Altersbeschränkung bei Messer,Pfefferspray

Tiddy

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Moin,
habe mal eine Frage,wo ich in der Suchfunktion erfolglos blieb.Ab welchem Alter darf man Jugendlichen ein Messer verkaufen,mit oder ohne Eltern? Ab welchem Alter darf man Pfeffer- und CS-Spray erwerben.Soweit ich weiß ist dafür kein "kleiner Waffenschein " nötig?
Tschö Micha
 
Tiddy schrieb:
Moin,
habe mal eine Frage,wo ich in der Suchfunktion erfolglos blieb.Ab welchem Alter darf man Jugendlichen ein Messer verkaufen,mit oder ohne Eltern? Ab welchem Alter darf man Pfeffer- und CS-Spray erwerben.Soweit ich weiß ist dafür kein "kleiner Waffenschein " nötig?
Tschö Micha

Moin Bursche!
Grundsätzlich ist es davon abhängig, was das für ein Messer ist! Wenn es nicht unter das WaffG fällt und kein jugendgefährdender Gegenstand ist, kann er es kaufen, wenn er kauffähig nach dem BGB ist!

Fürs CS-/ Pfefferspray müßten ebenfalls die bestimmungen des WaffG gelten!

Ich schaus aber nochmal genauer nach!

Gruß no
 
Und die Problematik besteht in dem Begriff: "geprüften"! derzeit heißt das, wenn sie einen BKA stempel tragen (so wurde es mir von der zuständigen Dienststelle gesagt)!

Gruß Neo
 
neo schrieb:
... derzeit heißt das, wenn sie einen BKA stempel tragen
"BKA in Raute". So sieht das aus:

bka.gif


Habe leider kein kleineres Bild ... :D

Soweit ich weiß, gibt es aber (noch ?) kein Pfefferspray mit diesem Prüfzeichen.
 
Moin,
beim Pfefferspray ist mir dann geholfen.Weiß jemand,ob das so korekt ist:Messer dürfen an Jugendliche ab 16 nur in Begleitung der Eltern verkauft werden,sonst nur ab 18?Wo könnte man soetwas nachlesen,habe dazu im Waffengesetz nicht gefunden :(
Tschö micha
 
Tiddy schrieb:
Weiß jemand,ob das so korekt ist:Messer dürfen an Jugendliche ab 16 nur in Begleitung der Eltern verkauft werden,sonst nur ab 18?
Messer die keine Waffen sind kannst Du an jeden im Rahmen seiner Geschäftsfähigkeit verkaufen. Mit dem Waffengesetz hat das nichts zu tun. Das Waffengesetz behandelt nur Waffen, keine normalen Gegenstände.
 
Ein Messer das nicht ab 18 ist (also Dolch etc.) darfst du an jeden kleinen Bub verkaufen! Ich hab mir mit 13 in Stuttgart in nem Laden aleine n Puma White Hunter 2 gekauft, kein Problem. :hehe:
 
Stimmt nicht ganz.

DAs hat nicht nur etwas mit dem WaffG zu tun. Auch im BGB steht etwas dazu. Da geht es um Geschäftsfähigkeit.

Bis zu einem Alter von 7 Jahren ist ein Mensch in D Land überhaupt nicht Geschäftsfähig. Er darf sich ohne beiseihen der Erzihungsberechtigten nicht mal einen Haribo Goldbären kaufen.
Ab 7 ist man dann Eingeschränktgeschäftsfähig. Man darf nur Geld im Ramen seines Taschengeldes ausgeben. Auch auf Ratenkäufe oder ähnliches muss man verzichten. Für das Taschengeld gibt es keine festgelegden Werte. Allerdings sind alle geschäfte mit Minderjährigen "schwebend unwirksam" bedeutet, dass die Eltern den
Kauf(bzw. im rechtlichen Sinn Kaufvertrag) jederzeit rückgängig machen können. Ab 18 Jahren ist ein MEnsch "uneingeschränkt geschäftsfähig" , er kann kaufen was immer er will, solange er dadurch nicht gegen andere Gesetze verstößt.

Quelle: BGB (Bürgerliches Gesetz Buch) Gelernt im AWL unterricht der Handelsschule.

Im enteffekt würd ich Messer nur an Personen ab 18 verkaufen, oder an Minderjährige in begleitung seiner Erzihungsberechtigten.

Wenn die Geschäftsfähigkeit der Person die als Käufer auftritt gekläert ist, greift das WaffG. Wenn man sich an beide Bestimmungen hält,
kann einem als Verkäufer des Messers auch nichts mehr passieren.

MfG
Richard
 
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