EDEL_Messer
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Nicht sicher ob dieser Thread in alg. Klappmesser oder Messermacher reinpasst.
Ich hab mal eine rechtliche Frage zu Klappmesser der Art Balisongs. Ich kenne mich mit dem grundsätzlichen gesetzten vom Besitz und Erwerb aus. Nur beim Herstellen bin ich unerfahren.
Erstens habe ich vor in der USA über jemand anderes, Balisongs herzustellen. Diese werden auch nicht nach Deutschland oder andere Länder mit einem Verbot verschickt. Theoretisch wird das Messer ja nicht auf deutschem Boden hergestellt und überschreitet nie die deutsche Grenze.
Was meint ihr dazu? Ist das so möglich?
Zweitens gibt es Modelle zu kaufen die keine Schneidklinge haben und abgestumpft sind aber theoretisch angeschliffen werden können.
Würde das schon in die Richtung Deko- und Zierwaffen gehen?
Auch hier bin ich auf eure Meinung gespannt.
LG
Ich hab mal eine rechtliche Frage zu Klappmesser der Art Balisongs. Ich kenne mich mit dem grundsätzlichen gesetzten vom Besitz und Erwerb aus. Nur beim Herstellen bin ich unerfahren.
Erstens habe ich vor in der USA über jemand anderes, Balisongs herzustellen. Diese werden auch nicht nach Deutschland oder andere Länder mit einem Verbot verschickt. Theoretisch wird das Messer ja nicht auf deutschem Boden hergestellt und überschreitet nie die deutsche Grenze.
Was meint ihr dazu? Ist das so möglich?
Zweitens gibt es Modelle zu kaufen die keine Schneidklinge haben und abgestumpft sind aber theoretisch angeschliffen werden können.
Würde das schon in die Richtung Deko- und Zierwaffen gehen?
Auch hier bin ich auf eure Meinung gespannt.
LG