Butterflys

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Santino011

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Hi Leute, Butterflys sind ja in Deutschland verboten. Wenn ich mir nun eins in z.B. Österreich kaufen würde und es mir stupf mache, oder einen Flaschenöffner draus mache, ist das erlaubt, oder verboten. Darf man die Butterflys nach Deutschland einführen? Vielleicht haben ja ein paar Leute Tips für mich .

Liebe Grüße Santino
 
es muesste so umgearbeitet sein, das man nur mit nicht unerheblichen aufwand wieder ein messer draus machen koennte. lohnt also nicht.
 
debatten jeglicher art über butterflys sind hier nicht erwüscht, weil die messer in D verboten sind
deshalb mache ich hier zu

tip's zu deiner frage sind alles nur mutmaßungen. wende dich ans bka, die helfen dir weiter
 
So, die Antwort vom BKA ist da...
Ich hab mehrere Fragen gesteltm, auch welche mich interessiert haben...
Bildet euch selbst ein Urteil ;)


Meine Fragestellung:
Ich habe bezüglich des Waffenrechts in Verbindung mit Butterflymessern
einige Fragen:

1. Ist es erlaubt, in Österreich ein scharfes Balisong (Butterfly) zu
kaufen und es hier in Deutschland stumpf zu schleifen? Welche
Vorraussetzungen müssten erfüllt sein, damit das legal wäre? (Dies
Messer würde nur zu Trainingszwecken dienen!)

2. Welche Vorraussetzungen müssten erfüllt werden, um einen legalen
Balisong-Trainer herzustellen? Muss eine gewisse Dicke der Schneidkante
vorliegen, wenn ja, wie dick muss die Schneidkante sein? Oder reicht es,
sie nur stumpf zu schleifen? Gibt es noch andere Vorraussetzungen wie
z.B. abgerundete Spitze oder gelochte Klinge o.ä.? Mich interessieren
die genauen Bedingungen, so genau wie möglich.

3. Ist es erlaubt, in Deutschland eine scharfe Klinge für ein Balisong
herzustellen um diese ins Ausland zu verkaufen (wo sie natürlich legal
sein muss), oder ist auch die Herstellung von Teilen eines
Butterflymessers verboten?

4. Gibt es Materialvorschriften für Trainerklingen, evtl. aus
Sicherheitsgründen? (Alu? Ist härtbarer Stahl erlaubt? So wäre es
schwieriger, die Klinge zu schärfen!)

5. Wenn Sie noch Zeit und Lust haben (Ironie...) würde mich eine
Definition von "Schärfe" interessieren, wenn so etwas existiert. In dem
Zusammenhang wäre auch eine Definition von "stumpf", wie oben bereits
gefragt, sinnvoll.

Antwort vom BKA:
Sehr geehrter Herr Bornemann,

bei Butterflymessern handelt es sich um verbotene Waffen i.S.d. Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 WaffG, -Waffenliste-, Abschnitt 1 Nr. 1.4.3.
Bei der Einfuhr von verbotenen Gegenständen handelt es sich um eine Bestandsvermehrung, die nicht genehmigungsfähig ist, auch
nicht zur anschließenden Bearbeitung. Das gleiche gilt für die Herstellung verbotener Gegenstände.

Leider gibt es keine gesetzliche Legaldefinition zur Materialbeschaffenheit von Hieb- und Stoßwaffen oder zu den Begriffen "stumpf" oder "Schärfe".

Mit freundlichen Grüßen
...

Wie ich finde, sehr knapp gehalten und unzureichend beantwortet, aber was solls :D Ich denk ich hake da mal nach...weils mir um die Herstellung von Trainern ging, und nicht um die Herstellung von scharfen Messern.

Sebastian
 
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