Hallo
Auch auf die Gefahr hin als "Messer-Schänder" bezeichnet zu werden
, hätte ich mal eine Frage.
Welche (maximale) Belastung muß man einem Folder noch zumuten können?
Ich stelle diese Frage aus folgendem Grund. Nachdem beim öffnen einer Konservendose der Dosenöffner seinen vorzeitigen Anspruch auf Frührente durchgesetzt hat, habe ich, aus Ermangelung anderer Dosenöffner, die am Deckel stark pervorierte Dose mit meinem Folder (Fällkniven P1) geöffnet. Ich habe dabei lediglich die Metallstege zwischen den Pervorationen (max. 3mm lange Metallstege) durchschnitten. Dabei sind auf 1/3 der Klingenlänge Mikroausbrüche entstanden, die gut sichtbar und fühlbar sind.
Aus meiner Sicht des Nutzens eines solchen EDC sollte das Messer diese Belastung jedoch lediglich durch Verringerung der Schärfe und nicht durch sichtbare Mikroausbrüche entlohnen. Ich betrachte das Öffnen einer Konservendose dabei als nahezu maximal "zulässige" Belastung für ein derartiges Klappmesser.
Gruß
Twosteps
Auch auf die Gefahr hin als "Messer-Schänder" bezeichnet zu werden

Welche (maximale) Belastung muß man einem Folder noch zumuten können?
Ich stelle diese Frage aus folgendem Grund. Nachdem beim öffnen einer Konservendose der Dosenöffner seinen vorzeitigen Anspruch auf Frührente durchgesetzt hat, habe ich, aus Ermangelung anderer Dosenöffner, die am Deckel stark pervorierte Dose mit meinem Folder (Fällkniven P1) geöffnet. Ich habe dabei lediglich die Metallstege zwischen den Pervorationen (max. 3mm lange Metallstege) durchschnitten. Dabei sind auf 1/3 der Klingenlänge Mikroausbrüche entstanden, die gut sichtbar und fühlbar sind.
Aus meiner Sicht des Nutzens eines solchen EDC sollte das Messer diese Belastung jedoch lediglich durch Verringerung der Schärfe und nicht durch sichtbare Mikroausbrüche entlohnen. Ich betrachte das Öffnen einer Konservendose dabei als nahezu maximal "zulässige" Belastung für ein derartiges Klappmesser.
Gruß
Twosteps