El Dirko
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Neben der eher lustigen Entscheidung des BKA das Feuerzeugspringmesser per Bescheid keine Verbotene Waffe sind, (Hieb und Stichwaffen Eigenschaft wurde verneint) enthält dieser Bescheid einige interessante Aussagen dazu, wie das BKA die Frage des durchgehenden Rückens beurteielt. Diese Frage wurde hier ja schon kontrovers diskutiert.
Erfreulicherweise, ist die Auslegung des BKA m.E. vernünftig und stellt im wesentlichen auf ein Verbot eines scharf geschliffenen Klingenrückens ab.
http://foren.waffen-online.de/index.php?act=Attach&type=post&id=4363
Gruss
El
Erfreulicherweise, ist die Auslegung des BKA m.E. vernünftig und stellt im wesentlichen auf ein Verbot eines scharf geschliffenen Klingenrückens ab.

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El