Copyright auf Messerformen ?

Schmiedeglut

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Ich habe über die Suchfunktion nichts finden können was meine Frage wirklich treffend beantwortet. Falls ich vielleicht nur den falschen Suchbegriff verwendet haben sollte, dann bitte ich um kurze Info und um Entschuldigung.

Zum Thema:
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus wenn ich als Privatmann ein Messer nachbaue, welches von der Form und dem Design offensichtlich abgeguckt wurde.
Wenn ich beispielsweise die Nesmuk Form gut finde und mir eins schmiede... darf ich das dann hier auch ins Forum setzen, oder ist das Verboten ? Natürlich würde ich es deutlich machen, dass es kein Echtes Nesmuk ist und mich nur die Form inspiriert hat!

Wenn es verboten ist, wird es "nur" von dem Foruminhabern verboten, oder darf ich gesetzlich sowas nicht und somit auch nicht auf meine Homepage setzen (ohne Shop, einfach nur Fotos zum Angucken)

Mein Gedankengang ist dahingehend, dass es ja eigentlich keine Messerform mehr gibt, die nicht schon irgendwo mal von jemanden erfunden wurde. Somit sind theoretisch alle Messer "Raubkopien"....
Welche darf ich dann nachbauen und welche nicht ? Darf ich z.B. ein Böker nachbauen, aber kein "Jürgen Schanz" (weil er hier im Forum vertreten ist?)

Über ein Statement würde ich mich sehr freuen, da ich nichts falsch machen möchte.

Liebe Grüße

Xzenon
 
copyright gibts in de in der form nicht, wenn dann gebrauchsmusterschutz. nur ist die frage, was da geschuetzt ist wichtig, bestimmte merkmale oder das gesamte design
 
Habe gerade mal gegooglet nach Gebruachsmusterschutz:

Vom Schutzumfang her unterscheidet sich das Gebrauchsmuster nicht vom Patent. Ebenso wie beim Patent ist nur der Inhaber befugt, den Gegenstand des Gebrauchsmusters zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung ein Erzeugnis des Gegenstandes oder des Gebrauchsmusters herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen. Eine Ausnahme bildet nur – wie auch beim Patent – Handlungen zum privaten Gebrauch und zu Versuchszwecken.

Ich verstehe das so, dass ich für mich als Privatmann z.B. eine 1:1 Kopie von einem Messer anfertigen darf, diese benutzen darf, zeigen darf in der Galerie, sofern ich KEINEN Gewerblichen Hintergrund habe.

Ist das so richtig ?
 
Najo, Logos würde ich nicht nachahmen, aber sonst spricht für den privaten Gebrauch nix dagegen. Nennen wirs 1:0,999999999999999...
:steirer:

Woz
 
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus wenn ich als Privatmann ein Messer nachbaue, welches von der Form und dem Design offensichtlich abgeguckt wurde.
Wenn ich beispielsweise die Nesmuk Form gut finde und mir eins schmiede...

Grundsätzlich, du darfst für den Eigenbedarf nachbauen was du willst, sei es Messer, eine Rolex, ein Benz... Eigenbedarf heißt logischerweise NICHT verkaufen. Und überhaupt ist eine Messerform schützen zu lassen sowieso nur für Leute gedacht die zuviel Zeit und Geld haben. Schützen kann man da nicht viel. Was *ich* aber mache würde - wenn es ums kopieren geht - den Messermacher einfach fragen ob er damit Einverstanden ist. In der Regel hat da niemand etwas dagegen.

Wie tech schon sagte, es gäbe eine Gebrauchsmusterschutz, da gibt es aber dann keinen Spielraum für Abweichungen. Das Objekt ist dann nur in exakt dieser Form/Länge/Dicke geschützt. Ob da noch irgendwelche besonderen Merkmale dabei sein müssen weiß ich nicht.

Fakt ist jedenfalls das man von dieser Form nur leicht abweichen muß, und schwupps kannst du dir den Gebrauchsmusterschutz in die Haare schmieren. Soll ja Firmen geben die sich Löcher oder Löcher an bestimmten stellen patentieren lassen, im Land der (un)begrenzten Möglichkeiten geht das durch.


darf ich das dann hier auch ins Forum setzen, oder ist das Verboten ? Natürlich würde ich es deutlich machen, dass es kein Echtes Nesmuk ist und mich nur die Form inspiriert hat!

Rein rechtlich gesehen mußt du nichts machen und ist natürlich erlaubt. Du darfst ja - wie oben erwähnt - für den Eigenbedarf nachbauen was du möchtest.
Praktisch gesehen werden dann aber eine Menge Leute den Zeigefinger schwingen. *Ich* würde das OK einholen und das dann beim zeigen auch anmerken. Erspart Ärger.
In dem Fall des Nesmuks würde ich sowieso nichts machen, die als Nesmuk bekannte Form gehört niemanden den man fragen könnte. Gleiches gilt für Dolche, Bowies usw.
 
Ich verstehe das so, dass ich für mich als Privatmann z.B. eine 1:1 Kopie von einem Messer anfertigen darf, diese benutzen darf, zeigen darf in der Galerie, sofern ich KEINEN Gewerblichen Hintergrund habe.

Ist das so richtig ?

Jein. Anfertigen schon. Die Schutzwirkung des PatG wie auch das UrhG bezieht sich explizit nicht auf den privaten Gebrauch. Aaaaaaaber ;) Das Veröffentlichen hier im Forum ist nach meiner Ansicht - aber IANAL - kein privater Gebrauch.

Pitter
 
Allein schon das Wort "Nesmuk" darf IIRC in Deutschland möglicherweise nichtmal laut gedacht werden.
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=53799
Ja, Sears ist mir bekannt.

Naja.

Es gibt eine eingetragene Wortmarke (Nummer 006981559) mit dem Wortlaut "Nesmuk" für die Klassen 6, 8 und 21 - angemeldet am 02/06/08, eingetragen am 07/07/08. Bisher ohne Widerspruch. Inhaber die Nesmuk KG.

Dazu eine Bildmarke (Nummer 006981542 ), veröffentlicht 07/07/08 auf dieses Logo: http://oami.europa.eu/CTMOnline/images/CTMOnline/42/0069815.gif , Inhaber die Nesmuk KG.

Und es gibt ein Geschmacksmuster (Nummer 000944715-0001), am 02/06/08 angemeldet und eingetragen, Inhaber die Nesmuk KG, Inhalt die bekannte Klingen/Griffform der Nesmuks von Lars Scheidler.

Quelle: http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/QPLUS/databases/searchCTM.de.do

Was allerdings nichts daran ändert, dass ich weiterhin schreiben darf, dass George Washington "Nessmuk" Sears ein paar Werkzeuge, unter anderem ein Messer entworfen hat http://www.oldjimbo.com/survival/racquette/nessmukbydale.html (das nebenbei ganz anders aussieht, wie die Nesmuks von Lars Scheidler) und dass zumindest im englischen Sprachraum der Begriff Nessmuk beschreibend (sic) für eine bestimmte Messerart steht. Und zwar nachweislich seit anno dunnemal. Zumindest findet alleine google 23000 Treffer für Nessmuk - Printveröffentlichungen und vor allem das reale Leben aussen vor gelassen. Nur sehen die Dinger alle mehr oder weniger so aus, wie die hier: http://www.outdoors-magazine.com/spip.php?page=article&id_article=179

Ich, als Laie, wundere mich ein wenig. Sieht das doch so aus, als könne man für ein neues Brotmesserdesign den Begriff Jagdniker schützen lassen. Aber das mögen die Patentanwälte diskutieren, und wen die Eintragung stört, der soll halt widersprechen. Würde ich ein Messer in Ahnlehung an Sears Design (!) bauen, würde ich Nessmuk beschreibend verwenden und jedem viel Freude wünschen, dagegen vorzugehen.

Hier im Forum wurden aber regelmässig mehr oder weniger von Lars Scheidlers Messer inspirierte Designs gezeigt, und dann mit mehr oder weniger intelligenten Seitenhieben als "Nessmuk Messer" beschrieben. Das ist ne ganz andere Nummer. Das ist erstmal eine Stilfrage. Zudem muss der Inhaber eines Schutzrechtes sich auch bemühen, dass dieses Recht nicht verwässert wird. Sonst ist die Schutzwirkung nämlich weg - mal vereinfacht dargestellt.

Und es ist, nebenbei vollkommen unabhängig von eingetragenen Schutzrechten, auch eine rechtliche Frage, da Geschmacksmuster auch ohne Eintragung für drei Jahre nach Veröffentlichung (Ausstellung, Verkauf, Pressemitteilung, Vorstellung hier im Forum, in Fachzeitschriften....) eine eingeschränkte Schutzwirkung haben.

Was heisst:

Ich darf für mich privat nachbauen was ich will. Punkt. Und ohne die rechtliche Lage bis ins Detail auszufieseln - was hier eh kaum jemand kann - sollte man es bei dem Punkt belassen. Kein Zeigen im Forum, keine sonstige Veröffentlichung, rein privater Gebrauch.

Die generelle Frage, ab wann denn bei einem Messer das "Nachbauen" anfängt - ja, ich weiss von wem das "jedes Messer hat ne Klinge und nen Griff" kommt - wird man nicht lösen können, bis ein Gericht entgültig entschieden hat. Aber nach meiner Erfahrung ist das ja seltenst das eigentliche Problem. Die Leute wissen ganz genau, woher sie ihre "Inspiration" haben und machen auf dumm, wenn man sie anspricht. Die rechtliche Diskussion darüberstülpen ist idR Nebelwerferei.

Und ganz konkret, hier im Forum ein "Nesmuk" Messer ala Lars Scheidler zu zeigen, das nicht von Lars Scheidler ist, hat mindestens keinen Stil, ich würds für eine Verarschung halten, die ich hier nicht brauche. Rechtslage hin oder her.

Ich bau auch nicht nen Tanto Futur von Schanz oder ein Schuppenmesser von Steigerwald nach, und stells hier ins Forum - auch wenn die beiden ganz sicher keine Schutzrechte eingetragen haben. Da brauchts keine Rechtsdiskussion, sondern Hirn.

Pitter
 
Zuletzt bearbeitet:
copyright gibts in de in der form nicht, wenn dann gebrauchsmusterschutz. nur ist die frage, was da geschuetzt ist wichtig, bestimmte merkmale oder das gesamte design
Ist so nicht ganz korrekt, macht aber nichts - der Vollständigkleit halber :
Es gibt Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster, wie die Namen bereits andeuten, geht es einmal um den Gebrauch, die Verwendung oder die Funktion, und beim Geschmacksmuster um den "Geschmack" - ist zwar nicht wirklich eindeutig klar, aber dabei geht es um reine Äusserlichkeiten, wie Design und Aussehen, bzw. aus welchen Bestandteilen oder charakterisierenden Haupt/Nebenmerkmalen ein Objekt sich von anderen Objekten abhebt oder abgrenzt.

Und wenn man ein Gebrauchs- oder Geschmacksmuster vom DPMA hat eingetragen bekommen, dann kann man auch gegen Nachbauer, Nachahmer, Kopierer oder anderweitige Verwerter vorgehen.

Und genau darum hat man die Möglichkeit, Gegenstände/Objekte beim DPMA unter den entsprechenden Schutz zu stellen, um den Daumen drauf zu halten, sobald es ums Verwerten und Geldverdienen geht.
Auch wenn das niemandem so recht in den Kram passen will, es ist so.

Kann man alles beim DPMA nachlesen, aber nicht erschrecken, um bestimmte Dinge dort nachzusehen, muss man Geduld haben, die Einteilung nach Warenklassen ist sehr "weiträumig".

Kann ich so aus dem Ärmel schütteln, da ich letzte Woche auch eine Urkunde von DPMA für ein Geschmacksmuster bekommen habe, und vorher einige Telefonate zur eindeutigen Verfahrensweise führen musste, ist also noch alles frisch im Gedächtnis.

Nachtrag @ Pitter:
Nach Eintragung läuft das Schutzrecht 5 Jahre, man kann Geschmacksmuster-Schutzrechte jetzt auf max. 25 Jahren (4x5 Jahre nach Erteilung) ausdehnen, im Jahre 2004 wurde das gesamte Schutzrechtswesen vom Patent bis zum Geschmacksmuster neu strukturiert.

Gruß Andreas
 
...
Und überhaupt ist eine Messerform schützen zu lassen sowieso nur für Leute gedacht die zuviel Zeit und Geld haben. Schützen kann man da nicht viel.
Wahahaaaa :steirer:
Ich habe auch keine Geldruckmaschine im Keller, aber sooo teuer ist das alles gar nicht...
Gebrauchsmuster bei Eintragung 40€, nach drei Jahren dann 210€ für die erste Verlängerung
Geschmacksmuster bei Eintragung 70€ + je 12€ für jede Einzelveröffentlichung (was tatsächlich als Sammelaktion gemacht wird), wobei in den 70€ 10 Einzelstücke enthalten sind, macht also, wenn man flott und fleißig ist, 7€ pro Stück - ein Patent dagegen haut mit mindesten 2000€ richtig rein, weil beim Patent von Amts wegen recherchiert wird, das fällt beim Gebrauchsmuster weg, bzw. wird nur auf Antrag des Einreichers gemacht.
Wie tech schon sagte, es gäbe eine Gebrauchsmusterschutz, da gibt es aber dann keinen Spielraum für Abweichungen. Das Objekt ist dann nur in exakt dieser Form/Länge/Dicke geschützt. Ob da noch irgendwelche besonderen Merkmale dabei sein müssen weiß ich nicht.
...
Nun, es kommt ja darauf an, was man in welchem Umfang wie schützen lassen will, und entsprechend wird es dann im Schutzantrag beschrieben, dazu sind Bemaßungen nicht zwangsläufig erforderlich, sonst müsste der Anmelder für jede Modifikation eine Schutzrechtswerweiterung beantragen... - kurz:
eine gewisse Freiheit in der Formulierung hat der Anmelder, worauf es eher ankommt, sind die Verfahrens-Formalitäten und Formulierungen, die man unbedingt einhalten muss.

Man kann auch keine Bemaßungen als charakteristisch für ein Objekt *mit*schützen lassen, ein Objekt/Gegenstand wird als ganzes geschützt, würde man das so können, wäre der Schutzanspruch wertlos, weil dann jeder so einen Schutz ganz gezielt umgehen kann. Eine im gewissen Rahmen allgemein gehaltene Formulierung muss also schon sein.

Wie vorher gesagt:
man kann das alles beim DPMA nachlesen, und wenn man etwas nicht verstanden hat, sind die DPMA Mitarbeiter sehr kompetent, und können jedem Fragesteller zielgerichtet weiterhelfen, und das geht bei denen richtig locker.

Gruß Andreas
 
@ pitter
@ luftauge

Geschmacksmuster - DBGM - Patent

Kompliment zu den Richtigstellungen und prägnanten Erläuterungen!

Grüße
cut
 
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