Balisong abgestumpft & rund.

EDEL_Messer

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Nicht sicher ob dieser Thread in alg. Klappmesser oder Messermacher reinpasst.

Ich hab mal eine rechtliche Frage zu Klappmesser der Art Balisongs. Ich kenne mich mit dem grundsätzlichen gesetzten vom Besitz und Erwerb aus. Nur beim Herstellen bin ich unerfahren.

Erstens habe ich vor in der USA über jemand anderes, Balisongs herzustellen. Diese werden auch nicht nach Deutschland oder andere Länder mit einem Verbot verschickt. Theoretisch wird das Messer ja nicht auf deutschem Boden hergestellt und überschreitet nie die deutsche Grenze.
Was meint ihr dazu? Ist das so möglich?

Zweitens gibt es Modelle zu kaufen die keine Schneidklinge haben und abgestumpft sind aber theoretisch angeschliffen werden können.

Würde das schon in die Richtung Deko- und Zierwaffen gehen?

Auch hier bin ich auf eure Meinung gespannt.

LG
 
Teil 1. Kein Problem solange du in einem Bundesstaat produzieren lässt in dem Balisong legal sind.
Teil 2: Kein Problem solange du in einem Bundesstaat produzieren lässt in dem Balisong legal sind und nur in Länder exportierst in denen stumpfe Balisong legal sind. (Also NICHT nach DE!)

Würde das schon in die Richtung Deko- und Zierwaffen gehen?

Nein, das wären laut BKA verbotene Waffen.
 
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Quasi diese Messer mit der Spitze mehr abgerundet.

Die abgestumpfte Klinge war auf persönlichen Kauf bezogen. Hab ich vergessen zu erwähnen.

Sogenannte Trainer Messer sind ja in Deutschland erlaubt. Allerdings haben diese oft Ausschnitte um gerade das Anschärfen zu verhindern. Da es aber ja nicht scharf ist ist es auch keine Hieb & Stoßwaffe. Bis ich es anschärfen sollte. Was ja aber nicht mein Vorhaben ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sogenannte Trainer Messer sind ja in Deutschland erlaubt. Allerdings haben diese oft Ausschnitte um gerade das Anschärfen zu verhindern. Da es aber ja nicht scharf ist ist es auch keine Hieb & Stoßwaffe. Bis ich es anschärfen sollte. Was ja aber nicht mein Vorhaben ist.

Butterflys (https://messerforum.net/threads/butterflys.40909/#post-342222)

"Leider gibt es keine gesetzliche Legaldefinition zur Materialbeschaffenheit von Hieb- und Stoßwaffen oder zu den Begriffen "stumpf" oder "Schärfe"."

Ist zwar Stand 2007. Die Legaldefiition gibts aber meines Wissens auch 2022 nicht.

Pitter
 
Da es aber ja nicht scharf ist ist es auch keine Hieb & Stoßwaffe.
Ob eine H&S-Waffe scharf ist oder nicht ist hierzulande völlig egal. Ob ein "Balisong" eine H&S-Waffe ist oder nicht ist dabei ebenfalls völlig egal, da es in jedem Fall ein verbotener Gegenstand ist. Ob es unter die betreffende Gegenstandsdefinition fällt ist unklar, zur Schärfe oder Unschärfe ist im Gesetz genausowenig geregelt, wie bei Messern allgemein. Hat Pitter in #4 bereits treffend dargestellt.
 
Wobei das dort begutachtete Objekt aus meiner sich zu eindeutig war, als daß man daraus eine generelle Abgrenzungsline zwischen schärfbar und nicht schärfbar ableiten könnte ... "Werkzeugstahl" ist zwar ein Hinweis, aber in der Abgrenzung auch nicht so ganz eindeutig ...
 
Zum Thema abstumpfen/ schärfen hat das BKA bereits eindeutig Stellung bezogen. Demnach genügt es völlig wenn die Möglichkeit hesteht die Klinge zu schärfen.
Mir persönlich ist auch schleierhaft wie irgendwelche Löcher das verhindern sollen.
Homepage - Z-388, Crimson Web Butterfly (https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/160614FbZ388_CrimsonWebButterfly.html;jsessionid=843CF193CEFFC0D2A4BF2ADC5CB23EF0.live291)
In diesen Fall wird ja von dem Hersteller ganz klar bestätigt, dass der Hintergedanke von Anschleifen da war. Wie das bei meinem Beispiel ist weiß ich nicht.
Ich gehe aber stark davon aus, dass sobald man das Produkt anschleifen kann, ohne noch eine sekundäre Schneide anzubringen, es unter Gesetz fällt. Dann ist bei mir aber noch die Frage an die bka. Wann ist es eine Zierwaffe. Einen abgerundeten Dolch kann ich ja auch wieder anschleifen. Das einzige was ich mir vorstellen kann ist, dass der Besitz von einem Dolch erlaubt ist und Balisongs eben verboten sind.
 
Es geht hier um Begriffe wie "spitz", "scharf", "schärfbar" .... für die das WaffG keine exakten Definitionen bietet.
Angesichts der Urteile die deutsche Gerichte teilweise erlassen gehe ich davon aus dass ich in diesem Bereich besser alles für zweifelhaft halte was vom BKA (noch) nicht als erlaubt eingestuft wurde.
Eine Ausnahme wären m.M.n. (!) NICHT-Messer mit Butterflysystem, z.B. ein Butterflykamm oder Gabel.
 
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