BMI Fragen und Antworten

knifemaniac

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Hallo,

habe grad mal die Stellungsnahme vom BMI durchgelesen.
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Themen/FragenUndAntworten/Waffenrecht.html
Lustig lustig.
Hier mal ne Kostprobe:

"Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Gewalttaten mit Messern zurückgeht, wenn sie nicht mehr in der bisherigen Form zugriffsbereit mitgeführt werden dürfen."

Wirklich? Wo ist da die Quellenangabe? Und, wie naiv muss man sein, zu glauben, dieses Verbot würde von Straftaten ablenken? Man beachte nur mal die abschreckende Wirkung der Todesstrafe in den USA.
Und feststehende Messer unter 12cm Klingenlänge dürfen ja nach wie vor geführt werden, solange sie keine Kampfmesser sind....

Laut gedacht: Dann nehmen die oben angesprochenen Leute eben ein 9-10cm Fahrtenmesser (im Pfadfinderstil) mit, das ist noch schneller zu ziehen als ein Klappmesser welches noch geöffnet werden muss, bevor man seine Wurst für die Semmel schneidet...

Wenn man von der Gefährung ausgeht, ist jedes Messer nachdem es geöffnet wurde, grundsätzlich gleich "gefährlich". Völlig egal, ob durch einen Daumenpin in 1 sec. oder mit 2 Händen in 3-5sek.
Könnt ihr a) meine Gedankengänge und b) das Paradoxon dieses Gesetzes nachvollziehen?

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Gewalttaten mit Messern zurückgeht, wenn sie nicht mehr in der bisherigen Form zugriffsbereit mitgeführt werden dürfen.

ja der Satz is gut, man selten so gelacht. Müssen die Gewallttäter jetzt erst immer Ihren Koffer aufschließen :glgl: Jemand der eine Straftat begehen will, den kümmert so ein Gesetz ja eh nicht. Darüber hat anscheind Niemand von denen nachgedacht.

Was können wir alle zusammen nur machen, um etwas da entgegen zu wirken.
 
Die Neuregelung schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht verhindert werden soll.


Auch wenn diese Verlautbarung wieder schwammig formuliert ist, sehe ich das Kind noch nicht vollkommen in den Brunnen gefallen. Ich kann als rechtstreuer Bürger im Rahmen meiner Freizeitbeschäftigungen meine Messer sozialadäquat gebrauchen!:ahaa:

Viel weiter wird uns das aber auch nicht helfen.:mad:

Ich halte es ganz einfach: Im normalen Leben nehme ich kein Einhandmesser und langen Räuberhotzenplotzmesser mehr mit - wenn ich im Wald bin, juckt es sowieso keinen, was an meiner Seite baumelt!:)
 
Laut gedacht: Dann nehmen die oben angesprochenen Leute eben ein 9-10cm Fahrtenmesser (im Pfadfinderstil) mit, das ist noch schneller zu ziehen als ein Klappmesser welches noch geöffnet werden muss, bevor man seine Wurst für die Semmel schneidet...

Wozu ? Ich tippe eher darauf, das sie auf Schraubenzieher umsteigen,
um ihre Heimwerkerarbeiten zu verrichten ... :irre:
Die sind in der Regel auch viel billiger zu erstehen als Fahrtenmesser.
 
Knifemaniac...du gehst da mit viel zu viel Logik und Verstand dran! Schon der erste Entwurf von Körting klang so. Ich nenn es mal "Politikerwunderland"...

Gruß
Carsten
 
Danke für das bisherige feedback.

Mir ging es einfach nur um dieses Paradoxon: Wenn das Messer erstmal offen ist ist es egal wie es in den gebrauchsfertigen Zustand überführt wurde.
Kurz gesagt kann man festhalten: Der Straftäter hat Zeit. Will heißen: einem geplanten Messereinsatz steht der Zeitfaktor nicht im Wege, ergo ist es auch völlig egal wie das Messer öffnet.

Doof aus der Wäsche schauen da wieder nur die Leute, die aus rein mechanischen Gründen es für schlau halten, einen kleinen unscheinbaren Knubbel an der Klinge anzubringen und diese dann aus Gründen des Fingerschutzes auch arretieren wollen...
Das hat der werkzeugbenutzende Mensch nun davon, dass er sein Geschick und seine Gedanken genutzt hat....(im Gegensatz zu anderen Personen...)
 
... genau beobachtet, und da beginnt unser Part.

Diese "möchte, könnte, sollte" - Gesetzesbegründung muß ständig hinterfragt werden, und die Leute im persönlichen Umkreis darauf aufmerksam gemacht werden, dass diese Gesetzeskrücke, weil ebenso wenig zielführend wie durchdacht, in wenigen Jahren ein totales Messerverbot in der Öffentlichkeit nach sich ziehen wird.
Dann werden Flaschen Verboten.
Und dann gibt es ab 9 Uhr abends die allgemeine Sperrstunde, bei der man "einen gesellschaftlich anerkannten Grund" dafür haben muss, sich noch frei in der Öffentlichkeit bewegen zu dürfen.


Um es nochmals klar zu sagen:

- Das Gesetz ist in seiner Zwecklosigkeit als Anscheinspolitik zu sehen-
Politiker möchten sich profilieren, egal was es bringt

- Die Initiative wurde von der Berliner SPD gestartet, um die eigenen Mißstände zu kaschieren: Einsparungen bei der Polizei sowie eine verfehlte Sozialpolitik zeigen dort ihre Wirkung, deren Symptome nun mit unsinnigen Gesetzen kaschiert werden sollen.

- Der Sachunverstand des Gesetzgebers, sowie dessen Ignorieren von Stimmen aus der Polizei, die sich aus Gründen der Praktikabilität gegen ein solches Gesetz ausgesprochen hatten, konnte und kann in Anhörungen und Veröffentlichungen verfolgt werden (Abgeordnetenwatch u.A)

- Aus der bewusst unscharfen (oder sollte man sagen: unfähigen) Formulierung des Gesetzes sprechen zwei Faktoren:
Erstens waren sich die Herren und Damen Parlamentarier zu keinem Zeitpunkt darüber im klaren, welche Tragweite ihr Abstimmen hatte. Deswegen auch Widersprüchliche Aussagen oder ratloses Schweigen von Seiten der Parlamentarier.
Sie haben und hatten schlichtweg keine Ahnung
Zweitens sollte mit der schwammigen Formulierung eine möglichst unscharfe Rechtssituation geschaffen werden, mit allen Vorteilen einer an Willkür grenzende Auslegungsmöglichkeit.

- Das Gesetz betrifft nur und ausschließlich rechtschaffene Bürger und schränkt diesen ein. Gewalttäter und potentielle Gewalttäter werden sich um ein Verbot nichts scheren- siehe die Situation in England.
Da sich somit garantiert keinerlei Rückgang in der "Messerkriminalität" einstellen wird, sieht die Legislative in einigen Jahren eine Notwendigkeit, den Bürger weiter einzuschränken. Siehe oben, Stichwort "Sperrstunde"


Noch zwei Tage, dann hab ich wieder Zeit...

mfg
Tct II
 
Das unsachgemäße Führen von Einhandmessern und Messern mit einer feststehenden Klinge von über 12 cm Länge soll als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
(Zitat BMI)


So einen Schmonzes muß ich vom BMI lesen? :argw:

Wenn ich ein Einhandmesser führe, dann ist das mit hundertprozentiger Sicherheit absolut "sachgemäß".

Und die Leute, die sowas in die Welt setzen, werden auch noch dafür bezahlt. :mad:

Wenn der Schwachsinn Blasen wirft, fängt es an, wehzutun... :teuflisch
 
.... Ich kann als rechtstreuer Bürger im Rahmen meiner Freizeitbeschäftigungen meine Messer sozialadäquat gebrauchen!:ahaa:

Nimm es mir nicht übel, aber das steht da so nicht drin.

Je öfter ich mir den Sch...ß durchlese um so mehr beschleicht mich das Gefühl, das mit dem sozial adäquaten Gebrauch von Messern, eben genau die Messer gemeint sind, die sie noch nicht verboten haben.
Für die anderen brauchst du dann einen anerkannten Grund.

Gruß
chamenos
 
"Das Führen wird bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck erlaubt."
mal eben schnell aus dem Link von knifemaniac kopiert.

Da nur die Führung von Einhandfoldern und fixed über 12cm verboten ist (und die Messer an sich legal sind) kann sich der allgemein anerkannte Zweck auch nur auf diese Messer beziehen, da das führen zweihändig zu öffnenden Foldern und Fixed unter 12cm sowieso erlaubt ist.
 
Hallo,

ich habe mir mal die Arbeit gemacht an das für mich zuständige Ordnungsamt zu schreiben um mir den Terminus "sozaladäquat" erklären zu lassen. Eine ähnlich lautende Anfrage ging auch an das Polizeipräsidium meines Regierungsbezirkes. Auf die blafasel Antworten bin ich mal gespannt.

Gruß

Alfred
 
Anscheinend hat man da auch anderes falsch wiedergegeben:

" Die Koalition hat im Gesetzgebungsverfahren eine Initiative eingebracht, nach der Hieb- und Stoßwaffen, nicht verbotene Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm künftig nicht mehr zugriffsbereit in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen."

Und wo bitte sind da die 'einhändig feststellbaren Messer' geblieben ?
 
Da nur die Führung von Einhandfoldern und fixed über 12cm verboten ist (und die Messer an sich legal sind) kann sich der allgemein anerkannte Zweck auch nur auf diese Messer beziehen, da das führen zweihändig zu öffnenden Foldern und Fixed unter 12cm sowieso erlaubt ist.

Hallo.

Soweit völlige Zustimmung.

Zum ....Messer sozialadäquat gebrauchen; der Begriff der Sozialadäquanz fällt da aber eben nicht im Bezug auf die betroffenen Messer, sondern auf Messer allgemein. daher sind ja auch bestimmte Messertypen nicht betroffen und Messer als solche werden nicht als Waffen eingestuft (jaja, ich weiß, das ist so klar nicht:)).

Spannend wird die Definition von allgemeinanerkannten Zwecken.

Gruß
chamenos
 
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