Bowie-Klappmesser tragen

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lzf10

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Hallo,
ich möchte als neuer Nutzer des Forums alle Mitglieder und Nutzer begrüßen. Ich habe mich angemeldet, weil ich Eure fachkundige Meinung zu einem Sachverhalt gern hören möchte. Folgender Fall:
Ich möchte mir ein Bowie-Messer bauen, Klingenlänge mindestens 20cm. (Also nicht in der Öffentlichkeit führbar.)
Ich möchte aber eine Klappklinge machen. Die beidhändig geöffnet wird und dann arretierbar ist. (Also dann in der Öffentlichkeit führbar, Klingenlänge spielt ja keine Rolle.)
Wie auch immer ich das bewerkstellige und wie das hinterher aussieht, ist mir zunächst egal.
Da ich ja auch die Scheide selbst machen werde, möchte ich nun fragen, ob ich dieses Messer, welches ja nicht unter das Führverbot fällt, dauerhaft geöffnet in der Lederscheide tragen darf.
Ich bedanke mich und hoffe auf eine rege Diskussion mit einem Ergebnis.

Grüße
Lzf10
 
Von mir gibts keine Rechtsauskunft, aber meine Meinung:

Wäre ich Exekutive, so würde ich das Teil mit Verweis auf "Waffe" beim Tragen in der Öffentlichkeit sofort einziehen. Wäre ich Judikative, so würde ich Dich mit gleichem Verweis mit einer ordentlichen Strafe belegen.
Bin aber beides nicht, sondern nur Messerfreund, der in einer zunehmend abweisenden Umwelt auch gern in Zukunft sein Messer dezent mit sich führen und nutzen will. Insofern finde ich Deine Absicht und Dein Ansinnen für unsere Sache diskreditierend. Sorry, ist halt meine klare Haltung!

Gruß
Abu
 
@Abu: Dito, Danke.

Man sollte nicht vergessen dass der 42a nicht nur aus Punkt 3 besteht sondern bereits im Punkt 2 Hieb&Stosswaffen behandelt werden.

Was NICHT als Waffe eingestuft wird kann man Ansatzweise in der VV nachlesen, da steht dann sowas

>>>
Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen,
wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite, Form) der eines Gebrauchsmessers
(z. B. Küchenmesser, Taschenmesser) entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden,
wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge – kürzer als 8,5 cm oder – nicht zweischneidig ist.
In Zweifelsfällen ist ein Feststellungsbescheid gemäß § 2 Absatz 5 zu beantragen<<<

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
 
Wie Abu gebe ich keine Rechtsauskunft, sondern äußere nur eine Meinung.

Nach § 1 des Waffengesetzes sind Waffen u.a.

tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__1.html

Die Haupt-Schwierigkeit liegt meiner Meinung nach hier in dem Aspekt der Wesensbestimmtheit. Wenn etwas als Waffe konzipiert ist, dann ist es eine.

Nun kann man in Fall des Bowie-Messers argumentieren, dass dies gerade auch als "Fighter" bzw. Kampfmesser konzipiert ist und von Anfang an auch so gebraucht wurde, wovon leider auch die ganze Folklore um die Messerkämpfe von James Bowie zeugt. Das spricht dann für die Waffeneigenschaft, also wäre das Führen eines solchen Messers in der Öffentlichkeit untersagt.

Man könnte natürlich einwenden, dass das Bowie zumindest ebenso als Werkzeug konzipiert und als Jagd- und Gebrauchsmesser sicher häufiger im Einsatz war denn als Kampfmesser. Man braucht dann nur Polizeibeamte und Staatsanwälte, die dieser Argumentation folgen. Das dürfte bei der heutigen Stimmungslage und dem vermehrten Auftreten von Messerstechereien schwierig werden (eine rein persönliche Einschätzung).

Führe ich zudem eine Bowie-Klinge in Form eines riesigen Klappmessers, das die Klingenlänge der üblichen großen Taschenmesser (10cm Klinge) mal eben verdoppelt, habe ich ein weiteres Indiz für Waffeneigenschaft am Hals.

Die Idee, so ein Trum auch noch offen in der Scheide zu führen, schlägt dem Fass den Boden aus. Erkläre die Absicht dahinter einmal einem Polizisten. Ich kann mir da einiges vorstellen, aber keines dieser Motive ist im Rahmen dieses Forums erwünscht. Insofern ist das auch keine Aufforderung zur Diskussion, sondern dient nur der Untermauerung der Einschätzung, dass du dich mit dem geplanten Führen eines solchen Messers in der Öffentlichkeit außerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen würdest.

Ganz klarer Rat: Lass es sein!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich versteh nur nicht, warum man dann im Gesetz nicht einfach definiert:Nur Klingen bis 12 cm.
Wofür diese ganze Unterscheidung mit 12 cm bei feststehenden Klingen und dann explizit bei Klappmessern nur die Einschränkung mit der Einhand-Öffnung und der Feststellung ? Wenn es so gemeint wäre, wie Ihr das ausführt, hätte doch einfach eine Klingenbegrenzung für Messer aller Art auf 12 cm gereicht.
Zur Verwaltungsvorschrift möchte ich Folgendes sagen:
Hier noch einmal der zitierte Text:
"Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen,
wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite, Form) der eines Gebrauchsmessers
(z. B. Küchenmesser, Taschenmesser) entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden,
wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge – kürzer als 8,5 cm oder – nicht zweischneidig ist.
In Zweifelsfällen ist ein Feststellungsbescheid gemäß § 2 Absatz 5 zu beantragen."
Hier verstehe ich das so, dass die erwähnte Waffeneigenschaft zu verneinen ist, da meine Klinge nicht zweischneidig ist.
Diese bowie- typische Abflachung auf dem Klingenrücken zur Spitze hin (wie auch immer das heißt) schärfe ich nicht an!
(Im obigen Text steht "oder" und nicht "und")
Übrigens, mein längstes Küchenmesser ist auch fast 20cm lang und über 3cm breit.


Gruß
lzf10
 
Moin,
von der Idee ein 20cm Klapp-Bowie geöffnet mit mir zu tragen halte ich auch nicht viel.
Neben der ungünstigen gesetzlichen Lage erschließt sich mir der Sinn eines solchen Messers nicht.
Für schwere Arbeiten ist ein Folder eher ungeeignet, für leichte Arbeiten reicht ein kleiner Folder und keiner mit 20cm Klinge.
Wenn du unbedingt ein Bowie-Messer führen willst, dann kauf/bau dir ein feststehendes und dazu eine abschließbare Scheide. Damit dürftest du auf der legalen Seite sein (bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege) und hast auch ein vernünftiges Messer.
Abgesehen davon stelle ich mir auch die technische Umsetzung schwierig vor.
Also meine Meinung: Bau das Ding wenns dich technisch interessiert aber lass es dann zuhause. Ansonsten lieber ne Alternative überlegen.

Liebe Grüße

Nachtrag:
Zweischneidig oder nicht ist nur ein Anhaltspunkt. Springmesser sind normalerweise einschneidig und trotzdem Waffen gemäß des Waffengesetzes.
 
OK, aber Springmesser sind ja auch anders definiert als Klappmesser und ich betone, mein Messer soll zweihändig zu öffnen sein.
Mit der Stabilität gebe ich Dir natürlich recht.
Und die Definitionen nur als Anhaltspunkt zu sehen, sehe ich auch nicht ein. Dafür ist ja schon in der Verwaltungsvorschrift alles noch einmal genau definiert.
Ob das Messer sinnvoll ist, oder nicht, hab ich ja auch nicht gefragt. Ich meine nur, nach den Buchstaben dieser Vorschrift ist doch eindeutig die Aussage, dass bei Klappmessern mit nicht-zweischneidiger Klinge (ODER Klingenlänge unter 8,5cm)die Waffeneigenschaft verneint werden kann.

Vile Grüße
 
Das mit den Springmessern war natürlich nur ein Beispiel.
In der VV steht "in der Regel", du kannst die Waffeneigenschaft also nicht zwingend und sicher verneinen.
Im Endeffekt sind das aber alles Fragen der Auslegung. Wir können nur unsere Einschätzung geben. Falls das ganze mal vor Gericht kommen sollte entscheidet der Richter selber wie er das sieht. Im Zweifel würde ich mich an deiner Stelle ans BKA wenden und nachfragen. Eine rechtssicherere Aussage wirst du wohl nirgendwo finden.

PS: Ich persönlich finde es auch nicht angemessen so einen Prügel in der Öffentlichkeit an der Hüfte zu tragen. Das ist kein Angriff, vielleicht planst du ja sowieso im Rucksack zu transportieren. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

LG
 
Moin

..............ich betone, mein Messer soll zweihändig zu öffnen sein............

Ob das Messer sinnvoll ist, oder nicht, hab ich ja auch nicht gefragt.


Mal so... zum Nachdenken..... bei 20 cm Klingenlänge hast du einen Griff, der mindestens 21,5cm lang sein wird. ..... mindestens. ;)

Das sieht in einer Lederscheide steckend, erstens scheiße aus ist zweitens maximal behindernd .... und drittens (erwähnte ich das schon?) sieht das extrem bescheuert aus.

Ich habe hier ein Opinel No. 13. Das Messer hat eine Clippoint Klinge. Würde also grob als Bowie durchgehen.
Das hat einen wirklch absurd großen Griff.

Ich weiß, - es macht Spaß sich in den vermeintlichen Grauzonen von Gesetzen auszutoben.
Aber bastel dir dein Messer aus Pappe und halte dir das an den Gürtel..... so willst du nicht wirklich rumlaufen :D

Wenn du die Zeit hast, dann designe lieber ein cooles Bowie mit einer Klingenlänge von 11,99cm oder tritt in eine Partei ein und setze dich für eine Abschaffung des §42a ein.

Gruß
chamenos
 
Hallo, eigentlich wollte ich mich bei solchen Themen raushalten, insbesondere weil wir letztendlich allesamt der Willkür der Ordnungshüter ausgeliefert sind und wir dementsprechend hier nur spekulieren können. Außerdem kann ich zur eigentlichen Frage, ob ein geöffnetes Tragen eines Klappmessers das Klappmesser zum "Feststehenden" macht, leider nichts beitragen. Trotzdem juckt es mir unter den Fingern, deshalb hier meine "two cents worth":

Gegen das Tragen eines "übergroßen" Klappmessers spricht meiner Meinung nach erst mal gar nichts; das ist scheinbar leider die einzige "legale" Möglichkeit, die der Gesetzgeber uns noch fürs Führen einer großen Klinge lässt. Ehrlich gesagt erschüttert es mich deshalb regelrecht, dass selbst "Messerfreunde" schon soweit konditioniert sind, erst mal Pfui zu rufen, wenn jemand heutzutage ein großes Messer bei sich tragen will. Ich bin der Meinung, dass wir die wenigen "Freiheiten", die uns noch bleiben, auch nutzen sollten.

Neben dem gesetzlichen Rahmen im Zusammenhang mit dem Führen von Messern gibt es aber auch noch so was wie Manieren. In unseren Breitengraden war es selbst lange vor den unsinnigen Verschärfungen unseres Waffengesetzes weder nötig noch üblich, solch ein großes Messer im Alltag offen sichtbar bei sich zu tragen. Entsprechend muss man davon ausgehen, dass viele Mitbürger von so einem Anblick irritiert oder gar verschreckt werden. Mit einer 20cm Klinge am Bein durch die Innenstadt zu schlendern kann also nur als Provokation verstanden werden, ganz unabhängig davon ob's sich um ein "Feststehendes", einen "Klapper" oder nur um eine Karnevalsrequisite handelt. Geht es dir um die Nutzung im Outdoor / Bushcraft-Bereich wirst du in "freier Wildbahn" wahrscheinlich niemanden erschrecken; dann ist allerdings ein Klappmesser vielleicht trotzdem nicht die beste Wahl.

Wer als Messerträger Toleranz für sein Hobby erwartet sollte bei all den Überlegungen nicht vergessen, dass Respekt für einander am besten auf Gegenseitigkeit beruht. Ensprechend sollte man als Messerfreund also einfach aus "Anstand" davon absehen, durch ein Taschenschwert absichtlich Aufsehen zu erregen und damit Unbehangen bei den etwas zarter besaiteten Mitmenschen auszulösen.

Wenn du im Alltag tatsächlich Verwendung für eine 20cm Klinge hast, dann bau dir ruhig so ein Klappmesser. Ich bin schon gespannt, wie das dann aussieht; habe ja selbst auch vor nicht all zu langer Zeit einen 42a-konformen Klapper mit übergroßer Klinge gebaut. Für's Führen empfehle ich dir aber, das Klappmesser im geschlossenen Zustand in einem entsprechend dimensionierten Holster zu verwahren. Dann hast du die "Gesetzeslücke" für dich genutzt ohne Dritte unnötig zu provozieren...
 
Hallo, eigentlich wollte ich mich bei solchen Themen raushalten, insbesondere weil wir letztendlich allesamt der Willkür der Ordnungshüter ausgeliefert sind und wir dementsprechend hier nur spekulieren können.

Leider sehr richtig. Allerdings können wir versuchen, unsere Meinungen zu begründen, und das hilft dann vielleicht bei der Entscheidungsfindung. Im besten Fall erspart man es sich dadurch, die Einschätzung einer Richterin zu erfahren.

Gegen das Tragen eines "übergroßen" Klappmessers spricht meiner Meinung nach erst mal gar nichts; das ist scheinbar leider die einzige "legale" Möglichkeit, die der Gesetzgeber uns noch fürs Führen einer großen Klinge lässt.

Dieses Teil hier kommt den Vorstellungen des OPs wohl ziemlich nahe:

https://www.filofiel.com/tiendaonline/hr-nu%C3%83%C2%B1o-arabe-especial-25-p-4260.html?zenid=ed9669582e8f0bd237ec9b2e597ee0b1

Ein richtig nettes Teil. Ich möchte aber nicht damit vor dem Richter stehen und erklären, warum das keine Waffe ist, denn historisch wurden Teile dieser Größe genau als solche gebaut (Wesensbestimmung). Sie waren Ersatz für verbotene Blankwaffen. Gut, das ist ein Navaja und kein Bowie, aber ob man bei der Geschichte und dem Ruf des Bowies viel durch diese Abgrenzung gewonnen hat, wage ich zu bezweifeln.

Ehrlich gesagt erschüttert es mich deshalb regelrecht, dass selbst "Messerfreunde" schon soweit konditioniert sind, erst mal Pfui zu rufen, wenn jemand heutzutage ein großes Messer bei sich tragen will. Ich bin der Meinung, dass wir die wenigen "Freiheiten", die uns noch bleiben, auch nutzen sollten.

Den Ansatz kann ich gut verstehen. Mir persönlich gefallen diese Art Messer auch sehr gut und mir wäre an einer rechtlichen Klärung sehr gelegen. Aus egoistischen Gründen hätten wir den OP ermutigen können, das Teil zu bauen und zu führen und dann seine Erfahrungen zu posten. Ich bin mir sicher, dass er relativ bald die Möglichkeit gehabt hätte, seine obige Rechtsauffassung mit der der Justiz abzugleichen. Das wird meiner Einschätzung nach nicht unbedingt lustig, aber zumindest interessant und wir wüssten ein kleines Stück mehr.

Trotzdem rate ich nach wie vor von diesem Plan ab. Ganz banal: Jemand wird mit diesem Riesenteil aufgegriffen, bei dem alles nach Waffe schreit (Begründung s.o.), und führt es sichtbar dann auch noch so, dass es sofort einsatzbereit ist. Warum? Klar kann man sagen "Weil er darf" oder besser "Weil er seiner Auslegung der Gesetze nach glaubt es zu dürfen". Aber weder der Gesetzgeber noch die Polizei und die Justiz sind blöd. Die sofortige Einsatzfähigkeit spricht für eine ganz bestimmte Absicht und mit dem Satz "Ich muss manchmal ganz schnell einen Apfel schälen" wird man niemand überzeugen. Warum wurde denn das Führen von Einhandmessern in der Öffentlichkeit ohne triftigen Grund untersagt (Doppeldeutigkeit intendiert)? Exekutive und Judikative kennen diese Intention des Gesetzgebers und werden sich nicht so ohne weiteres austricksen lassen. Gekoppelt mit den besprochenen Eigenschaften des Messer wird das dazu führen, dass das Messer bei einer Kontrolle eingezogen wird. Da bin ich mir sehr sicher. Einen freundlichen Brief von der Staatsanwaltschaft würde ich auch erwarten. Alles eine rein persönliche Einschätzung.

Ich halte es daher für vernünftig, vor so einem Vorhaben zu warnen, zumal der Plan als solcher auf eine gewisse Unreife schließen lässt. Das geht nicht zuletzt in den Bereich der Manieren und des zivilen Zusammenlebens, den du zu Recht angesprochen hast.

Und zu allerletzt: Messer sind Werkzeuge, Werkzeuge sollen uns das Leben leichter machen. Aber so ein Messer geöffnet :rolleyes: in der Öffentlichkeit zu führen, bringt Probleme - Probleme, die vielleicht auch einmal in der Zeitung stehen. Will man dann wirklich lesen: "Im MF wurde er in seiner Absicht bestärkt."? Abus erste Reaktion war schon die richtige.
 
Zuletzt bearbeitet:
OK,
nochmals vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde die Idee von Nils2907 aufgreifen und für das Bowiemesser eine abschließbare Scheide bauen. Jetzt werde ich allerdings die Klinge noch größer machen.
Ich werde die Scheide so bauen, dass sie mit einem eindrückbaren Mini-Schließzylinder ausgestattet ist, der bei Schlüsselgebrauch sofort herausspringt. Das Ding muss ja nicht unbedingt sehr sichtbar sein.
Ich denke, damit transportiere ich das Messer in einem abgeschlossenen Behältnis.

Gruß
lzf10
 
=Jubei
.....dass selbst "Messerfreunde" schon soweit konditioniert sind, erst mal Pfui zu rufen, wenn jemand heutzutage ein großes Messer bei sich tragen will.....

....gibt es aber auch noch so was wie Manieren. ....dass viele Mitbürger von so einem Anblick irritiert oder gar verschreckt werden. Mit einer 20cm Klinge am Bein durch die Innenstadt zu schlendern kann also nur als Provokation verstanden werden....

Wer als Messerträger Toleranz für sein Hobby erwartet sollte bei all den Überlegungen nicht vergessen, dass Respekt für einander am besten auf Gegenseitigkeit beruht. Ensprechend sollte man als Messerfreund also einfach aus "Anstand" davon absehen, durch ein Taschenschwert absichtlich Aufsehen zu erregen und damit Unbehangen bei den etwas zarter besaiteten Mitmenschen auszulösen.
..

Stimmt!!! Lebenserfahrung sollte zu gesundem Menschenverstand führen - und der konditioniert! Im übrigen auch Dich, wie Du ja oben selbst schreibst:D:D Nur mit netteren Worten als ich.

Wusste man auch schon in alter Zeit: "Klugen Leuten ziemt es, zunächst das Ende eines Unternehmens ins Auge zu fassen und es erst dann also ins Werk zu setzen". Aesop

Der Anfrager möchte aber genau KEINE Sinnfragen etc. stellen, sondern sucht Mitstreiter seiner vermeintlich gut herausgearbeiteten Meinung.

@atlantik
Danke, Du hast im letzten Absatz genau die auch von mir erwarteten Folgen zusammengefasst.

Gruß
Abu
 
Bravo, sehr schlaue Antwort.
Ich habe niemals geschrieben, dass ich damit durch die Innenstadt ziehe. Es geht darum, bei Outdooraktivitäten nur das Messer nicht im Rucksack zu haben. Außerdem, wenn ich heute morgen den Fernseher anstelle, sehe ich, dass in Sachsens Wälder zum ersten mal Wölfe sehr nahe an Menschen gekommen sind, ohne Scheu. Irgendwie möchte ich mich schon bei Langwanderungen, auch über mehrere Tage, schützen.
Soviel zu Antwortschreibern, die ohne auf die ursprüngliche Frage zu antworten, sehr viel in alles hereininterpretieren und dann wesentlich vom Thema abschweifen. Das gibt es in jedem Forum, das sind immer die gleichen.
Nochmal, es geht darum die Auslegungssache der Gesetzeshüter bei Wanderungen etc. ob das Messer dann erlaubt ist, oder nicht, einfach ein wenig weiter in die gesetzlichere Richtung zu schieben.
ICH GEHE DAMIT NICHT IN DIE DISCO ODER IN DIE INNENSTADT !!!

Gruß
 
Ok, dann antworte ich nochmals, auch wenn ich nicht "Innenstadt" unterstellt habe etc.pp. Dient ja auch schon mal der Klärung, das "WO und WIE" deines Einsatzes.

Wenn ich mit einem größeren Messer in Wald und Feld unterwegs bin, weiß ich, wie ich mich zu verhalten habe, Thema " Manieren". Ob das andere auch so sehen, bleibt mein Risiko, das ich für mein Hobby bereit bin einzugehen. Und ich erwarte nicht, dass mir das jemand abnimmt.

Abu
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal, es geht darum die Auslegungssache der Gesetzeshüter bei Wanderungen etc. ob das Messer dann erlaubt ist, oder nicht, einfach ein wenig weiter in die gesetzlichere Richtung zu schieben.

Jetzt, wo du es sagst, wird es auch nicht klarer.:D

Warum gehst du nicht einfach zur nächsten Polizeistation und erklärst denen, dass du vorhast

a) ein Riesen-Klappbowie zu bauen,
b) dass du zur Selbstverteidigung einsetzen willst
c) um dich vor Wolfsrudeln in den sächsischen Wäldern zu schützen

und fragst dann mal, wie die das so auslegen würden, wenn sie dich damit irgendwo antreffen. Die werden dir sicher eine klare Auskunft geben.

Wenn du im ersten Post übrigens klar gemacht hättest, das es dir um Selbstverteidigung mit dem Messer gegen Wölfe geht, hättest du wahrscheinlich vielen die Mühe einer Antwort erspart, über die du dich jetzt auch nicht freust.

Ich bin dann raus, viel Spaß beim Wandern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du mitgelesen hättest, würdest Du gelesen haben, dass Ihr mich in Richtung Klappmesser überzeugt habt, ich werde ja die andere Lösung mit der abgeschlossenen Scheide nehmen.
Ansonsten ist das für mich klar, dass es immer wieder Leute gibt, die nur Ihren Senf dazutun. Ich verstehe nicht, wieso Du diese Sache versuchst abzutun, als ob ich wer weiß was bauen will.
Ich will keinen Gesetzeshüter fragen, da ich schon festgestellt habe, dass einige sich überhaupt nicht mit dem Thema Waffengesetz auseinandergesetzt haben.
Da uns ja unser Waffengesetz immer weniger die Möglichkeit läßt, sich zu verteidigen, suche ich einfach nach legalen Lösungen.
Ich ziehe tagelang durch die Wälder und beobachte Tiere, ich steche sie nicht ab.
Ich suche lediglich eine Möglichkeit, schnellstmöglich, aber nach Gesetz, ein Messer in der Hand zu haben.
Ich denke, es ist ganz gut, dass Du jetzt raus bist. Ich denke auch dieses Thema jetzt einfach zu beenden, da nur wenige qualifizierte Antworten, die sich direkt mit meiner Frage beschäftigt haben, ohne Abschweifungen und Unterstellungen nach der Phantasie des Schreibenden dabei waren.

Gruß
 
Du fragst nach Meinungen ! und wirst pampig wenn du welche bekommst die nicht bin dein Konzept passen?!

Wenn du eine rechtssichere Auskunft haben möchtest, der letzte Satz in meiner ersten Antwort sagt dir wie das geht.
Zuständig ist dafür nicht das MF sondern das BKA.
 
Nachdem ich hier herausgelesen habe, dass es letztenendes um ein Messer zur SV geht und wir dieses Thema im Forum nicht haben wollen, ist hier dann mal Ende der Diskussion.
 
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