Aufbewahrungsvorschrift geändert

bigbore

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Hi,
die letzte Änderung des WaffG hat auch die Aufbewahrung freier Waffen betroffen.
Es ist jetzt immer ein 'verschlossenes Behältnis' vorgeschrieben.
http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html


Bitte den Text:
"5.9 Gibt es Aufbewahrungsvorschriften für Messer?

Nur für Messer, die als Waffen eingestuft sind. Diese sind, wenn Minderjährige Zugang zu der Wohnung haben, verschlossen aufzubewahren. Ein Waffenschrank, wie für Schusswaffen ist aber nicht erforderlich. Es genügt ein absperrbarer Schrank.

Wenn keine Minderjährigen Zugang zur Wohnung haben, gibt es keine besondere Aufbewahrungsvorschrift"

Ändern in:

"5.9 Gibt es Aufbewahrungsvorschriften für Messer?

Nur für Messer, die als Waffen eingestuft sind. Diese sind verschlossen aufzubewahren. Ein Waffenschrank, wie für Schusswaffen ist aber nicht erforderlich. Es genügt ein verschlossenes Behältnis."
 
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