Böker MA-2 Dolch oder Messer ? -> Schweizer Rechtslage

riffer

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Guten Tag

Heute ist mein MA-2 von Böker angekommen mit dem ich soweit auch sehr zufrieden bin.

Nun stellt sich mir die Frage ob ich das Messer in der Schweiz legal im altag tragen darf?
Ich habe berreits den Thread welcher das CH- Gesetz behandelt durchgelesen, und den Gesetzestext studiert.
Es gilt ja weiterhin das ein Messer max. eine 5cm Kline und max.12cm lang sein darf, WENN es einen Schliessmechanismus aufweist!
Ein Dolch darf keine symetrische Klinge und kein bei asymetrischer form auf dem rücken keine Zacken etc. aufweisen.

Was ist da MA-2 nun? ein legaler dolch oder ein illegales Messer? :confused:

Oder ist es schlicht ein gans normales messer und die längenbeschrenkungen gelten nur für Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und einhändig bedienbaren Messern mit automatischen Mechanismus?

Vielen Dank für euren Input.
fg Oli
 
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Ich habe berreits den Thread welcher das CH- Gesetz behandelt durchgelesen, und den Gesetzestext studiert.
Es gilt ja weiterhin das ein Messer max. eine 5cm Kline und max.12cm lang sein darf, WENN es einen Schliessmechanismus aufweist!
Ein Dolch darf keine symetrische Klinge und kein bei asymetrischer form auf dem rücken keine Zacken etc. aufweisen.
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Hallo riffer

Ich weiss ja nicht, welches Waffenrecht du "studiert" hast, aber jedenfalls nicht das aktuelle Schweizer Waffenrecht! :hehe:
Du hast in deiner Anfrage so einiges ziemlich durcheinander gebracht.
Das Böker MA-2 http://www.boker.de/index.php?c=3000&a=02BO260&s1=MA-2&s2=0&s3=9999&p=&pp=0 ist zwar symetrisch, aber kein Dolch (weil keine zweischneidige Klinge).
In diesem Thread findest du alle relevanten Links zum neuen Waffenrecht in der Schweiz:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=60755
In Beitrag Nr. 41 von roga sogar mit Bildchen. ;)

Gruss aus Bern
Usagi Y.
 
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