Naja. Ich kenn das Urteil und vor allem das Boheigelaber im "Web"
Das Geschäftsmodell von dem Fotografen ist offenbar, er reist durch die Welt, macht Bilder und verkauft die. zB an Stockagenturen mit granularen Nutzungsrechten. Und wenn der Tapetenhersteller für die Herstellung einer Tapete das Nutzungsrecht gekauft hat, darf der Nutzer der Fototapete das Bild halt nicht über das hinaus verwenden, für was er per Gesetz oder Vertrag die Rechte hat. Eine gewerbliche Nutzung und/oder eine Veröffentlichung im Web gehört da eben offenbar nicht dazu.
Wenn der Fotograf oder seine Agentur ihre Rechte durchsetzen wollen, haben sie das Recht auf anwaltliche Vertretung. Und die Judikative ist mehr oder weniger gezwungen, sich damit zu beschäftigen; nennt sich Rechtsstaat. Verstehe das Gelaber ala "hamm die nix besseres zu tun" im Netz nicht. Wenns der eigene Maschendrahtzaun wäre, wäre die Beurteilung eher eine andere.
Man kann sich gerade in dem Fall IMO über die Notwendigkeit eines Fair Use Verfahrens Gedanken machen. Sehe ich auch so. Nur gibts das halt im deutschen UrhG nicht. Also könnens die Richter auch nicht erfinden. Ok, das "Beiwerk" hätt ich ja versucht.
Egal wie, das Thema ist halt grau. Das UrhG gehört nach meiner Ansicht längst überarbeitet. Das ist so kniefieselig, da gehört ein Graubereich rein. Weil mal ehrlich ... Fototapete -> Bild für Vermietung im Web. Da kommt doch kein nach allgemeinen Maßstäben normaler Mensch drauf, dass da das UrhG ne Rolle spielt. Sowas wie ein "Verbotsirrtum" müsste da rein: mit all seinen Graubereichen. Dafür brauchts aber ne Partei, die das angeht. Die mir bekannten Parteien, die das UrhG ändern wollten, sind allerdings aus anderen Gründen eher dysfunktional.
BTW, gaga gibts auch woanders. Bekanntes Beispiel: der beleuchtete Eifelturm :
Bildrechte Eiffelturm: Eiffelturm Bilder bei Nacht machen? (https://help-tourists-in-paris.com/sehenswuerdigkeiten/eiffelturm/urheberechte-eiffelturm-sind-eiffelturm-bilder-bei-nacht-erlaubt/)