Angriff durch Hund

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Rambo

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Hallo!

Vorhin war ich mit meinem Hund spazieren als plötzlich ein anderer Hund auftauchte und anfing meinen Hund anzugreifen! Mein Hund fing heftigst an zu kreischen, aber der andere hörte nicht auf. Ich war kurz davor mein Military zu zücken um für "Ruhe zu sorgen", als der Besitzer ihn endlich zurück rief.
Und dann meinte er noch frech in dem Park gebe es keine Leinenpflicht! Ist es nicht korrekt, dass überall auf öffentlichen Plätzen Leinenpflicht besteht?

Welche Konsequenzen hätte es für mich, wenn ich mein Mili gezogen hätte um mich vor dem Hund zu schützen??
 
Selbstverständlich aus höchster Not!
Und dass überall Leinenpflicht existiert ist doch auch richtig, oder!?
 
Ich weiss ja nicht wie das in DE ist, aber:

1. Leinenpflicht herrscht dann nicht, wenn der Park nicht der öffentlichen Hand gehört. Also, in einem privaten Park der öffentlich genutzt werden kann, ist es möglich, dass der Eigentümer es erlaubt, dass Hunde frei laufen - in AT gibt es einige solcher Parks oder Grünflächen. Vergleichbar mit dem privaten Garten, da gibts ja auch keinen Leinenzwang. Überall sonst - klare Leinenpflicht!

2. Du hast nur dann das Recht dich mit dem Messer zu verteidigen wenn es ABSOLUT kein anderes Mittel gibt. Und das wirst du kaum einem Richter glaubhaft machen können, vor allem weil es in dem von Dir geschilderten Fall ja anders ging - wie der Ausgang der Geschichte beweist. Du würdest also eine Notwehrüberschreitung begehen, Tierquälerei käme dazu. Ich habe Menschen betreut, die sich nur mit einem Stock "verteidigt" haben - die hatten dann 18 Monate, auf 3 Jahre.

3. Das Image der Messerträger würde auch wieder eine Mitbekommen - Hundis abstechen kommt in den Medien super!

Wie gesagt, ich beziehe mich auf AT - aber in DE wird das nicht viel anders sein.

lg Woz
 
Ich schätze mal, eine Anzeige hättest du dir trotzdem eingehandelt, Notwehr hin oder her, Angemessenheit der Mittel, Sachbeschädigung, Tierschutz, etc... Dazu womöglich Presse...nicht gut..nee, wirklich nicht. Kauf dir lieber ne Dose Pfefferspray, das ist in solchen Fällen rechtlich unbedenklicher.
 
Pfefferspray hab ich auch immer dabei wenn ich mit meinem Hund raus gehe. Klärt die Situation schnell und ungefährlich wenn sich mal zwei in der Wolle haben!

Gruß
Stofftier
 
woz schrieb:
[...]die hatten dann 18 Monate, auf 3 Jahre[...]

Wenn man sich in Österreich gegen einen angreifenden Hund verteidigt, kriegt man 18 Monate? *Kopfschüttel*

Klar, wenn der an meinem Hund oder an meiner Wade hängt, warte ich erstmal ab, ob der Halter ihn nicht vielleicht doch zurückruft.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in D auch so ist.

Hier kriegt man ja, selbst wenn man auf Mitmenschen einsticht, nur 1 Jahr auf Bewährung - als Jugendlicher zumindest :super: :hmpf: (ACHTUNG: Ironie)

Gruss, Keno
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rambo,
erstmal, ich bin kein Jurist aber Hundehalter.
MMn besteht in D keine generelle Leinenpflicht sondern das ist Sache der Gemeinden.
Diese können Leinenpflicht innerhalb der Gemeindegrenzen "erlassen"
( und auch die Hundesteuer festlegen, [oder beides auch bleiben lassen]).

Mein Hund ist inzwischen so alt daß er, obwohl nicht gerade klein, jedem Angriff hilflos ausgeliefert wäre, selbstverständlich würde ich zu seinem Schutz eingreifen,

ABER

ohne Konsequenzen geht das sicher nicht ab:
evtl Blut überall, Verletzungen die notärztlich oder zumindest vorsorglich (Antibiotika) behandelt werden müssen ...
gegenseitige Anzeige wegen Sachbeschädigung, evtl noch Körperverletzung usw usw...

Zeugen und eine Rechtsschutzversicherung würde ich in so einem Fall gerne haben.


.
 
Hallo,
Notwehr besteht doch nur bei einem Hundangriff auf einen Menschen, oder? Ein Hund wird ja als Gegenstand behandelt. Gibt es da solch eine Notwehrsituation?
 
Hier kriegt man ja, selbst wenn man auf Mitmenschen einsticht, nur 1 Jahr auf Bewährung - als Jugendlicher zumindest :super:

Gruss, Keno

....also für diese Aussage würde ich Dich sofort aus diesem Forum für immer verbannen, wenn ich könnte.
Das ist ja echt nicht zu glauben......oder verstehe ich das falsch.
 
mal zur Begriffsklärung (IANAL, wie man im Netz so schön sagt):

StGB § 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

StGB § 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

StGB § 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

StGB § 35 Entschuldigender Notstand
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Wichtig ist die Formulierung von § 32 (2). Ein rechtswidriger Angriff durch einen Hund und damit Notwehr liegt nur dann vor, wenn der Hund Tatmittel ist und zum Beispiel auf die betroffene Person gehetzt wird.
Die Abwehr eines angreifenden Hundes fällt also i.d.R. unter Notstand.

Greift der fremde Hund den eigenen Hund an (wie hier geschildert) ist es ebenfalls Notstand, da ein Angriff gegen ein Rechtsgut (hier wahrscheinlich: Eigentum) vorliegt.

Gruß

PS: Das Wörtchen "gegenwärtig" ist entscheidend. Einem bereits flüchtenden Angreifer in den Rücken zu schießen ist z.B. keine gute Idee. ;)
 
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Naja, also wenn der Hund mich anfällt und mir in die Beine o.ä. beisst werden ich bestimmt nicht seelenruhig zuschauen, sondern handeln und wenn ich dafür mein Messer benutzen muss. Wo kommen wir denn hin wenn Leute ihre (agressiven) Hunde frei rumlaufen lassen dürfen und man dann noch einen auf den Deckel bekommt wenn man angegriffen wird und aus Angst sich gegen diesen Angriff wehrt! Ich finde es auch nicht schön mit einem Messer auf einen Hund loszugehen, aber alleine mit den Händen wird man nur schwer einen mittelgroßen Hund bändigen können.

Außerdem befindet sich in diesem Park unmittelbar von der Stelle entfernt ein Kinderspielplatz; und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man Hunde ohne Leine führen darf, wenn Kinder in der Nähe spielen.

Habe eben noch einwenig im Netz recherchiert und rausgefunden, dass in D auf öffentlicher Fläche Leinenpflicht besteht!

@Waldjäger:
Danke für die Auflistung!
 
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Welche Konsequenzen hätte es für mich, wenn ich mein Mili gezogen hätte um mich vor dem Hund zu schützen??

Zu den rechtlichen Konsequenzen kann ich dir nichts sagen, und will da auch nicht mutmaßen.

Ich möchte nur zu bedenken geben:

Ein Hund lässt sich nicht einfach abstechen, der bewegt und wehrt sich.

Ein Hundehalter dessen Hund du gerade "abstichst", und sei es noch so sehr dein Recht das zu tun, wird das zu 99% nicht einfach passieren lassen. Stichwort: Kurzschluss Reaktion.

Grüße,
Olli
 
Und verwechselt mir Recht und Gerechtigkeit nicht - man kann sich noch so im Recht fühlen, der Spruch kann anders lauten. Gerade wenn Messer im Spiel sind, von Wegen Image...

lg Woz
 
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