Hallo,
als ich heut morgen beim Lawblog die Links durchgeschaut habe, traute ich meinen Augen kaum.
Da wurde ein Demonstrant wegen "schwerer Körperverletzung" angezeigt, weil er einem Polizeibeamten eine Taschenlampe (LL P7?) ins Gesicht hielt.
Die Sache wurde von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Aber allein die Tatsache, wie argumentiert wird und aus einem Anleuchten schwere Körperverletzung wird, gibt mir zu denken.
Vielleicht ist den Richtern in den Sinn gekommen, wie oft Beamte bei Kontrollen (nächtliche Fahrzeugkontrollen) anderen Menschen ins Gesicht leuchten...
Herr schmeiß Hirn vom Himmel.
So, das wollte ich nur mal loswerden.
Grüße
Micha
als ich heut morgen beim Lawblog die Links durchgeschaut habe, traute ich meinen Augen kaum.
Da wurde ein Demonstrant wegen "schwerer Körperverletzung" angezeigt, weil er einem Polizeibeamten eine Taschenlampe (LL P7?) ins Gesicht hielt.
Die Sache wurde von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Aber allein die Tatsache, wie argumentiert wird und aus einem Anleuchten schwere Körperverletzung wird, gibt mir zu denken.
Vielleicht ist den Richtern in den Sinn gekommen, wie oft Beamte bei Kontrollen (nächtliche Fahrzeugkontrollen) anderen Menschen ins Gesicht leuchten...
Herr schmeiß Hirn vom Himmel.
So, das wollte ich nur mal loswerden.
Grüße
Micha