CRKT und das assisted opening

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

uNeXist

Mitglied
Beiträge
18
Hallo zusammen,

ich habe mir nun endlich das CRKT My Tighe bestellt und warte schon voller Vorfreude ;)

Nun habe ich gerade mal aus Neugier hier nach dem Waffengesetz gesucht und bin auf eine Zusammenfassung von Böker gestoßen, die das Waffengesetz kurz erläutert.

Dort steht nun, dass für seitlich aufgehende Springmesser folgendes Kriterium gilt: Klingenlänge max. 8,5cm.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: gilt das My Tighe mit assisted opening als seitlich aufgehendes Springmesser? Denn die Klinge dieses Messers ist 9,2cm lang. Oder ist es trotzdem noch ein einfaches Klappmesser ohne Einschränkungen, also dass ich es ohne Bedenken mit mir tragen kann!?

Hoffe ihr könnt mich da ein wenig aufklären - ist nämlich mein erstes Messer mit assisted opening.

Gruß
uNeXist
 
Bist du dir der Waffenrechtlichen Situation bezüglich Taschenmessern in Deutschland bewusst?

Die Ultrakurzfassung;
Führungsverbot (allerdings nicht Besitz und Erwerb):
Einhändig zu öffnende Klappmesser mit festtellbarer Klinge (sprich mit einer Sicherung)
Heißt kur,z weihändig dass du entwerder zweihändig zu öffenende Klappmesser mit Sicherung ODER Einhändig zu öffenende Klappmesser ohne Sicherung mit dir herumtragen darfst.
AUßER du hast einen "sozial anderkannten Grund" (so irgendwie wirds ausgedrückt. Sprich wennst es zum Arbeiten Brauchst oder wennst zB. Tauchen gehst.
 
Moment... widerspricht das nicht, der Aussage in dem pdf-Dokument weiter oben?

Heißt das jetzt, dass ich dieses Messer nun nicht einfach so tragen kann?

Ich hatte mal nen Fall, wo ich mit 2 Freunden mit aufs Revier musste, weil in der Gegend, wo wir waren, genau zu dieser Zeit 3 Jugendliche wegen Einbruch gesucht wurden. Wurden natürlich auch durchsucht und ich hab denen gesagt, dass ich ein Klappmesser dabei habe. Das ist auch einhändig zu öffnen und hatte nen Framelock - war trotzdem kein Problem. Das einzige, was die halt kontrolliert haben, war die Klingenlänge, und die war in Ordnung.

Ich bin jetzt total verwirrt...
 
Moin,

da der 01.04.2008 am TO unbemerkt vorüber gegangen zu sein scheint, mache ich hier mal dicht.
Zu diesem Thema ist mehr als genug gesagt und konkret wissen wir bez. A/Os gar nichts, bzw. nicht mehr als bez. der Handhabe gegenüber anderen Einhandmessern auch.
Lesestoff gibts im Unterforum Politik und Recht, quer durchs ganze Forum :rolleyes: und auf der website messer-werkzeuge.de.

Willi
 
Zuletzt bearbeitet:
Moment... widerspricht das nicht, der Aussage in dem pdf-Dokument weiter oben?

Als Nachtrag: Ein Assisted Opener mit einer Klinge, die seitlich aus dem Griff kommt, wird waffenrechtlich genauso eingestuft, wie ein rein manuelles Einhandmesser.

Ein Automatikmesser wird einerseits eingestuft wie ein Einhandmesser, zusätzlich ist es auch noch eine Waffe.

Was das Führen von Einhandmessern und Waffen angeht, findest Du genug Stoff hier im Forum und auf messer-werkzeuge.de

Pitter
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück