Aufbewahrungsvorschriften

TimM.

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http://www.wo-system.com/ubb/Forum7/HTML/001335.html

ZITAT
Andererseits, so Freiberg, schieße die Gesetzesnovelle weit übers Ziel hinaus, es gehe nicht nur um strengere Aufbewahrungsvorschriften für Schusswaffen, sondern auch für Hieb- und Stichwaffen. „Davon sind Tausende von Museen ebenso betroffen wie Privatsammler, obwohl Säbel als Tatmittel so gut wie unbekannt sind“, erklärte der GdP-Vorsitzende.
ZITAT ENDE

Das hab ich noch gar nicht gewusst mit den geplanten "strengeren Aufbewahrungsvorschriften" bei Hieb- und Stichwaffen. War euch das bekannt?

Ich hoff mal, dass das nicht zum Gesetz wird.
 
Das muß ich nochmal nachlesen. Klar geht viel um die Aufbewahrungsvorschriften, aber wie viel davon auch Hieb- und Stichwaffen betrifft weiß ich nicht aus dem Stehgreif. Kann aber schon gut sein, daß da von Waffen allgemein gesprochen wird und damit auch Nicht-Schußwaffen darunter fallen. Ich mache mich mal schlau.
 
Aus dem Entwurf:
§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. [...]
Das gilt dann auch für Dolche, Bajonette, Schwerter, Säbel, Springmesser, etc. nicht jedoch für Küchenmesser, Gebrauchsmesser, ...

Klare Vorschriften was den Widerstandsgrad betrifft gibt es nach meinem Verständnis aber nur für erlaubnispflichtige Waffen, auch die Pflicht eine Nachschau zu tolerieren gilt nur für registrierte Besitzer von Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen.

Wer es also schaffen sollte eine Ausnahmegenehmigung für ein Butterfly zu bekommen muß dies dann in einem Waffenschrank/Tresor mit definierter Widerstandskraft aufbewahren und muß jederzeit mit Behördenbesuch zur Überprüfung der Aufbewahrung rechnen. Wer nur dann noch legale Waffen (Dolche, Schlagstöcke, Gaspistolen, ...) hat muß sich Gedanken machen wie er dem oben zitiertem Absatz gerecht werden kann --- wird wohl auf einen abschließbaren Stahlschrank hinauslaufen.
 
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