merrymarauder
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Meine Anfrage an die Polizei Niedersachsen:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 01.04.2008 gilt das neue Waffenrecht.
Der Gesetzestext lässt mich jedoch etwas unsicher sein.
Einhändig zu bedienende Messer dürfen demnach in der Öffentlichkeit nicht mehr geführt werden.
Ausnahmen gelten für Beruf u.ä. In Kommentaren wird von "sozialadäquatem Gebrauch" gesprochen, der weiterhin erlaubt sein soll.
Als ehemaliger Pfadfinder und Sammler hochwertiger Messer bin ich es gewöhnt, regelmäßig ein Multifunktionswerkzeug (Leatherman mit einer einhändig bedienbaren Klinge) und/oder ein einhändig zu bedienendes Klappmesser zu tragen. Dieses dient mir sowohl in der Freizeit als auch in meinem Job als hilfreiches Werkzeug.
Können Sie eine rechtsverbindliche, mir rechtsicherheitsgebende Aussage darüber geben, ob ich beide Gegenstände oder auch nur mein Multifunktionswerkzeug weiterhin in der Öffentlichkeit tragen darf?
Ich möchte nicht gegen das Gesetz verstoßen.
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Und die Antwort:
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Sehr geehrter Herr ,
Ihre Anfrage wurde uns von der Polizeidirektion Hannover übermittelt.
Wie Sie in Ihrer Anfrage bereits ausgeführt haben, ist es ab dem 01.04.08 verboten, Einhandmesser zu führen.
Dieses Verbot gilt nicht, sofern ein berechtigtes Interesse am Führen solcher Gegenstände vorliegt. Das berechtigte Interesse definiert der Gesetzgeber als das Führen solcher Gegenstände "im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck."
Nach Ihren Ausführungen ist ein berechtigtes Interesse am Führen eines Einhandmessers nicht gegeben. Wir können Ihnen daher nur empfehlen, auf Messer auszuweichen, die nicht dem Verbot des Führens unterliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
I. Seidel
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Recht und Ordnung, 32.43.4
Tel. 0511/168-49442
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Nicht mal vor Leathermans machen die halt
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Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 01.04.2008 gilt das neue Waffenrecht.
Der Gesetzestext lässt mich jedoch etwas unsicher sein.
Einhändig zu bedienende Messer dürfen demnach in der Öffentlichkeit nicht mehr geführt werden.
Ausnahmen gelten für Beruf u.ä. In Kommentaren wird von "sozialadäquatem Gebrauch" gesprochen, der weiterhin erlaubt sein soll.
Als ehemaliger Pfadfinder und Sammler hochwertiger Messer bin ich es gewöhnt, regelmäßig ein Multifunktionswerkzeug (Leatherman mit einer einhändig bedienbaren Klinge) und/oder ein einhändig zu bedienendes Klappmesser zu tragen. Dieses dient mir sowohl in der Freizeit als auch in meinem Job als hilfreiches Werkzeug.
Können Sie eine rechtsverbindliche, mir rechtsicherheitsgebende Aussage darüber geben, ob ich beide Gegenstände oder auch nur mein Multifunktionswerkzeug weiterhin in der Öffentlichkeit tragen darf?
Ich möchte nicht gegen das Gesetz verstoßen.
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Und die Antwort:
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Sehr geehrter Herr ,
Ihre Anfrage wurde uns von der Polizeidirektion Hannover übermittelt.
Wie Sie in Ihrer Anfrage bereits ausgeführt haben, ist es ab dem 01.04.08 verboten, Einhandmesser zu führen.
Dieses Verbot gilt nicht, sofern ein berechtigtes Interesse am Führen solcher Gegenstände vorliegt. Das berechtigte Interesse definiert der Gesetzgeber als das Führen solcher Gegenstände "im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck."
Nach Ihren Ausführungen ist ein berechtigtes Interesse am Führen eines Einhandmessers nicht gegeben. Wir können Ihnen daher nur empfehlen, auf Messer auszuweichen, die nicht dem Verbot des Führens unterliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
I. Seidel
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Recht und Ordnung, 32.43.4
Tel. 0511/168-49442
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Nicht mal vor Leathermans machen die halt