Bescheinigung für bestimmte Messer ? (aus "sozial anerkannter Zweck)

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Hallo Leute
Ich war am Wochenende in Hitzacker ( Niedersachsen ) im Archäologischen Zentrum zu den Tagen der Lebendigen Archäologie als Teilnehmer (Pech-Destillierer).Dort habe ich mit einen Teilnehmer am Lehmbackofen gesprochen über das Führen von Messern und er hat mir gesagt das ein Gsetzeshütter bei ihm sein Feststehendes Messer gesehen hat mit 15 cm Klinge und er hat ihm gesagt das er zu seinem Ortnungsamt gehen soll um sich eine Bescheinigung für das Führen des Messers zu holen,was er auch getan hat.Er ist aus Salzwedel dem Landkreis in dem ich auch wohne (Sachsen Anhalt ).Er hatte die Bescheinigung nicht dabei,sonst hätte ich sie Fotografiert.
Vielleicht hilft euch das ja weiter.

Gruß Maik
 
AW: "Sozial anerkannter Zweck"

Komisch, von so einer Bescheinigung hab ich noch nix gehört. Sollte das der kleine Waffenschein sein? Glaub ich fast net. Das Ding würd ich gern mal sehen.
Aber wenns von der Behörde ausgestellt wurde:staun:

Gruss Patrick
 
AW: "Sozial anerkannter Zweck"

Hi
Nee kein Waffenschein, sondern eine Führungsberechtigungsbescheinigung .13.-14-9. ist die gleiche Veranstaltung noch mahl,dann treffe ich ihn wieder,ich habe keinen Direkten Kontakt zu im,aber den kann ich herstellen .Vielleicht schaue ich bei Gelegenheit beim Amt vorbei.

Gruß Maik
 
AW: "Sozial anerkannter Zweck"

:confused::confused: ... Führungsberechtigungsbescheinigung ... :confused::irre:

was soll dat denn sein ?

ich glaub da hat der " bekannte " blödsinn erzählt ...

ciao
tom
 
AW: "Sozial anerkannter Zweck"

Hi
Nee kein Waffenschein, sondern eine Führungsberechtigungsbescheinigung

und wo , bitte, soll davon irgendetwas im Waffengesetz stehen ?
Es gibt meiner Meinung nach nur zwei Möglichkeiten:
1. Der Bekannte erzählt Blödsinn
2. Das Ordnungsamt stellt Bescheinigungen ohne irgendeine
rechtlich Grundlage aus.
 
AW: "Sozial anerkannter Zweck"

Hi
Er hat mir gesagt,er hat schon immer gerne Provoziert,und ihm kann man vertrauen das er keinen Blödsinn erzählt,sonst hätte er auch was dagegen Argumentiert,wo ich sagte weil er ja keinen Nachweis mit hatte,das ich ja auch zum Ortnungsamt fahren kann.

Gruß Maik
 
Unbedingt nötig ist eine konkrete Rechtsgrundlage nur, wenn zungunsten des Bürgers hoheitlich vorgegangen wird. Die beschriebenen Bescheinigung ist für den betreffenden ja eher begünstigend. Diese darf dann allerdings nicht gegen geltendes Rechts verstoßen (theoretisch, die Praxis in D sieht ja bekanntlich oft anders aus). Das tut sie allerdings nicht zwingend, da das Gesetz den Behörden ja ein sehr weites Ermessen zubilligt. Man könnte aus der Bescheinigung eine Art Selbsbindungserklärung der Behörde für ihre Ermessensausübung konstruieren, um unnötige Verfahren zu vermeiden. Deren rechliche Verbindlicheit ist zwar fraglich, aber wenn sich die betreffende Hoiheitsträger des Landes daran halten wollen, könnte das allen Beteiligten viel von dem Ärger ersparen, den das Gesetz mitsichzubringen geeignet ist.
 
Von der Notwendigkeit einer Führungsberechtigungsbescheinigung steht nichts im Waffenrecht, wohl aber davon dass z.B. die "Brauchtumspflege" ein berechtigtes Interesse begründet!
"Es ist verboten

· Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen



Dies gilt nicht

· für den Transport in einem verschlosssenen Behältnis

· sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt

Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
 
Hi
Wir werden Schlauer sein,wenn ich so ein Ding in meinen Händen habe.

Gruß Maik

So
Ich habe mir gedacht,ich schicke mal eine Mail an das Ortnungamt.
Das habe ich gemacht,dann mal auf Antwort warten.

Gruß Maik

Danke :super:

Edit: Beiträge zusammengeführt. ~cheez
 
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Hi
Habe wohl das falsche O-Amt gefragt,den diese Frage habe ich bekommen vom O-Amt Altmarkkreis.
Ich versuche die Adresse vom Bekannten noch zu bekommen,den der wird bei der Stadt gewesen sein.



Sehr geehrteter Herr Schnitzer

ich bitte um Information, welche Behörde " Ordnungsamt Salzwedel" die Bescheinigung für Ihren Bekannten ausgestellt hatllt hat

- Ordnungsamt Altmarkkreis Salzwedel

- Ordnungsamt Stadt Salzwedel

- Ordnungsamt Salzwedel-Land
[Anhang "Waffengesetz 2008 - Gbl.doc" gelöscht von Ulrich Dr Ungewickell/amksaw]

Den betreffenden § des Waffengesetzes zum Umgang mit Messern füge ich als Anlage bei.



Mit freundlichem Gruß

im Auftrag


Dr. Ungewickell
 
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