Copyright bei messern?

Darkforce

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Hallo,

da es ja hier im Forum schon mal Streit gab von wegen Copyright und so wollte ich mal fragen wie es bei Filmmessern ist. Ich meine nicht zum Verkauf oder so, sondern einfach nur ein Einziges für mich selbst. Gibts da Probleme und wie sieht es rein rechtlich aus?

Und nochwas: Kann man eigentlich Griffschalen auch nur kleben(mit Löchern im Stahl, damit die Schalen auch eine Verbindung durch den Kleber haben) ohne sie zu nieten?

Mfg Johannes :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Johannes,

wenn Du unbedingt den 1 zu 1 Kopie von irgendeinem Teil haben willst ist das natürlich so ne Sache, aber wenn es nur für Dich ist musst Du ja nicht mit dem Teil hausieren gehen.

viele Griffschalen werden nur noch geklebt, die Chance dass ich mir als Laie beim Nieten die Schalen versau ist mir zu gross, hab bis jetzt auch noch keine Probleme mit den "nur verklebten" Schalen gehabt
 
Ein Messer kann man nicht mit "Copyright" schutzen. Eine Zeichnung kann mit copyright geschutzt werden. Der Uhrheber eines Kunstwerkes hat immer sein Uhrheberrechte, Nutzungsrechte kann man verkaufen. Z.B. wenn ich ein Signet für eine Kunde mache, verkaufe ich (meistens) sämtliche Nutzungsrechte ohne zeitlich oder räumliche Begrenzung.

Ein Messer könnte man mit ein Patent schutzen. Dafür gibt's strenge Regeln.

Oder vielleicht Geschmackssmuster.

Man kann eigentlich alles machen was man will. Wenn jemand ein Problem damit hat, muß er (oder sie) eine Klage beim Gericht einreichen. Dann muß er eventuell Recht bekommen... inzwischen vergehen Jahren... ausser es handelt sich um viele Kohle und jemand Super-Anwälte hat usw.

Beim Messern kann man machen was man will, ABER wenn es um Arbeiten andere Messermacher sich handelt, soll man auch wissen, es wird man nachgehen und manche verübeln die Sache. In so eine kleine Gemeinschaft wie die Messerszene, trifft man sich mehr als 2 mal...
 
Original geschrieben von Darkforce
Ich meine nicht zum Verkauf oder so, sondern einfach nur ein Einziges für mich selbst. Gibts da Probleme

Wo kein Kläger, da kein Richter...

Rein praktisch betrachtet wird sich kein evtl. Rechteinhaber für Dein Einzelstück interessieren.
 
In D gibts kein Copyright, das gibt nur in den USA. Bei uns gibts dafuer erstmal das Urheberecht, fuer Bilder das Kunst-Urhebergesetz usw. Was da drin steht, kann man selbst nachlesen http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html#2

Unter der Voraussetzung, dass Messer da drunter fallen:

§ 53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.

Ich bin mir aber gar nicht sicher, ob Messer unter die geschützten Kunstwerke fallen. Ich werd mal nachfragen, interessiert mich selber.´

Also schauen wir auch mal zum Geschmacksmuster. Das muss eingetragen werden und schützt das Design eines Gegenstandes (während ein Patent/Gebrauchsmuster eine technische Neuerung schützt)

http://transpatent.com/gesetze/gschmg.html
http://www.patfritz.de/design.htm

Zitat: "Ein Vorteil des Geschmacksmusters liegt darin, dass es nicht nur gegen identische sondern auch gegen abweichende Nachahmungen schützt, wenn diese einen ähnlichen ästhetischen Gesamteindruck aufweisen. Dabei gilt grundsätzlich, je höher der Innovationsgrad des Musters, desto weiter ist sein Schutzumfang. Weiterhin ist vorteilhaft, dass das Geschmacksmuster relativ kostengünstig zu erlangen ist und bei Bedarf die Schutzdauer nach dreimaliger Verlängerung auf bis zu 20 Jahre ausgedehnt werden kann. "

Wenn man ein wirklich eigenständiges Design entwickelt hat, wuerde ich das auch machen lassen.

Jedenfalls steht im Geschmacksmustergesetz §6

"Als verbotene Nachbildung ist nicht anzusehen:

die Einzelkopie eines Musters oder Modells, sofern dieselbe im privaten Bereich ohne die Absicht der gewerblichen Verbreitung und Verwertung angefertigt wird;"

Sprich, auch wenn ein Design angemeldet ist, kannst Du es fuer Deinen privaten Gebrauch nachbauen.

Was die praktische Seite angeht. Kommt darauf an, wie deutlich eine Kopie eine Kopie ist. Ganz so schlecht, wies Kevin sagt, siehts fuer den Rechteinhaber auch nicht aus. Man sollte halt nen gewerblichen Rechtsschutz haben. Aber klar, auf hoher See und vor Gericht...

Alles IMO da IANAL.

Gruesse
Pitter
 
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