Hallo liebe Messerfreunde,
schon vor einiger Zeit bin ich auf o.g. Messer gestoßen, allerdings habe ich den Wunsch es zu besitzen aufgrund von Zweifeln an der Führbarkeit schon damals ad acta gelegt.
Theoretisch ist das Messer ein klassisches Einhandmesser mit Flipper und Linerlock. Jetzt kommt allerdings das große ABER, denn es besitzt einen Sicherungssplint, mit welchem man die Klinge im geöffneten bzw. geschlossenen Zustand arretieren kann. Es wäre somit entweder nur beidhändig zu öffnen oder feststehend, je nachdem, in welchem Zustand man den Splint einsetzt, denke ich.
Meine Frage hierzu:
Fällt es trotzdem unter das Führungsverbot? Wie seht ihr das?
schon vor einiger Zeit bin ich auf o.g. Messer gestoßen, allerdings habe ich den Wunsch es zu besitzen aufgrund von Zweifeln an der Führbarkeit schon damals ad acta gelegt.
Theoretisch ist das Messer ein klassisches Einhandmesser mit Flipper und Linerlock. Jetzt kommt allerdings das große ABER, denn es besitzt einen Sicherungssplint, mit welchem man die Klinge im geöffneten bzw. geschlossenen Zustand arretieren kann. Es wäre somit entweder nur beidhändig zu öffnen oder feststehend, je nachdem, in welchem Zustand man den Splint einsetzt, denke ich.
Meine Frage hierzu:
Fällt es trotzdem unter das Führungsverbot? Wie seht ihr das?