Cold Steel Urban Dart, Dreikantlocher, Icepick - erlaubt oder verboten?

Waldfarn

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Hallo,

zu folgenden Gegenständen wüßte ich gerne Eure Einschätzung, ob sie einen verbotenen Gegenstand darstellen.

Das zugriffsbereite Führen ist so weit ich das übersehe, nicht gestattet, wohl aber der Erwerb und Besitz, da es keine verbotenen Gegenstände sind.

Hier wüßte ich gerne, wie ihr das seht, und wo ich ggfs. mehr Infos dazu bekommen kann. Bei den Festellungsbescheiden (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/feststellungsbescheide.html)
bin ich nicht fündig geworden.


Cold Steel Urban Dart:
http://www.alarm.de/sicherheitstechnik/dolche/cold-steel-knives-cold-steel-urban-dart-knife-cs.html


Dreikantlocher:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=32884&highlight=dreikantlocher


Icepick:
http://www.arizonacustomknives.com/search/?keywords=terrell

oder:
http://www.selfdefence.com/new_knives/titanium.htm

Ich frage deswegen, weil vom Zoll heute das Terrell in Verwahrung genommen wurde, aber man in jedem Baumarkt einen Dreikantmeißel /-dolch kaufen kann und meines Wissens der Urban Dart auch von seriösen Händlern in Deutschland angeboten wird.

Bin etwas verunsichert und bin auch für Tips im Umgang mit der Situation dankbar.
Diesen Thread habe ich gelesen:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=52725&highlight=Zoll+Verwahrung


Herzlicher Gruß und vielen Dank
Thomas
 
zu folgenden Gegenständen wüßte ich gerne Eure Einschätzung, ob sie einen verbotenen Gegenstand darstellen.

Das zugriffsbereite Führen ist so weit ich das übersehe, nicht gestattet, wohl aber der Erwerb und Besitz, da es keine verbotenen Gegenstände sind.

Meine Einschätzung deckt sich mit der deinen.

Was meinst du mit "in Verwahrung genommen"? Was sagt denn der Zoll genau?
 
zu folgenden Gegenständen wüßte ich gerne Eure Einschätzung, ob sie einen verbotenen Gegenstand darstellen.

Alles Waffen, aber kein verbotener Gegenstand. Meine Einschätzung, mehr nicht. Allerdings beruft sich meine Einschätzung auf das, was im WaffG steht ;)

Lies auch http://www.messerforum.net/showthread.php?t=65447 - da gibs zwar einen BKA Bescheid, das grundsätzliche Verfahren ist aber das gleiche.

Mit welcher Begründung wurde das Ding verwahrt? Hast mal nachgefragt?
  • Erstmal die Verwahrung bestätigen lassen, nicht das was auf dem Dienstweg Verschütt geht, und Du stehst dann deppert da.
  • Schreiben an die zuständige Zollbehörde, dass man seine Messer gerne möglichst schnell wieder hätte.
  • Begründung anfordern, warum das Teil nicht herausgegeben wurde.

Und das alles schriftlich -bestimmt - und höflich.

Mehr wirst Du erstmal nicht machen können, bis Du irgendeine schriftliche Äußerung vom Zoll, dem LKA oder dem BKA hast, je nachdem wo das Ding gerade ist. Wo ist es denn? -> frag nach.

Pitter
 
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Es freut mich, dass ich hier erstmal nicht danebenliege.

Schön auch, dass Ihr so detailliert geantwortet habt. Das hilft mir wirklich weiter.

Die Verwahrung habe ich mir bestätigen lassen. Auf dem Bescheid zur Verwahrung steht ja nur der Standardsatz "Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einfuhr." (Genauen Wortlaut habe ich jetzt nicht parat).

Die Begründung war, dass der Gegenstand "sehr zugespitzt" ist und verdeckt getragen werden könnte. Das war aber auf der Tonspur und im wesentlichen haben die Herren gesagt, dass sie es nicht entscheiden können und vom Zollfahnungsamt klären lassen möchten.

In einem anderen Thread stand ja, dass es häufig nach zwei Wochen eine Antwort gäbe, danach werde ich evtl. nachhören.

Bisher hatte ich bei USA-Bestellungen nie Probleme, warte also erst mal ab.

Passiert mir im Job ja auch mal, dass ich etwas nicht sofort klären kann...

Wenn sich was tut, melde ich mich.

Herzlicher Gruß
Thomas
 
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