EinerReiner
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Hallo,
ich arbeite im Einzelhandel und wir verkaufen auch Messer in versch. Ausführungen. DA wir verpflichtet sind über gesetzliche Bestmmungen aufzuklären ist es schwierig mit den Bestimmungen hinterher zu kommen.
Um es auf den Punkt zu bringen, soweit ich weiss sind nur noch Messer erlaubt mit sich zu führen, die nicht feststehend sind, nicht springen oder gefedert sind und nur mit zwei Händen zu öffnen sind, und soweit ich weiss ist die erlaubte Länge 12 cm.
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch informiert bin.
ich arbeite im Einzelhandel und wir verkaufen auch Messer in versch. Ausführungen. DA wir verpflichtet sind über gesetzliche Bestmmungen aufzuklären ist es schwierig mit den Bestimmungen hinterher zu kommen.
Um es auf den Punkt zu bringen, soweit ich weiss sind nur noch Messer erlaubt mit sich zu führen, die nicht feststehend sind, nicht springen oder gefedert sind und nur mit zwei Händen zu öffnen sind, und soweit ich weiss ist die erlaubte Länge 12 cm.
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch informiert bin.