Hallo,
ich möchte als neuer Nutzer des Forums alle Mitglieder und Nutzer begrüßen. Ich habe mich angemeldet, weil ich Eure fachkundige Meinung zu einem Sachverhalt gern hören möchte. Folgender Fall:
Ich möchte mir ein Bowie-Messer bauen, Klingenlänge mindestens 20cm. (Also nicht in der Öffentlichkeit führbar.)
Ich möchte aber eine Klappklinge machen. Die beidhändig geöffnet wird und dann arretierbar ist. (Also dann in der Öffentlichkeit führbar, Klingenlänge spielt ja keine Rolle.)
Wie auch immer ich das bewerkstellige und wie das hinterher aussieht, ist mir zunächst egal.
Da ich ja auch die Scheide selbst machen werde, möchte ich nun fragen, ob ich dieses Messer, welches ja nicht unter das Führverbot fällt, dauerhaft geöffnet in der Lederscheide tragen darf.
Ich bedanke mich und hoffe auf eine rege Diskussion mit einem Ergebnis.
Grüße
Lzf10
ich möchte als neuer Nutzer des Forums alle Mitglieder und Nutzer begrüßen. Ich habe mich angemeldet, weil ich Eure fachkundige Meinung zu einem Sachverhalt gern hören möchte. Folgender Fall:
Ich möchte mir ein Bowie-Messer bauen, Klingenlänge mindestens 20cm. (Also nicht in der Öffentlichkeit führbar.)
Ich möchte aber eine Klappklinge machen. Die beidhändig geöffnet wird und dann arretierbar ist. (Also dann in der Öffentlichkeit führbar, Klingenlänge spielt ja keine Rolle.)
Wie auch immer ich das bewerkstellige und wie das hinterher aussieht, ist mir zunächst egal.
Da ich ja auch die Scheide selbst machen werde, möchte ich nun fragen, ob ich dieses Messer, welches ja nicht unter das Führverbot fällt, dauerhaft geöffnet in der Lederscheide tragen darf.
Ich bedanke mich und hoffe auf eine rege Diskussion mit einem Ergebnis.
Grüße
Lzf10