Bottlefly Flaschenöffner

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Schärfling

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Tach Gemeinde,

hab da jetzt auch mal ne Frage, und zwar bin ich neulich beim Surfen über dieses "Bottlefly" Butterfly gestolpert.
Herstellerseite--->http://www.cgrtech.com/bottlefly/

Jetzt würde mich mal interresieren ob dieses sogenannte Bottlefly bei uns in D-Land erlaubt ist:confused:
Weil ein Messer ist es ja nicht da keine Klinge, sondern Flaschenöffner.

Wenn Legal, kann ich dann dieses über US und A auch in D-Land einführen ohne da mit dem Zoll probleme zu bekommen, oder geht das erst gar nicht über den Zoll? (hab da ja schon paar geschichten jetzt gelesen:hmpf:)
Weil nen Deutschen Shop hab ich jetzt keinen gefunden der dieses Vertreibt?!:argw:
Ich meine genau dieses von dem Link, es gibt da nämlich auch andere Varianten, aber diese Sprechen mich nicht an!


Grüße
Schärfling
 
Meiner Meinung nach sind diese Spielzeuge in Deutschland legal zu erwerben, zu führen und zu besitzen.

Das Waffengesetz nennt in Anlage 1 unter 2.1.4

Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser)

als verbotene Gegenstände. Das schließt für mich ein, dass eine Klinge ob scharf oder unscharf vorhanden ist. Kapselöffner mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen sind somit m.M.n. legal.
 
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