"CE-Konformität" [aus: ... Maschinen von Firma Paulitschek]

wallo1207

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AW: Hat jemand Erfahrung mit Firma Paulitschek gemacht?

Vorsicht!
Maschinen sind ohne "CE- Konformitätserklärung" und ohne deutsche Betriebserklärung, sowie ohne Typenschild. Absolute Heimwerker-maschinen für den Hin und Wieder Gebrauch.
 
AW: Hat jemand Erfahrung mit Firma Paulitschek gemacht?

Vorsicht!
Maschinen sind ohne "CE- Konformitätserklärung" und ohne deutsche Betriebserklärung, sowie ohne Typenschild. Absolute Heimwerker-maschinen für den Hin und Wieder Gebrauch.
Die von Dir angesprochene CE-Geschichte ist ein Zeichen ohne Wert, da diese Erklärung vom Hersteller, ohne Überprüfung durch eine Behörde oder Amt, ausgestellt werden kann; vgl. hierzu CE-Erklärung.
Meine Maschine hat eine CE-Erklärung wie man sieht, ein Typenschild, sowie eine deutschsprachige Betriebsanweisung und einen sehr kooperativen Service durch die Fa. Paulitschek!
Das die Maschinen für den Heimwerker und kleinen Prototypenbau ausgelegt sind dürft jeden schon beim Preis klar sein! Für 1 k€ gibt es nicht mal ein Profi-Komplettset von Multifix-Stahlhaltern, geschweige denn eine vernünftige Profi-Drehbank. Dies stand hier wohl aber auch nicht zur Debatte, oder?

Badger
 
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AW: Hat jemand Erfahrung mit Firma Paulitschek gemacht?

Nun stellt sich mir die Frage, ob nicht 1 €/KG ?? (Preis per Kilo sehr fragwürdig) nicht doch zuviel für eine Maschine ist, wenn man für 12 €/KG eine zertifizierte (aus Garantiegründen, evt. Personenschäden) und nach DIN 8606 gefertigte und protokollierte Maschinen haben kann. Was hilft es, wenn ich mich von vorn herein mit Mängeln und Einschränkungen arrangieren muß. Auch wenn ich nur die Hälfte ausgebe erwarte ich eine Maschine, die nicht ölt, wo ich mit den Skalenringen klar komme und wo ich Gewähr habe, dass das gefertigte Teil in der gewünschten Vermaßung ist, etc., etc.
 
AW: Hat jemand Erfahrung mit Firma Paulitschek gemacht?

Natürlich kommen die Optimum- Maschinen auch aus China. Aber China ist nicht gleich China und Taiwan ist auch nicht gleich Taiwan. Deshalb der Hinweis auf CE- Konformitätserklärung ( wichtig aus Gewähr-leistungsgründen, keine so mir nichts dir nichts Zertifizierung ohne Sinn und Zweck), dt. Betriebsanleitung und Maschinenvermaßung gemäß der Werkzeugmachernorm DIN 8606. Dazu kommt noch eine absolut kompetente Vertreiberfirma mit eigenem Service, Fachleuten und ET- Lager. Dazu ist die Vertreiberfirma schon über 20 Jahre existent und die Optimum- Maschinen seit nunmehr 15 Jahren am Markt. In den einschlägigen Infoforen nur positive Äußerungen bzgl. dieser Maschinen.
Ich glaube, dass dies ein zusätzliches Pfund wert ist.
 
AW: Hat jemand Erfahrung mit Firma Paulitschek gemacht?

(so jetzt schreib' ich mal 'nen Roman)

Also was CE-Zeichen mit zugehoeriger EG-Konformitaetserkaerung und die landessprachliche Bedienungsanleitung angeht, sieht die EU-Rechtslage eigentlich recht eindeutig aus. Technische Produkte ohne diese beiden Eigenschaften sind innerhalb der EU schlicht nicht 'verkehrsfaehig' (so heisst das Wort im Amtsdeutsch), duerfen also nicht in Verkehr gebracht werden - wers trotzdem tut, steht spaetestens beim ersten Auftreten auch nur einer kleinen Verletzung beim Benutzer oder zufaellig daneben Stehenden durch ein solches Geraet schon mit einem Bein im Knast.

Die EU-Konformitaetserklaerung mit zugehoerigem CE-Zeichen wird vom Erstinverkehrbringer im jeweiligen EU-Land ausgestellt; je nach Produkt wird hiermit die Vermutung der Konformitaet der Geraeteserie und seinen Eigenschaften mit den in Zusammenhang stehenden technischen Normen erklaert. Eine Pruefpflicht fuer diese Konformitaet entsteht durch die Deklaration nicht ueber die anderweitig gesetzlich geregelten Pruefpflichten (z.B. zur elektrischen Sicherheit, usw., je nach Geraeteart unterschiedlich) hinaus.

Auch eine Beigabe eines landessprachlichen Handbuchs darf prinzipiell schon aus einer fotokopierten Seite mit der Anleitung stehen, mit welchem Knopf man das Geraet einschaltet (und dem fettgedruckten Wort 'Bedienungsanleitung' in der Kopfzeile) - in der Praxis findet man deshalb auch oft eine laengere Ausfuehrung des Handbuches nur in einer Sprache, meist Englisch, und nur noch ein Faltblatt mit Grundfunktionalitaeten in Landessprache des Inverkehrbringungslandes.

Uebrigens ist ein Importeur, welcher gleichzeitig ERSTinverkehrbringer ist, rechtlich mit dem Hersteller eines Geraets gleichgesetzt (Stichwort Herstellerhaftung und -Garantie) - das steht alles so im EU-Recht und mittlerweile auch ueberwiegend in darauf harmonisierten nationalen Gesetzen drin.

Und last but noch least ein Hinweis: Ich bin KEIN Rechtsgelehrter, betreibe hiermit auch keine Rechtsberatung, sondern kommentiere nur. Ich habe mich aber aus beruflicher Notwendigkeit vor einiger Zeit auch mit diesem Themenkreis mal etwas beschaeftigen muessen und hoffe, nix wirklich grundlegendes vergessen oder gar falsch ausgefuehrt zu haben.

-zili-
 
Hallo

Noch ein Roman.

Die Zertifizierung nach CE hat nichts mit den angegebenen Leistungsdaten zu tun, sondern stellt die Vermutungsäußerung des Herstellers/Inverkehrbringers dar, nach geltendem Recht gehandelt zu haben.
Über den Rest hat sich Zili bereits erbrochen, da gehört nichts mehr dazu.

Betreibt wer eine Maschine entstehen für den Betreiber Verpflichtungen.
Der Betreiber hat sicherzustellen, daß das Gerät den Regeln geltenden Rechts entspricht, eine Sicherheitstechnische Bewertung zu erstellen, und Prüfzeiträume für das Werkzeug festzulegen.
Er ist also der gearschte, wenn er Mist kauft.

Im übrigen kann man seit Inkrafttreten dieser EU weit bindenden Regelung nicht mehr `normgerecht Verunfallen`Sachen gibt es, oder ? :)))))))))))))))))))))))))))))))))))))

Das ganze wird dann dokumentiert, und gut ist.

Gilt übrigens theoretisch auch im Hobbybereich.

Ausnahmen stellen soweit ich weiß die Computertechnik/Unterhaltungselektronik dar.
Darüber weiß Zili wiederum mehr.

Nurmalso

Stefan

Ach so, die CE-Zertifizierung ist nicht nur für Maschinen jeder Art, und höhenverstellbare Führerstände von Binnenschiffen zwingend.
Das wird heruntergebrochen bis zur Zertifizierung von CE Spielplatzsand.:glgl:
 
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@diesel et al.:
Das mit der Konformitätsvermutung hatte ich ja geschrieben; und das mit den Verpflichtungen des Betreibers wohl prinzipiell gedanklich impliziert, wenngleich nicht explizit erwähnt, ist im Teilsatz "nicht über die anderweitig gesetzlich geregelten Prüfpflichten [...] hinaus" mit drin, wenn mans nur herauslesen will - ich hatte nur nicht daran gedacht, die ueber den Hersteller hinausgehenden möglichen Betreiberpflichten (Betriebszustandsprüfungen, Dokumentation, bis hin zur ehem. ISO9000 und ihren Nachfolgernormen) hervorzuheben, da ich diese sowieso als bekannt oder alternativ im Hobbybereich als nicht notwendig vorausgesetzt habe (da war ich wohl etwas betriebsblind).

Aber wieso die EDV/UE-Branche eine Ausnahme darstellen sollte, entzieht sich meinem Verständnis - gerade hier sind die Normen einerseits sehr eng gestrickt, andererseits gibts auch gerade hier eine grosse Zahl schwarzer Schafe, die sich einen feuchten Kehricht um sowas kümmert - ehrlichen Haendler, welche die Normen erfüllen, geraten dadurch in Wettbewerbsnachteil bei der heutigen Geiz-ist-Geil-Mentalität.

Und: das stimmt schon - prinzipiell sind nahezu alle auch nichttechnischen Serienprodukte, wenn man mal von Frisch-Lebensmitteln und vergleichsweise wenigen anderen Ausnahmen im Verbrauchsmaterialbereich absieht, genauso Konformitäts-erklärungspflichtig. Nur entfällt da schon mal 'gnädigerweise' die Handbuchpflicht. :hehe:

-zili- (der bestimmt schon wieder die Hälfte vergessen hat, dafür aber immer noch kein Anwalt sein will :) )
 
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