Ich habe bezüglich des Waffenrechts in Verbindung mit Butterflymessern
einige Fragen:
1. Ist es erlaubt, in Österreich ein scharfes Balisong (Butterfly) zu
kaufen und es hier in Deutschland stumpf zu schleifen? Welche
Vorraussetzungen müssten erfüllt sein, damit das legal wäre? (Dies
Messer würde nur zu Trainingszwecken dienen!)
2. Welche Vorraussetzungen müssten erfüllt werden, um einen legalen
Balisong-Trainer herzustellen? Muss eine gewisse Dicke der Schneidkante
vorliegen, wenn ja, wie dick muss die Schneidkante sein? Oder reicht es,
sie nur stumpf zu schleifen? Gibt es noch andere Vorraussetzungen wie
z.B. abgerundete Spitze oder gelochte Klinge o.ä.? Mich interessieren
die genauen Bedingungen, so genau wie möglich.
3. Ist es erlaubt, in Deutschland eine scharfe Klinge für ein Balisong
herzustellen um diese ins Ausland zu verkaufen (wo sie natürlich legal
sein muss), oder ist auch die Herstellung von Teilen eines
Butterflymessers verboten?
4. Gibt es Materialvorschriften für Trainerklingen, evtl. aus
Sicherheitsgründen? (Alu? Ist härtbarer Stahl erlaubt? So wäre es
schwieriger, die Klinge zu schärfen!)
5. Wenn Sie noch Zeit und Lust haben (Ironie...) würde mich eine
Definition von "Schärfe" interessieren, wenn so etwas existiert. In dem
Zusammenhang wäre auch eine Definition von "stumpf", wie oben bereits
gefragt, sinnvoll.