescheid abzuwehren.

Es ist kein Kasperleland. Der Depp, der erstmal die Polizei ruft, statt einfach zu fragen, ist der Kasper.
 
Ah cool ein Thread über Schusswaffen, das Recht auf SV mit abstrusen Ansichten zum Rechtssystem (alle Richter unterstützen die B... usw usw).

Haste ja gut eingefädelt GHL, ein weiter Thread auf Stammtischniveau zu Deinen Lieblingsthemen. :steirer:

El
 
Da wir ja ein Messerforum (mit angeschlossenem Taschenlampenbereich) sind mache ich hier mal zu. Schusswaffen und deren Imitate sind hier fehl am Platz und eine Parallele zu ähnlichen Sachverhalten im Messer-, Hieb- und Stichwaffenbereich kann ich nicht erkennen.
 
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