Böker Speedlock II 2.0

thommy_l

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Hallo allerseits,

kurze Frage, ist ein Böker Speedlock II 2.0 gemäß §42a führbar? Der Sohn sehr guter Freunde wünscht sich zum 18'ten Geburtstag dieses Messer und ich schenke ihm dieses gerne. Allerdings will ich ihn nicht in Probleme bringen ...
Bitte keine Beratung über Sinn und Unsinn des Messers, der Junge will das halt haben.

Exemplarisch

Grüße
Thommy
 
Nein, es unterliegt vollumfänglich §42a, weil es einhändig feststellbar ist. In der Öffentlichkeit führen ist also nicht drin bzw. riskant.
 
Nein, es unterliegt vollumfänglich §42a, weil es einhändig feststellbar ist. In der Öffentlichkeit führen ist also nicht drin bzw. riskant.

Danke. Das wird dem Bub nicht passen. Schade drum, im Urlaub in Austria hatte er viel Spass mit meinen Fällknifen und Einhand-Messern.

Thommy
 
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