BUCK 112 Ranger Klinge abgebrochen, wie vorgehen?

Status
Not open for further replies.

Jochen.

Mitglied
Messages
9
Hallo,

an Silvester ist mir mein geliebtes Buck 112 kaputt gegangen.
Es ist Baujahr 97 und ich habe mir es damals direkt aus den USA mitbringen lassen.

Meiner Meinung hätte das Messer dabei garnicht abbrechen dürfen. Ich habe es lediglich mit etwas Schwung in einen Biertisch (also sogar weiches Hoz) senkrecht reingehauen, damit es stecken bleibt. Dabei ist die Klinge bzw ein Teil der Spitze abgebrochen.

Es wurde weder gehebelt noch sonst etwas, das Messer war nahezu im Neuzustand.

Wie gehe ich nun am besten vor, damit ich das Messer wieder repariert bekomme?

In Deutschlang gibt Buck 10 Jahre Garantie, diese 10 Jahre sind leider schon vorbei.
Dort wo es gekauft wurde, also in den USA gibt es lebenslänglich Garantie. Allerdings braucht man nach Aussagen meines Bekannten der es aus der Usa mitgebracht hat, einen Zettel, der bei dem Messer dabei war. Diesen habe ich natürlich nichtmehr... :rolleyes:

Die Frage ist jetzt, ob ich es auch irgendwie anders ersetzt bekomme? Beide Teile sind vorhanden, sowohl Spitze wie der Rest des Messers, wo man erkennen kann, dass das Messer nicht mutwillig zerstört wurde indem ich zwischen Stahl oder Beton etc gehebelt habe.

Hoffe hier kann jemand erfahreneres einen guten Tipp geben.

Gruß Jochen
 
Schonmal dran gedacht, eine E-Mail an Buck USA zu schreiben oder bei Buck DE anzurufen?
 
Moin

Ich habe es lediglich mit etwas Schwung in einen Biertisch (also sogar weiches Holz) senkrecht reingehauen, damit es stecken bleibt. Dabei ist die Klinge bzw ein Teil der Spitze abgebrochen.

........wo man erkennen kann, dass das Messer nicht mutwillig zerstört wurde indem ich zwischen Stahl oder Beton etc gehebelt habe.

:rolleyes:

Meiner Meinung hätte das Messer dabei garnicht abbrechen dürfen.

Deine Meinung in allen Ehren.
Aber gerade beim Buck 112 hast Du ein Messer mit einer ausgesprochen filigranen Spitze und einem gut schweren Griff.
Dieses Messer ist nicht dafür gemacht, geworfen oder Spitze voran in Holz gerammt zu werden.
Im Übrigen haben Messerspitzen grundsätzlich nichts in Tischplatten zu suchen.

Ganz klarer Fall von "Schuld eigene".
 
Hi,

die bei Buck sind ja auch nicht blöd ... die kennen das schon ... grins ... Silvester ... abgebrochene Klinge ... aaahaaa ... besxffxx ... Biertisch ... rammen ... keine Garantie ;-).

Aber wenn Dir das Messer gefallen hat, kauf es Dir doch nochmal. Die Bucks (110 oder 112) sind auch heute noch gut. Selbst wenn es die Ausführung aus dem Walmart zu 29$ ist. Die gibts - zwar etwas teurer als in US - auch in Deutschland.

Gruß

BMW_Buddy
 
OK,

zur Not würd ich es auch reparieren lassen.
Allerdings stellt sich mir die Frage, an wen ich mich wenden muss? Buck Deutschland scheint es so nicht zu geben.

Wer macht denn offiziell die Vertretung?

Neues kaufen ist mir eigtl zu schade um mein altes.

Es ist zudem so eins mit den silbernen Backen, nicht mit den messingfarbenen die anlaufen.

Hoffe nur, dass es dann auch weiterhin so spielfrei bleibt mit einem so sauberen Klingengang?! Soll ja bei den neueren nicht immer der Fall sein.
 
Hallo,

ok Spitze ist ab, aber wie weit?
Evtl. könnte eine geschickte Schärfaktion das Problem schon beseitigen.

Hast du mal ein Foto von dem "Unfall" bzw. "Unfallopfer"?
 
Hi Jochen,

schick das Messer an Buck. Das Messer hat lebenslagen Garantie. Die stellen keine Fragen sondern bauen Dir anstandslos eine neue Klinge ein. Dich kostet das nur das Porto in die USA, retour zahlt Buck. Die Adresse ist:

Buch Knives INC
660 South Lochsa Street
Post Falls, ID 83854-52000

USA

Noch ein Tipp: schicke es als eingeschriebenen Brief. Der ist bis 25 Euro versichert und kostet weniger als ein internationales Päckchen.

p.s.: Die Firma Buck wird in Deutschland von Herbertz vertreten. Aber wende Dich direkt an Buck Da gibt es keine Probleme.
 
Nur mal so am Rande: Wenn nach mehr als zehn Jahren die Klingenspitze eines Taschenmessers abbricht, weil man das Teil zweckentfremdet in Holz rammt, ist die Instandsetzung des Messers keine Frage der Garantie (die bezieht sich auf Material- oder Herstellungsfehler), sondern der Kulanz. Einen Rechtsanspruch gibt es (unabhängig von der Garantiedauer) sicher nicht.
 
Nur mal so am Rande: Wenn nach mehr als zehn Jahren die Klingenspitze eines Taschenmessers abbricht, weil man das Teil zweckentfremdet in Holz rammt, ist die Instandsetzung des Messers keine Frage der Garantie (die bezieht sich auf Material- oder Herstellungsfehler), sondern der Kulanz. Einen Rechtsanspruch gibt es (unabhängig von der Garantiedauer) sicher nicht.

Jede Garantie ist eine Form von Kulanz. Und die Maßstäbe setzt immer der Anbieter.

Haebbie
 
Jede Garantie ist eine Form von Kulanz. Und die Maßstäbe setzt immer der Anbieter.

Haebbie

So ein Quatsch! In Deutschland hat man per Gesetz 1/2 Garantie und 2 Jahre Gewährleistung.
 
Autsch, die Aussage brennt in den Augen.
Wo kämen wir denn dahin wenn jede Form von Garantie mit Kulanz gleichzusetzen wäre.
Wenn ich ein Dings kaufe hat es zugesicherte Eigenschaften über einen Zeitraum xyz die es bitteschön auch bei korrektem Gebrauch zu erfüllen hat. Tut es das nicht : Eindeutiger Garnatiefall, weil die über den Zeitraum xyz zugesicherten Eigenschaften die mich zum Erwerb gebracht haben nicht mehr erfüllt werden. Xyz witrde vom Gesetzgeber vorgeben und die restlichen Parameter des sachgemäßen Nutzung in den meisten Fällen auch. Da ist es wurscht was der Anbieter meint.
( Natürlich richtet sich das Anspruchsprofil nach der Preisklasse, was aber nichts an xyz ändert )

Kulant ist es wenn jemand eine Klinge ersetzt die jemand launig in eine Biertisch gerammt hat. Das ist beim besten Willen kein sachgemäßer Gebrauch mehr.


Gruß
Kaji
 
Moin.

Könntet ihr bitte aufhören hier euer Halbwissen unter die Leute zu kippen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Gewährleistung.
Und das für 2 Jahre. Nach 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr.

Eine Garantie ist immer freiwillig. In Deutschland sind allerdings lebenslange Garantien untersagt.

Was die Garantie umfasst, bzw. abdeckt steht in der Garantieerklärung.
Da ist idR Mißbrauch ausgeschlossen.

Kulanz ist noch einmal was anderes und wird idR individuell gehandhabt.
 
Kulant ist es wenn jemand eine Klinge ersetzt die jemand launig in eine Biertisch gerammt hat. Das ist beim besten Willen kein sachgemäßer Gebrauch mehr.

Soweit stimme ich Dir zu, ansonsten beschreibst Du aber die gesetzliche Gewährleistung, die für mindestens zwei Jahre zu gelten hat. Neben dieser Gewährleistung kann der Hersteller freiwillige Garantien übernehmen, die daraus erwachsenden Ansprüche ergeben sich - unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung - aus den üblicherweise beigefügten Garantiebedingungen.

Die eindeutige Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung wurde (u.a. zur Angleichung des Rechts im EU-Raum) mit der Schuldrechtsreform im Jahre 199? (Juristen mögen mich korrigieren) eingeführt, auch wenn sie sich im umgangssprachlichen Gebrauch nicht durchgesetzt hat. Einen Überblick bietet: http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

chamenos schreibt schneller als sein Schatten... :)
 
Lauter neue Antworten hier. *g

Dass das in den Tisch hauen des Messers nicht zu den eigentlichen Anwendungsgebieten gehört stimmt schon.
Aber wenn sie das Messer dennoch auf Kulanz reparieren ist es mir natürlich sehr Recht.

@Haebbie:

Weißt du, ob ich noch irgendwas dazuschreiben muss, wenn ich das Messer zu denen schicke?
Meine Adresse ist klar. Buck schreibt noch etwas von Grund angeben, weshalb man das Messer einschickt, das ist auch klar wobei es ja mehr als ersichtlich ist. Sollte man denn sonst noch was angeben?
Das Messer per Einschreben in einem gepolsterten Umschlag kostet gerade mal 8€, das ist schonmal erfreulich.
Danke dir schonmal recht herzlich. :)

Gruß Jochen
 
Moin.

Könntet ihr bitte aufhören hier euer Halbwissen unter die Leute zu kippen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Gewährleistung.
Und das für 2 Jahre. Nach 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr.
Anders herum: In den ersten 6 Monaten gilt eine Beweislastumkehr: Der Anspruchsgegner muss beweisen, dass der Gewährleistungsfall nicht vorliegt, nicht der Anspruchsteller, dass einer vorläge.

Eine Garantie ist immer freiwillig.
Richtig, deshalb ist eine Garantie durchaus mit Kulanz vergleichbar.
 
OK,

zur Not würd ich es auch reparieren lassen.
Allerdings stellt sich mir die Frage, an wen ich mich wenden muss? Buck Deutschland scheint es so nicht zu geben.

..................................................

Jürgen Schanz kann es richten. Schick ihm vorher ein Bild von dem Opfer.
Er sagt Dir dann ob es geht, oder nicht.

Manfred
 
Haebbie hat Dir bereits gesagt wie es geht!

Ich hatte vor ein paar Jahren einen ähnlichen Fall, allerdings eine gebrochene Feder, (durch zig-maliges Aufflippen): eingeschickt zu Buck in USA, zwei Wochen später Post mit neuem (!) Messer!

Freddie
 
Lauter neue Antworten hier. *g

Dass das in den Tisch hauen des Messers nicht zu den eigentlichen Anwendungsgebieten gehört stimmt schon.
Aber wenn sie das Messer dennoch auf Kulanz reparieren ist es mir natürlich sehr Recht.

@Haebbie:

Weißt du, ob ich noch irgendwas dazuschreiben muss, wenn ich das Messer zu denen schicke?
Meine Adresse ist klar. Buck schreibt noch etwas von Grund angeben, weshalb man das Messer einschickt, das ist auch klar wobei es ja mehr als ersichtlich ist. Sollte man denn sonst noch was angeben?
Das Messer per Einschreben in einem gepolsterten Umschlag kostet gerade mal 8€, das ist schonmal erfreulich.
Danke dir schonmal recht herzlich. :)

Gruß Jochen

Die Firma Buck ist der Ansicht, dass ihre Produkte auch heftigem Austoben des Spieltriebs mit einem Messer standhalten sollten. Klar werden sie das nie in ihre Garantiebedingungen reinschreiben. Aber Buck-Messer sollen Spaß machen und die Firma will keine Spaßbremse sein. Also wird alles repariert respektive ausgetauscht was an Bruch in die Firma kommt. Schreibe ruhig, Du hast das Messer in eine Tischplatte gerammt, damit es bei Seegang nicht vom Tisch fällt (natürlich auf Englisch). Oder lass Dir was besseres einfallen. Und Buck wird Dir mitteilen, dass das nicht gerade bestimmungsgemäßer Gebrauch ist, aber hauptsache Du hast eine neue Klinge. Buck schaut sich jede gebrochene Klinge genau an, um ggf. Fehler im Stahl oder in der Fertigung auf die Schliche zu kommen. Auch von daher ist es in ihrem Interesse, möglichst viel Bruch geliefert zu bekommen.

Viel Erfolg,

Haebbie
 
Last edited:
Leute ich bin kein Jurist, aber für Wortklauberein ala Juristerei hab ich wenig übrig.
Kulanz : Ich tue etwas aus Gutmütigkeit.
Gewährleistung / Garantie : Ich bin dazu verpflichtet etwas zu tun.
Einziger Unterschied : Bei einer Garantie nehm ich mich selber in die Pflicht.
Soweit das allgemeingültige umgangssprachliche Verständnis.
Aber was soll´s, wer ernsthafte Sachen wirklich selber als Non-Jurist in diesem Affenstall von Rechtsstaat selber regelt ohne Advokaten :Selber schuld.
Verärgerter Gruß
Kaji
 
Status
Not open for further replies.
Back