Balisong ? wie ist es einzustufen ?

Haudegen

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Servus,

mein Kumpel aus Paris, der Jochen, hat mir Fotos geschickt.
( Kein Wunder, er ist ja auch Fotograph ;) )

Irgendwo hab ich sowas in der Art schon mal gesehen, bekomms aber nicht mehr zusammen.

Ist das Teil als Balisong einzustufen? Es sind ja oft die Kleinigkeiten, damit was verboten wird.

Grüsse ,..
 

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Wieso nicht? Nur weil die Schalen flach sind? Das ist doch eindeutig ein Bali.

Woz
 
Na ja, bei den Balisongs, die ich kenne, umschließen die Griffhälften die Klinge nicht von der Seite, sondern von Schneide und Rücken.

Verboten ist es aber trotzdem, denn im Gesetz steht nichts von philippinischen Fischermessern, sondern eine eher allgemein gehaltene Beschreibung:

2.1.4
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser)

Waffengesetz von 2002
 
Servus,

mein Kumpel aus Paris, der Jochen, hat mir Fotos geschickt.
( Kein Wunder, er ist ja auch Fotograph ;) )

Irgendwo hab ich sowas in der Art schon mal gesehen, bekomms aber nicht mehr zusammen.

Ist das Teil als Balisong einzustufen? Es sind ja oft die Kleinigkeiten, damit was verboten wird.

Grüsse ,..

Balisong, meiner unmaßgeblichen Einsicht nach, eindeutig verboten.

Das ist keine Rechtsverdrehung!
 
... erinnern tut dieses Messer recht stark an die Bauweise von Robert Losson, aber kaum von diesem Macher entstammen :

http://www.robertlosson.com/en/xyz.htm

Nach Aussage von Losson :
" It is protected by a patent to prove his originality "
dürfte es das oben gezeigte Messer eigentlich überhaupt nicht geben ... ausser es würde doch von Lossom stammen, was es aber mit grosser Sicherheit nicht tut ...
 
Hast Du Dir die Seite mal angesehen? :rolleyes:
Hier wird die Funktion des Mechanismus gezeigt. :ahaa:
Wo siehst Du da durch das von Haudegen gezeigte Messer irgendwelche Patente verletzt? :confused:

Hallo blackfox,

Ok, obwohl ähnliche Konstruktionsart dürften sich die 2 Varianten dann doch deutlich voneinander unterscheiden.
=> Wie Du also schreibst : Also auch kaum Verletzung von Patentrechten ...

Beim Losson scheint also gegenüber dem vom >> Haudegen << gezeigten Messer nur 1 Griffschale geweglich zu sein ... diese Messer wären demnach legal, wel das Kriterium für Balisong "Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser) " nicht erfüllt wäre ... Griff wäre ja zweigeteilt, aber nur 1 Teil davon schwenkbar ...

Losson Beschreibung wortwörtlich :
"Will it become the successor of the famous balisong (butterfly knife)?"

Grüsse,
Pb
 
....dürfte es das oben gezeigte Messer eigentlich überhaupt nicht geben ... ausser es würde doch von Lossom stammen, was es aber mit grosser Sicherheit nicht tut ...

Grüß Dich Serge,

habe heute endlich Kontakt bekommen.

Das gezeigte Messer ist aus dem Asiashop u. kostete rund 8,- E
Beschriftung: Made in China, stainless steel :glgl:

grüsse, ..
 
Also ich würd mir da keine sorgen machen. Das Messer hat was die Bauweise angeht nur ganz minimal was mit einem Butterfly gemein (Meine Meinung) . Ausserdem kann es gar kein Butterfly sein, weil diese Wunderbaren Messer leider auch in Frankreich verboten sind (sonst hätte man noch eine anlaufstelle mehr :lechz: ) ausser dein Freund hat es auf andere Art erworben. Doch selbst falls es doch unter Butterfly fällt!!! Solange du kein International gesuchter Waffendealer bist oder das Messer gezückt vor dir haltend nach D mitbringst solltest du keine probs kriegen. ( kein Zoll!!!! Dank der Eu :super: hast du deine ruh :hehe: ) Ach und pls keine Rechtsbelerungen jetzt, denn wie ich finde kann man über das Deutsche Waffengesetz streiten. Siehe meinen Beitrag "Butterfly Verbot!!!! Warum eigentlich??? Bis dann
 
Also ich würd mir da keine sorgen machen. Das Messer hat was die Bauweise angeht nur ganz minimal was mit einem Butterfly gemein (Meine Meinung).

Deine Meinung in Ehren, was die waffenrechtliche Einstufung angeht, ist allerdings eher die Meinung des BKA von Bedeutung. Ich bin mir bei dem Dings gar nicht sicher, tendiere zur Einstufung als verbotener Gegenstand. Aber wenn man das genau wissen will, muss man eben beim BKA anfragen. Alles andere ist Pillepalle.

Und das das BKA dafür Geld sehen will, muss das schon derjenige machen, ders genau wissen will.

Ausserdem kann es gar kein Butterfly sein, weil diese Wunderbaren Messer leider auch in Frankreich verboten sind

Ist natürlich ein Argument. Also ist all das nicht verboten, was ich hier in D so in Läden finde?

Ach und pls keine Rechtsbelerungen jetzt, denn wie ich finde kann man über das Deutsche Waffengesetz streiten. Siehe meinen Beitrag "Butterfly Verbot!!!! Warum eigentlich??? Bis dann

Zuerst - schau mal in das topic dieses Forums. Hier gehts genau um Rechtsfragen. Und da kann man wenig darüber streiten, weil die Rechtslage ist, wie sie ist. Sinnfragen sind off topic. Warum nicht über Sinn und Unsinn des Butterfly Verbots diskutiert wird?

- weil das Thema einen Bart hat
- weil das Thema überflüssig ist und man zu keinem Ziel kommt. Es ist, wie es ist. Wenns Dir nicht passt, arbeite an einer Gesetzesänderung.
- weil Dein Geschreibsel schwer zu lesen ist
- weil hier Vertreter der Polizei- und Zollbehörden, der Innenministerien, der Staatsanwaltschaften und generell Leute mitlesen, die Sätze mit Nebensätzen bilden können, und ich mich als Betreiber dieses Forums diesen Leuten gegenüber nicht zum Brot machen lasse.

Also brems Dich, oder Du wirst hier nicht alt.

Pitter
 
Doch selbst falls es doch unter Butterfly fällt!!! Solange du kein International gesuchter Waffendealer bist oder das Messer gezückt vor dir haltend nach D mitbringst solltest du keine probs kriegen. ( kein Zoll!!!! Dank der Eu :super: hast du deine ruh :hehe: )
VORSICHT GENOSSE!
Was du hier schreibst ist sehr gefährlich. Jegliche Einfuhr verbotener Gegenstände stellt eine Straftat dar. Man muss ein Butterfly nicht führen, um gegen das WaffG zu verstoßen, es reicht aus, wenn du der Eigentümer/Besitzer bist. Von Einfuhr ganz zu schweigen.
Mit solchen Aufrufen, gegen geltendes Recht zu verstoßen, kannst du ganz schnell mal von den falschen Leuten Post kriegen.
Obacht.

Grüße
Micha
 
Abgesehen von dem, was Pitter und Assasin bereits schrieben:

( kein Zoll!!!! Dank der Eu :super: hast du deine ruh :hehe: )
Auch das ist ein gefährlicher Irrtum. Das die alten Zollhäuschen leer oder abgerissen sind heißt nicht das man Ruhe vor dem Zoll hat. Die sind stattdessen hinter der Grenze und an Haupttransitstrecken unterwegs und kontrollieren verdächtig erscheinende.

Gruß, Bernhard
 
Moin,

man muss hier nicht unmittelbar nach seiner Anmeldung Threads mit OT zumüllen, weil einem die aktuelle Rechtsprechung nicht in den Kram passt.
Im Gegensatz zum aktuellen Gesetz ab 01.04. diesen Jahres, das noch einiges an Klärungsbedarf erfordert, gibts bei Butterflies nun mal nix zu deuteln.
Sie sind verboten, weil sie verboten sind.

Wenn hier Beiträge verschwinden, dann in der Regel, weil sie gelöscht wurden.
Ggfs. sollte man mal seine Verwarnungen lesen :rolleyes:

Willi
 
Um mal wieder was zum Thema zu schreiben...

Für mich ist es kein Balisong/Butterfly, da Klinge und Griff in einer anderen Ebene rotieren als beim Balisong/Butterfly. Damit könnte man unterstellen, dass es nicht vom deutschen Waffengesetz betroffen ist, weil man dort eben auf Butterfly's zielt. Aber wie Pitter schon schrieb ist für die Einstufung die Meinung des BKA maßgebend, und nicht meine... Ich würde einer Einstufung als "Nicht-Butterfly" durchaus Chancen einräumen.
 
Der Gesetzeswortlaut spricht gegen dieses Modell. Die seinerzeite Gesetztesbegründung des Bundestagsbeschlusses entkräftet das eher nicht, denn diese stellte neben dem reinen Verweis auf die empirische kriminelle Verwendungshäufigkeit von Balisongs auch auf das besonders hohe Drohpotenzial ab, das mit dem Herumfuchteln mit Messern nach diesem Konstruktionsprinzip verbunden sei. Diese Eigenschaften liegen aus meinener Sicht auch bei dem diskutierten System vor, so daß man wohl davon ausgehen muß, daß der Gesetzgeber mit der gewählten Formulierung auch dieses Patent verbieten wollte. Das BKA zeigt zwar gelegentlich Ansätze, bei der Einstufung mehr dem gesunden Menschenverstand als den Intentionen des Gesetzgebers zu folgen, hier halte ich das allerdings für eher unwahrscheinlich.
 
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