Benchmade Phoenix...

Ist das auf dem Bild tatsächlich ein Benchmade, nicht ein MOD?

Im neuen MM steht, dass die Klinge bei dem Messer herausgeschoben wird. Das hier wird wieder einmal so ein Messer sein, dass in einer Grauzone liegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist das Masters of Defense "Elishewitz Phoenix".


Imho ist es mitunter Garantie verboten; entweder, was ich aus dem Text nicht herauslesen kann, ist es ein Springer- oder aber so eine Art Fallmesser... :argw:

Everyone knows Allen Elishewitz is one of the premier tactical knife makers in the custom industry. He is also an accomplished martial artist and former Marine Recon. The Phoenix is ingeniously designed to provide the convenience of compact carry with the effectiveness of a larger knife. In the closed position the Phoenix exposes two inches of blade and can be carried as a neck knife or very discretely on the belt or gear. Blade length is 3.5” when fully extended. Sheath included.

-Blade Length: 2.0"
-Blade Length Extended: 3.5"
-Blade Thickness: .125"
-Overall Length Extended: 7.1"
-Blade Material: 154CM High-Carbon Stainless Steel Alloy
-Blade Finish: Diamond Black DLC
-Sheath: Prilon
 
seng1 schrieb:
Ist das auf dem Bild tatsächlich ein Benchmade, nicht ein MOD?

Im neuen MM steht, dass die Klinge bei dem Messer herausgeschoben wird. Das hier wird wieder einmal so ein Messer sein, dass in einer Grauzone liegt.


Sorry, der Dauerregen tropft mir ins Hirn........ :irre:

Natürlich meinte ich MOD.... :glgl:
 
Sowohl beim MOD Stand auf der IWA als auch bei ACMA-Reus bekam ich die Information, dass dieses Messer gerade bei den entsprechenden Behörden ist, um eine Zulassung zu bekommen bzw. festzustellen, ob es sich hier um einen verbotenen Gegenstand laut Waff.Gesetz handelt.


Klaus.
 
Ergänzend zu K-T's Info, die ich ebenfalls so bekommen habe, möchte ich noch hinzufügen, dass man (bei ACMA-Reus und MOD) die Chancen recht gut einstuft, dass das Teil eine Zulassung bekommt.
Die angebl. vorläufige Einstufung des BKA soll dahingehend sein, dass bei einen Springmesser die Klinge in geschlossenen Zustand verschwindet :cool: Das würde nun bedeuten, dass es sich bei diesem Messer weder um einen Springer, noch um ein Fallmeser handelt, sondern eher um ein "feststehendes" Messer :ahaa:
Interessante Argumentation! Wäre es m.E. Wert vor einem Verwaltungsgericht drüber zu steiten, sollte das BKA sich aus politischen Gründen im Gutachten anders entscheiden.

Holger
 
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