Erka
Mitglied
- Beiträge
- 1.090
Als neuer Thread, weil sonst nirgends so richtig passt.
Wegen dieser Pressemeldung ("...Kampfmesser und Messer mit einer mehr als zwölf Zentimeter langen Klinge sind künftig in der Öffentlichkeit verboten...") hatte ich Reuters angeschrieben.
Heute kam eine Antwort, über die ich mich noch mehr geärgert habe als über die tendenzöse Meldung. Weil sie zeigt, wie gut die Propaganda der Gesetzesinitiatoren funktioniert und man den Schwachsinn so unters Volk bringt. Man muss es scheints nur oft und laut genug sagen, dann plappern es die uninformierten Bundestagskollegen nach, die Presseagenturen greifen es auf, die Zeitungen druckens ab, und der Bürger glaubts.
Da reichen ein / zwei Dutzend Abgeordnete, die etwas durchsetzen wollen...
Grüße Rainer
P.S. Interessiert das überhaupt jemanden?
"Sehr geehrter Herr xxx,
wir haben Ihre Argumente diskutiert, können aber kein Problem in dem Begriff Kampfmesser sehen.
Die Autoren des Gesetzes beziehen sich auf zivile Varianten von Messern, die umgangssprachlich als Kampfmesser bezeichnet werden. Diese Messer haben nach Aussage von Experten bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbotenen Butterfly-Messers übernommen. Der Begriff Kampfmesser umschreibt damit auch für Laien griffig, worum es geht. Dass dabei eine Reihe anderer Verwendungsmöglichkeiten für exakt die gleichen Messer unerwähnt bleiben, halten wir für nicht so tragisch, dass sich der Begriff damit verböte. Immerhin reden wir über Gegenstände und nicht über Menschen, die durch eine solche Kategorisierung verunglimpft werden könnten. Natürlich bleibt damit eine Debatte darüber möglich, ob die Verbote zu weit gehen. Ähnliches haben wir ja auch schon bei "Kampfhunden" erlebt. Über den Begriff ließe sich sicherlich eine ähnliche Diskussion führen.
Im übrigen berufen sich die Autoren selbst auf die Vorbildfunktion der Hamburger Regelung. Ob das Gesetz dafür notwendig ist oder nicht, kann man sicherlich diskutieren, dafür fehlt uns allerdings der Raum. Nochmals danke für Ihr Interesse, auch wenn wir uns hier wohl nich einig sein werden.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Leiter der Reuters-Inlandsredaktion"
Mein Schreiben lautete:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag 14.03.08 haben Sie eine Meldung über die Verschärfung des Waffengesetzes gebracht (http://de.reuters.com/article/topNews/idDEKOE43734820080314).
Diese Meldung enthält leider teilweise irreführende oder falsche Formulierungen. So ist die Rede davon, dass künftig "Kampfmesser" in der Öffentlichkeit verboten seien. Dies ist falsch, betroffen sind alle einhändig feststellbaren Klappmesser. Entgegen den wiederholten Behauptungen von einigen Vertretern von SPD und Bündnis90/Die Grünen, die den Begriff des "Einhandkampfmessers" erfunden haben, handelt es sich bei diesen künftig betroffenen Messern überwiegend um ganz normale Klappmesser, die - wie es heute Standard ist - mit dem Daumen aufgeklappt werden können und dann arretieren. Irgendeine "besondere" Gefährlichkeit haben diese Messer (die als "Hosentaschenmesser" häufig mit kleinen Klingen unter 7 cm Länge getragen werden) nicht an sich. Sieht man von der Gefährlichkeit ab, die jedem spitzen oder scharfen Gegenstand eigen ist. Vermutlich gibt es auch Einhandmesser, die zur Ausrüstung militärischer Einheiten gehören, wie beispielsweise auch Feldstecher. Dass diese aber irgendwo zu Verwendung als Waffe im Kampfeinsatz gedacht sind, ist mir nicht bekannt. Der Begriff Kampfmesser ist daher selbst bei den wenigen militärisch genutzten Einhandmessern nicht angebracht, ebenso wie man auch nicht von Kampffeldstechern oder Kampfspaten spricht.
Falsch ist weiterhin ist die Formulierung, wonach das Messerverbot in Hamburg Vorbild für die Verschärfung des Gesetzes sei. Bei der Hamburger Rechtsverordnung hat der Hamburger Senat Gebrauch von § 42 Abs. 5 des Waffengesetzes gemacht, der im November 2007 neu aufgenommen wurde. Diese Möglichkeit hätte auch der Berliner Senat gehabt, ohne dass eine bundesweit geltende Verschärfung des Waffengesetzes erforderlich gewesen wäre.
Ich finde es sehr bedenklich, wenn Sie solche falsche Formulierungen ohne nähere Prüfung verbreiten und damit die sachlich falsche Argumentation der Gesetzesinitiatoren übernehmen, ohne dass dies als Meinungsäußerung einzelner Politiker erkennbar wäre.
Den Medien kommt eine besonders verantwortungsvolle Rolle im demokratischen Meinungsbildungsprozess durch eine neutralen Berichterstattung zu. Es ist besorgniserregend, wenn Presseagenturen sich instrumentalisieren lassen und ideologisch geprägte Aussagen übernehmen, die dann von den Medien unreflektiert weiter verbreitet werden.
Da in der entsprechenden Pressmitteilung des Bundesrates vom 14.03.08 diese Formulierungen nicht vorkommen, würde es mich interessieren, woher diese falschen Informationen stammen.
Mit dem Selbstverständnis von Reuters "Our information is trusted and drives decision making across the globe. We have a reputation for speed, accuracy and freedom from bias" scheint mir diese Meldung nicht in Einklang zu stehen.
Gerne würde ich Ihre Meinung dazu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Wegen dieser Pressemeldung ("...Kampfmesser und Messer mit einer mehr als zwölf Zentimeter langen Klinge sind künftig in der Öffentlichkeit verboten...") hatte ich Reuters angeschrieben.
Heute kam eine Antwort, über die ich mich noch mehr geärgert habe als über die tendenzöse Meldung. Weil sie zeigt, wie gut die Propaganda der Gesetzesinitiatoren funktioniert und man den Schwachsinn so unters Volk bringt. Man muss es scheints nur oft und laut genug sagen, dann plappern es die uninformierten Bundestagskollegen nach, die Presseagenturen greifen es auf, die Zeitungen druckens ab, und der Bürger glaubts.
Da reichen ein / zwei Dutzend Abgeordnete, die etwas durchsetzen wollen...
Grüße Rainer
P.S. Interessiert das überhaupt jemanden?
"Sehr geehrter Herr xxx,
wir haben Ihre Argumente diskutiert, können aber kein Problem in dem Begriff Kampfmesser sehen.
Die Autoren des Gesetzes beziehen sich auf zivile Varianten von Messern, die umgangssprachlich als Kampfmesser bezeichnet werden. Diese Messer haben nach Aussage von Experten bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbotenen Butterfly-Messers übernommen. Der Begriff Kampfmesser umschreibt damit auch für Laien griffig, worum es geht. Dass dabei eine Reihe anderer Verwendungsmöglichkeiten für exakt die gleichen Messer unerwähnt bleiben, halten wir für nicht so tragisch, dass sich der Begriff damit verböte. Immerhin reden wir über Gegenstände und nicht über Menschen, die durch eine solche Kategorisierung verunglimpft werden könnten. Natürlich bleibt damit eine Debatte darüber möglich, ob die Verbote zu weit gehen. Ähnliches haben wir ja auch schon bei "Kampfhunden" erlebt. Über den Begriff ließe sich sicherlich eine ähnliche Diskussion führen.
Im übrigen berufen sich die Autoren selbst auf die Vorbildfunktion der Hamburger Regelung. Ob das Gesetz dafür notwendig ist oder nicht, kann man sicherlich diskutieren, dafür fehlt uns allerdings der Raum. Nochmals danke für Ihr Interesse, auch wenn wir uns hier wohl nich einig sein werden.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Leiter der Reuters-Inlandsredaktion"
Mein Schreiben lautete:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag 14.03.08 haben Sie eine Meldung über die Verschärfung des Waffengesetzes gebracht (http://de.reuters.com/article/topNews/idDEKOE43734820080314).
Diese Meldung enthält leider teilweise irreführende oder falsche Formulierungen. So ist die Rede davon, dass künftig "Kampfmesser" in der Öffentlichkeit verboten seien. Dies ist falsch, betroffen sind alle einhändig feststellbaren Klappmesser. Entgegen den wiederholten Behauptungen von einigen Vertretern von SPD und Bündnis90/Die Grünen, die den Begriff des "Einhandkampfmessers" erfunden haben, handelt es sich bei diesen künftig betroffenen Messern überwiegend um ganz normale Klappmesser, die - wie es heute Standard ist - mit dem Daumen aufgeklappt werden können und dann arretieren. Irgendeine "besondere" Gefährlichkeit haben diese Messer (die als "Hosentaschenmesser" häufig mit kleinen Klingen unter 7 cm Länge getragen werden) nicht an sich. Sieht man von der Gefährlichkeit ab, die jedem spitzen oder scharfen Gegenstand eigen ist. Vermutlich gibt es auch Einhandmesser, die zur Ausrüstung militärischer Einheiten gehören, wie beispielsweise auch Feldstecher. Dass diese aber irgendwo zu Verwendung als Waffe im Kampfeinsatz gedacht sind, ist mir nicht bekannt. Der Begriff Kampfmesser ist daher selbst bei den wenigen militärisch genutzten Einhandmessern nicht angebracht, ebenso wie man auch nicht von Kampffeldstechern oder Kampfspaten spricht.
Falsch ist weiterhin ist die Formulierung, wonach das Messerverbot in Hamburg Vorbild für die Verschärfung des Gesetzes sei. Bei der Hamburger Rechtsverordnung hat der Hamburger Senat Gebrauch von § 42 Abs. 5 des Waffengesetzes gemacht, der im November 2007 neu aufgenommen wurde. Diese Möglichkeit hätte auch der Berliner Senat gehabt, ohne dass eine bundesweit geltende Verschärfung des Waffengesetzes erforderlich gewesen wäre.
Ich finde es sehr bedenklich, wenn Sie solche falsche Formulierungen ohne nähere Prüfung verbreiten und damit die sachlich falsche Argumentation der Gesetzesinitiatoren übernehmen, ohne dass dies als Meinungsäußerung einzelner Politiker erkennbar wäre.
Den Medien kommt eine besonders verantwortungsvolle Rolle im demokratischen Meinungsbildungsprozess durch eine neutralen Berichterstattung zu. Es ist besorgniserregend, wenn Presseagenturen sich instrumentalisieren lassen und ideologisch geprägte Aussagen übernehmen, die dann von den Medien unreflektiert weiter verbreitet werden.
Da in der entsprechenden Pressmitteilung des Bundesrates vom 14.03.08 diese Formulierungen nicht vorkommen, würde es mich interessieren, woher diese falschen Informationen stammen.
Mit dem Selbstverständnis von Reuters "Our information is trusted and drives decision making across the globe. We have a reputation for speed, accuracy and freedom from bias" scheint mir diese Meldung nicht in Einklang zu stehen.
Gerne würde ich Ihre Meinung dazu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Zuletzt bearbeitet: