BKA Bescheid zu Feuerzeugspringmesser inkl. Aussagen zum durchgehenden Rücken

El Dirko

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Neben der eher lustigen Entscheidung des BKA das Feuerzeugspringmesser per Bescheid keine Verbotene Waffe sind, (Hieb und Stichwaffen Eigenschaft wurde verneint) enthält dieser Bescheid einige interessante Aussagen dazu, wie das BKA die Frage des durchgehenden Rückens beurteielt. Diese Frage wurde hier ja schon kontrovers diskutiert.

Erfreulicherweise, ist die Auslegung des BKA m.E. vernünftig und stellt im wesentlichen auf ein Verbot eines scharf geschliffenen Klingenrückens ab. :super:

http://foren.waffen-online.de/index.php?act=Attach&type=post&id=4363

Gruss
El
 
keine Ahnung, ich bin registriert.
Das wesentliche steht im Post. ;)

Das PDF ist ein Bild, drum kein Zitatauszug.

Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer kann mir sagen was ein "Feuerzeugspringmesser" ist?
Die Forensuche spuckt nichts aus und Google gibt auch nix her.
Sind das diese billigen OTF'S mit dem Schiebeknopf?
Gruß
DesertJack
 
Wie der Name sagt Feuerzeug+Springmesser.

OTF Feuerzeugspringmesser sind verboten, da OTF allgemein verboten sind.

Der BKA Bescheid bezieht sich nur auf die Frage des Verbots vom vortäuschen eines anderen Gegenstandes bei Hieb und Stichwaffen.

Untersuchungsgegenstand war ein bestimmtes Feuerzeugspringmesser mit seitlich öffnender Klinge. (Einzelfallentscheidung)
Da im Konkreten Fall die Hieb und Stichwaffen Eigenschaft verneint wurde, ist das untersuchte Messer per Bescheid kein verbotener Gegenstand.


Zum durchgehenden Rücken:

... Ein Klingenrücken ist somit als durchgehend zu betrachten, wenn er nicht scharf geschliffen ist. ...


Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
He, he, he, da haben es die WaffG-Schreiberlinge einfach zu genau definieren wollen :hehe:

Hätten Sie nicht nach Schußwaffen, Hieb- und Stichwaffen differenziert, dann wären ihnen auch nicht die sonstigen im Gesetz genannten Waffen bei den "die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen"-Verboten durchgerutscht :lach:

Und die Aussage "Ein Klingenrücken ist somit als durchgehend zu betrachten, wenn er stumpf, also nicht scharf geschliffen ist" entlarvt den Passus "einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt" endgültig als 0-Nummer.
 
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