Guten Tag
Heute ist mein MA-2 von Böker angekommen mit dem ich soweit auch sehr zufrieden bin.
Nun stellt sich mir die Frage ob ich das Messer in der Schweiz legal im altag tragen darf?
Ich habe berreits den Thread welcher das CH- Gesetz behandelt durchgelesen, und den Gesetzestext studiert.
Es gilt ja weiterhin das ein Messer max. eine 5cm Kline und max.12cm lang sein darf, WENN es einen Schliessmechanismus aufweist!
Ein Dolch darf keine symetrische Klinge und kein bei asymetrischer form auf dem rücken keine Zacken etc. aufweisen.
Was ist da MA-2 nun? ein legaler dolch oder ein illegales Messer?
Oder ist es schlicht ein gans normales messer und die längenbeschrenkungen gelten nur für Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und einhändig bedienbaren Messern mit automatischen Mechanismus?
Vielen Dank für euren Input.
fg Oli
Heute ist mein MA-2 von Böker angekommen mit dem ich soweit auch sehr zufrieden bin.
Nun stellt sich mir die Frage ob ich das Messer in der Schweiz legal im altag tragen darf?
Ich habe berreits den Thread welcher das CH- Gesetz behandelt durchgelesen, und den Gesetzestext studiert.
Es gilt ja weiterhin das ein Messer max. eine 5cm Kline und max.12cm lang sein darf, WENN es einen Schliessmechanismus aufweist!
Ein Dolch darf keine symetrische Klinge und kein bei asymetrischer form auf dem rücken keine Zacken etc. aufweisen.
Was ist da MA-2 nun? ein legaler dolch oder ein illegales Messer?

Oder ist es schlicht ein gans normales messer und die längenbeschrenkungen gelten nur für Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und einhändig bedienbaren Messern mit automatischen Mechanismus?
Vielen Dank für euren Input.
fg Oli