In D gibts kein Copyright, das gibt nur in den USA. Bei uns gibts dafuer erstmal das Urheberecht, fuer Bilder das Kunst-Urhebergesetz usw. Was da drin steht, kann man selbst nachlesen
http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html#2
Unter der Voraussetzung, dass Messer da drunter fallen:
§ 53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.
Ich bin mir aber gar nicht sicher, ob Messer unter die geschützten Kunstwerke fallen. Ich werd mal nachfragen, interessiert mich selber.´
Also schauen wir auch mal zum Geschmacksmuster. Das muss eingetragen werden und schützt das Design eines Gegenstandes (während ein Patent/Gebrauchsmuster eine
technische Neuerung schützt)
http://transpatent.com/gesetze/gschmg.html
http://www.patfritz.de/design.htm
Zitat: "Ein Vorteil des Geschmacksmusters liegt darin, dass es nicht nur gegen identische sondern auch gegen abweichende Nachahmungen schützt, wenn diese einen ähnlichen ästhetischen Gesamteindruck aufweisen. Dabei gilt grundsätzlich, je höher der Innovationsgrad des Musters, desto weiter ist sein Schutzumfang. Weiterhin ist vorteilhaft, dass das Geschmacksmuster relativ kostengünstig zu erlangen ist und bei Bedarf die Schutzdauer nach dreimaliger Verlängerung auf bis zu 20 Jahre ausgedehnt werden kann. "
Wenn man ein wirklich eigenständiges Design entwickelt hat, wuerde ich das auch machen lassen.
Jedenfalls steht im Geschmacksmustergesetz §6
"Als verbotene Nachbildung ist nicht anzusehen:
die Einzelkopie eines Musters oder Modells, sofern dieselbe im privaten Bereich ohne die Absicht der gewerblichen Verbreitung und Verwertung angefertigt wird;"
Sprich, auch wenn ein Design angemeldet ist, kannst Du es fuer Deinen privaten Gebrauch nachbauen.
Was die praktische Seite angeht. Kommt darauf an, wie deutlich eine Kopie eine Kopie ist. Ganz so schlecht, wies Kevin sagt, siehts fuer den Rechteinhaber auch nicht aus. Man sollte halt nen gewerblichen Rechtsschutz haben. Aber klar, auf hoher See und vor Gericht...
Alles IMO da IANAL.
Gruesse
Pitter