Bowieklinge erlaubt ?

derhund

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Hallo,

ich will mir noch ein kleines feststehendes Messer zulegen, also Klinge bis 12 cm, aber eine Bowieklinge ist ja vorne beidseitig geschliffen und doch damit nicht legal führbar oder :confused:

Gruss
derhund
 
Dein Problem wird erstmal sein, ein Bowie unter 12cm zu finden :D.

Eine Fehlschärfe haben viele Messer auf dem Rücken, aber wenn sie nicht scharf geschliffen ist, gilt die Klinge nicht als zweischneidig.

Sollte der Klingenrücken scharf sein, dann ists halt zweischneidig.
 
Hallo,
ich will mir noch ein kleines feststehendes Messer zulegen, also Klinge bis 12 cm, aber eine Bowieklinge ist ja vorne beidseitig geschliffen und doch damit nicht legal führbar oder :confused:

Es mag sein, das es einzelne Bowiemesser gibt, die beidseitig geschliffen sind, der Regelfall ist jedoch eine Schneide und eine Fehlschärfe auf der Rückenseite der Spitze.
Also ist ein einseitig geschliffenenes Bowie mit Klinge unter 12cm führbar. Jedoch bist du da auch wieder in der unsicheren Situation, das ein kontrollierender Polizist es für ein Kampfmesser hält. (siehe dazu die "große freie Enzyklopädie mit W" unter Eintrag Bowiemesser)

Verbindliche Rechtsberatung solltest du nicht erwarten.
Grüße
 
EJedoch bist du da auch wieder in der unsicheren Situation, das ein kontrollierender Polizist es für ein Kampfmesser hält.
In einer sicheren Situation ist man in dieser Hinsicht nie, da nicht jeder Polizist die Rechtlage wirklich kennt. Außerdem ermöglichen die Polizeigesetze es Hoheitsträgern, immer einzuschreiten, wenn sie der Meinung sind, eine Gefahr abwehren zu müssen.
Aber in einem Rechtsstaat kann sich ein Betroffener über Widerspruch und ggf. den Klageweg dagegen wehren.
 
".....[da nicht jeder Polizist die Rechtlage wirklich kennt......."

Sollte ein Polizeibeamter nicht sogar verpflichtet sein, die Rechtslage wirklich zu kennen? Ich meine schon, ich muß meinen Job auch zu 100% erfüllen.
Im übrigen sind meines Wissens nach verdachtsunabhängige Taschenkontrollen absolut tabu.
Ich bin jedenfalls noch nie kontrolliert worden, weshalb auch?
Gruß
Thorin
 
Sollte ein Polizeibeamter nicht sogar verpflichtet sein, die Rechtslage wirklich zu kennen?

Nein. Das war jetzt einfach.

Grund:
  • Es gibt nicht "die" Rechtslage. Rechtsinterpretation ist dynamisch und nicht einheitlich. Im deutschen Rechtssystem gibts keine Präzedenzfälle (wenige Ausnahmen durch Rechtsprechung höchster Gerichte = Leitästze aussen vor)
  • Eine Sammlung aller in D wirksamen Rechtsvorschriften fasst ein paar Regale, die Kommentare dazu noch ein paar mehr, die Rechtsprechung muss man sich in der UB erarbeiten ;) Das haben kein Richter und kein Anwalt im Kopf. Wie soll das der Polizist kennen.
  • Speziell zur Waffengesetzgebung wissen ja nichtmal diejenigen, die das Ding beschlossen haben, wie es genau zu verstehen ist. Was soll dann ein Polizist wissen, was die nicht wissen?

Und mal als genereller Tip - Rechtsprechung entsteht auch dadurch, dass Leute ihre Rechte vor Gericht versuchen durchzusetzen. Wenn alle auf den anderen warten, warten alle ziemlich lange.

Pitter
 
Auf die Rechtsprechung hat auch großen Einfluss, was im Lande gang und gäbe ist.

Wenn also alle erwarten, von Rechts wegen Absolution für das Tragen von Einhändern und den ganzen Krempel zu bekommen und solange die Dinger zuhause lassen, werden sie ganz überrascht feststellen, dass sie dieses Recht nicht kriegen.

Wenn niemand die Ausnahmen des 42a in Anspruchnimmt, kriegt sich auch niemand. Ist total simpel.

Wenn aber ausgesprochen viele die Dinger tragen, wird sich zwangsläufig eine große Toleranz einspielen, damit vor Gericht nur die Fälle landen, die mit dem Gesetz auch gewollt waren. Falls das nicht funktioniert und vor Gericht zigtausend Fälle landen, die da nicht hingehören, kann es sogar sein, das irgendein stinkig gewordener Richter anfängt, das Gesetz in Richtung "nicht verfassungsgemäß" zu schieben.

Aber nur, wenn Einhänder und der andere Krempel getragen werden.
 
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