Ausnahmegenehmigung zum Sammeln von OTF (nicht führen!)

starsailor

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Hallo!

Hat eigentlich schon mal jemand von Euch versucht, eine Ausnahmegenehmigung für das *Sammeln* von OTF Springmessern zu erlangen? Vielen scheint es bei den Ausnahmegenehmigungen primär um das Führen von z.B. Einhandmessern zu gehen. Mir dagegen geht es wirklich nur um den Besitz und das Sammeln.

Dass man OTF Springmesser nicht führen darf, kann ich voll und ganz nachvollziehen. Warum man sie allerdings nicht mal als Sammler und meinetwegen auch unter Auflagen (z.B. Lagerung im Safe, Kontrolle) besitzen darf, kann ich nicht nachvollziehen. Schusswaffen beispielsweise darf man besitzen. Nahezu alle Bürger können in einen Schützenverein eintreten und zuhause eine Schusswaffe inkl. Munition lagern. OTF Springmesser - die verglichen mit dem potentiell möglichen Schaden einer Schuswaffe relativ harmlos sind - dagegen nicht. Ich finde das unverhältnismäßig und fühle mich als Liebhaber von z.B. Microtech Springern ziemlich ungerecht behandelt.

Ob da ggf. eine Petition nach Artikel 17 GG Sinn macht? Direkte Anfragen bei der zuständigen Waffenbehörde? Oder ist das wirklich alles aussichtslos?

Gruß
starsailor
 
Dein Vergleich hinkt. Man kann nicht alle verbotenen Gegenstände über einen Kamm scheren. Und in der Tat - das Verbot des Führens kann ich in der Theorie noch verstehen. Praktisch werden solche Verbote zwar nichts bringen, aber das Wunschdenken dahinter ist nachvollziehbar. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist der erlaubte Besitz von Schusswaffen (wenn auch unter Auflagen) und der nicht erlaubte Besitz von diesen bestimmten Messern. Da möchte ich gerne mal eine vernünftige Begründung hören. Und da zählt nicht, dass man Schusswaffen für zum "Sport" verwenden kann. Die Messer sind verboten, weil man damit Schaden anrichten kann. Der dürfte wohl aber in keinem Verhältnis zum Schaden einer Schusswaffe stehen. Für mich gibt es jedenfalls kein Argument, Schusswaffen zu erlauben und Messer zu verbieten.
 
... Oder ist das wirklich alles aussichtslos?
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Nachdem Du hier diese Frage stellst, ohne auch nur eine einzige verwertbare Quelle oder einen verwertbaren Ansatz zu liefern, ist es in Deinem Fall wohl ziemlich aussichtslos.

Was soll eine Petition bringen? Glaubst Du ernsthaft, dass sich jemand für Dein Problem interessiert, warum sollte sich dafür jemand einsetzen? Mach Dir mal die Mühe und informiere Dich über Petitionen, als so ziemlich erstes wirst Du feststellen dass es sehr sehr viele Petitionen gibt und sich die Meisten von Ihnen mit "wichtigeren" Dingen beschäftigen. Diese Petitionen bleiben meist ohne Folgen.

Falls es Dir, wieder erwarten, doch ernst sein sollte ließ erst mal alles was so im Netz zur Beantragung einer roten WBK steht und frag dann nochmal fundiert nach.

Ach so mir, ist kein Fall einer Person bekannt die eine Genehmigung zum Sammeln von verbotenen Messern hat.

Nachtrag: Die Begründung warum der Gesetzgeber bestimmte Messer als verbotene Gegenstände einstufft kannst Du in den Gesetzesbegründungen nachlesen. Eine andere rechtlich belastbare Begründung als die dort aufgeführte gibt es nicht.

Gruß
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Klingt nach einem unverhältnismäßig hohen Aufwand. Ich hab so eine Antwort schon erwartet, war mir aber nicht sicher und wollte mich nur schnell informieren. Danke.
 
Ausnahmegenehmigung zum Sammeln von OTF

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Ob da ggf. eine Petition nach Artikel 17 GG Sinn macht? Direkte Anfragen bei der zuständigen Waffenbehörde? Oder ist das wirklich alles aussichtslos?

Gruß
starsailor

@ starsailor,
Das WaffG sieht durchaus AUSNAHMEN vor und beschreibt das Verfahren und die Voraussetzungen in § 40 Abs. 4.
Allerdings wird es Dir sicherlich schwerfallen einen Nachweis zu erbringen, dass Deine Interessen als Antragsteller "auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen".

Als ganz wesentliches Ziel sieht es der Gesetzgeber offenbar an, den Bestand an Waffen nicht zu erhöhen. Deshalb handhabt das BKA Ausnahmen äußerst restriktiv: im Zeitraum von 1973 bis 2003 sollen nur zwei Ausnahmefälle positiv beschieden worden sein.

cut
 
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