aktuelle Bestimmungen

EinerReiner

Mitglied
Beiträge
7
Hallo,
ich arbeite im Einzelhandel und wir verkaufen auch Messer in versch. Ausführungen. DA wir verpflichtet sind über gesetzliche Bestmmungen aufzuklären ist es schwierig mit den Bestimmungen hinterher zu kommen.
Um es auf den Punkt zu bringen, soweit ich weiss sind nur noch Messer erlaubt mit sich zu führen, die nicht feststehend sind, nicht springen oder gefedert sind und nur mit zwei Händen zu öffnen sind, und soweit ich weiss ist die erlaubte Länge 12 cm.
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch informiert bin.
 
Von einer gesetzlichen Bestimmung bzw. Aufklärungspflicht höre ich auch das erste Mal, und mir fällt kein laden ein, der mich in den letzten Jahren von sich aus aufgeklärt hätte.

Mal abgesehen davon ist es natürlich sinnvoll, wenn man von dem, was man verkauft, und den dazugehörigen "Bedingungen" Ahnung hat. Und da solltet Ihr (oder Du) dringend nachlesen ;) (wobei,wenn es gesetzlich bestimmt ist ja auch der Arbeitgeber die Mitarbeiter schulen müsste, oder?)

Schnellzusammenfassung was das Führungsverbot betrifft:

-Feststehende Messer über 12 cm Klingenlänge fallen darunter
-Klappmesser, die einhändig bedient werden können und gleichzeitig (!) feststellbar sind, Klingenlänge ist dabei egal (darunter fallen i.d.R. dann auch Automatikmesser und Springmesser, letztere dürfen keine Klingenlänge über 8,5 cm haben, ansonsten sind sie komplett verboten)
-Hieb- und Stoßwaffen (Dolche z.B.)

Das ist aber nur das Führungsverbot nach §42a WffG, verkauft werden dürfen diese Messer dennoch.
 
Zuletzt bearbeitet:
;)

Anscheinswaffen sind ja sowas von verboten.........:cool:

Gruß
chamenos

Du/ihr meint mit Anscheinswaffen Waffen die Gegenstände des täglichen Lebens vortäuschen? (Stockdegen, Gürtelschnallenmesser usw.)
Das wären dann verbotene Gegenstände.

Anscheinswaffen unterliegen nur dem Führverbot und sind nicht verboten. (Wobei es keine "Anscheinsmesser" gibt, das bezieht sich auf Nachbildungen von Schusswaffen).
 
Du/ihr meint mit Anscheinswaffen Waffen die Gegenstände des täglichen Lebens vortäuschen? (Stockdegen, Gürtelschnallenmesser usw.)
Das wären dann verbotene Gegenstände.

Im Gegensatz zu Stockdegen fallen Gürtelschnallenmesser
nicht unter die verbotenen Gegenstände. :)

Haebbie
 
Im Gegensatz zu Stockdegen fallen Gürtelschnallenmesser
nicht unter die verbotenen Gegenstände. :)

Und wenn wir schon pingelig sind: Im Gegensatz zu Stockdegen, wo die Zweckbestimmung "Stichwaffe" lautet, ist diese Eindeutigkeit beim Gürtelschnallenmesser nicht gegeben.

Wenn das fragliche Messer keine Hieb- oder Stoßwaffe ist, dann ist es erlaubt; stellt es jedoch eine Hieb- oder Stoßwaffe dar, ist es genau so verboten wie der Stockdegen.
 
Ok, danke für den Hinweis, da habe ich einen wichtigen Punkt nicht mehr in Erinnerung gehabt.

Verbotene Gegenstände sind..
Hieb- und Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;


Also Gürtelschnallenmesser sind erlaubt, Gürtelschnallendolche nicht.

Mir gings eigentlich nur um die Anscheinswaffen, der Begriff war oben mMn falsch,
da eine Anscheinswaffe den Anschein einer Waffe erweckt, ohne eine zu sein und nicht umgekehrt und daher nicht verboten sind sondern nur dem Führverbot unterliegen.
 
... da eine Anscheinswaffe den Anschein einer Waffe erweckt, ohne eine zu sein ...
Nein. Aber jetzt wird es langsam verwirrend. ;)


Die Frage des OP war klar auf Messer bezogen und alle Infos stehen unter obigem Link.
Was ist bloß aus der strengen Forumsdoktrin geworden, nicht alles wiederzukäuen und Redundanz zu vermeiden wo nur geht. :glgl:

Meine Frage hat der OP übrigens auch noch nicht beantwortet.
 
Wollt nochmal erklären, wenn du ein Messer ( wir haben nur Messer keine anderen Waffen) kaufst, und der Verkäufer gibt dir falsche Infos, z.B. Verkauf ich ein Kampfmesser mit ca 20 cm feststehender Klinge und sage ist kein Problem kannste mit dir führen. Kommt der Kunde jetzt in ne Kontrolle und wird auf das Messer angesprochen, kommt eventuell von ihm "Der hat aber gesagt ich darf", kann es sein das die Polizei bei mir im Laden auftaucht und ich rechtliche Konsequenzen trage. Ist wie der Verkauf an Minderjährige.
 
Im Fall von Waffen muss man aufklären, wenn man gefragt wird. Und ich finde es besser mich auszukennen, hatte gehofft, direkte Antworten zu bekommen und nicht nur verweisungen auf Links.
 
...ja nu,
die konkreten Fragen, die Du gestellt hast wurden ja schon beantwortet. (Bzw. wurden Deine Vermutungen eher korrigiert.)
Direkte Antworten auf was? Das komplette Waffenrecht bezüglich Meser?
Hier alles nochmal wortwörtlich so abzutippen, wie es an anderer Stelle schon beschrieben steht, wäre wohl irgendwie nicht besonders sinnvoll.
Und lesen müsstest Du es dann ja trotzdem, oder?
Also, ein bißchen Eigeninitiative wäre da schon angebracht. (...Insbesondere, wenn man beruflich evtl. vom Waffenrecht tangiert wird.)
Die "aktuellen Bestimmungen" sind klar. Dieses Unterforum ist eigentlich eher ein Platz für spezielle Fälle, Auslegungsdiskussionen, pers. Erfahrungen usw.
Gruß,
Hawkbill
 
  • Like
Reaktionen: x47
Hab die ersten Beiträge überlesen, war von den Anscheinswaffen so irritiert. Danke für die Auskünfte.

Find das wirklich schwierig da immer mitzukommen, ändert sich ja fast alle paar Monate und selbst die meisten Polizisten kennen sich da nicht aus...
 
Zurück