Darf ich dieses Messer in Deutschland führen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Alpha76

Mitglied
Beiträge
12
Hallo liebe Community,

falls ich hier falsch bin, dann bitte ich um Nachsicht und um Verschiebung des Beitrags. :)

Ich hab nur eine kurze Frage und zwar möchte ich gerne wissen, welches der beiden Messer ich führen darf. Ich denke, dass es bei beidem kein Problem darstellen sollte und wollte auf Nummer sicher gehen. Korrigiert nich gerne, wenn ich falsch liege und bitte nur antworten, wenn man auch wirklich Ahnung hat. Eine Ausführung wäre auch ganz nett. Egal ob es dabei ums Mitführverbot geht oder darum, dass ich es führen darf.

Hier die Links:
https://www.kotte-zeller.de/Herbert...ebsale8=kotte-zeller-shop&pi=292418&ci=017991

https://www.kotte-zeller.de/Herbert...ebsale8=kotte-zeller-shop&pi=292546&ci=017991

Ich bedanke mich jetzt schon mal.
Mfg
 
Beide Links sind durch Passwörter geschützt ...

Abgesehen davon, wie ist deine Ansicht zu diesen beiden Messern, warum du sie regelkonform führen darfst?

Und zu guter Letzt verschiebe ich das Thema in den richtigen Forenbereich.
 
Moin,

das liegt am Shop von Kotte-Zeller, der wird gerade aktualisiert. Im Cache kann man beide Messer dennoch sehen.

Ahnung verschafft man sich am besten durch eigene Recherche. Und sieht dann, dass es kaum Eindeutigkeiten gibt, aber dafür Unsicherheiten, die im Zweifel nur ein Festellungsbescheid klären kann.

Bei den beiden Messern, die Du zeigst, wären das:
Beim Tilmar die Angabe "Klingenlänge circa 11 cm"
Hierzu folgende Lektüre:
https://www.messerforum.net/showthread.php?89675-Klingenl%E4nge-richtig-messen

Beim Gürtelmesser stonewashed kann ich nicht erkennen, ob die false edge scharf angeschliffen ist.

Und für mögliche Alternativen liest Du am besten in der Kaufberatung nach.

Gruß,

Nick
 
Erstmal danke für die Antworten.
@Peter Ich denke, dass beide Messer kein Problem darstellen sollten, denn keins der beiden ist zweiseitig geschloffen, über 12cm Klingenlänge oder hat eindeutige Eigenschaften einer Waffe.
Meiner Meinung nach, sollten beide Messer ohne Probleme als Werkzeug durchgehen. Da ich mir aber nicht zu 100% sicher bin, wollte ich hier mal fragen.
Ich kann mir im Moment nicht mal eine Kleinigkeit leisten und da will ich kein Risiko eingehen, nur weil es oftmals sehr praktisch ist, ein Messer griffbereit zu haben.

Wie kann ich mir zu 100% sicher sein, dass ich dieses Messer ohne Konsequenzen führen kann?

Mfg
 
Wenn du die "nicht mal eine Kleinigkeit leisten" kannst und 100% sicher gehen willst solltest du kein grenzwertiges Messer nehmen bei dem du selbst schon Zweifel hast.

BTW: 100% gibt es nicht!
 
@bigbore
Ich bin mir bei keinem Messer zu 100% sicher, solange mir das Gegenteil nicht bewiesen ist.
Achja und dass man sich bei keinem Messer zu 100% sicher ist, kann so nicht korrekt sein, dafür gibt es ja entsprechende Gesetze.

Mfg
 
Ich verstehe dein "Sicherheits-Problem" nicht so ganz!
Welche Sicherheit möchtest du genau??
1. Ob du es führen darfst? Ja!
2. Ob du evtl. *doch* abgenommen bekommen könntest? Ja!
Und da hat bigbore völlig recht, das es *keine* 100%-Sicherheit gibt! Isso!!;)
 
Leider wirst die 100% Sicherheit nicht einmal erreichen wenn es für ein Messer einen Feststellungsbescheid des BKA gibt.
Vielleicht ist man dann bei einer Veranstaltung von der man nicht wusste das sie stattfindet, oder es wurde über das Wochenende eine Waffenverbotszone aus einem bereich gemacht in dem du dich bewegst.

Wenn du dir aber sicherer sein willst, da "du dir nicht mal eine Kleinigkeit erlauben kannst", dann such was mit ner kürzeren Klinge. Würde ich wohl so machen, vielleicht was Richtung Skinner. Schneidet gut, ist aber nicht so schmal von der Klinge her.

Vielleicht machst du einfach einen thread in der Kaufberatung auf, schreib rein für was das Messer gebraucht wird und wo dein Preislimit ist und profitiere vom geballten wissen des Forums. Oder lies ein paar der bereits beantworteten Kaufberatungen, dauert ein wenig, aber man findet auch sehr gute Messer die heute nicht mehr sofort vorgeschlagen werden.
 
Ich kann mir im Moment nicht mal eine Kleinigkeit leisten und da will ich kein Risiko eingehen, nur weil es oftmals sehr praktisch ist, ein Messer griffbereit zu haben.
Na dann lass das mit einem Messer einfach bleiben, auch wenn dir meine Aussage nicht gleich gefällt. Aber was soll ich dazu sagen ... :confused:

Wie kann ich mir zu 100% sicher sein, dass ich dieses Messer ohne Konsequenzen führen kann?
Gar nicht und da kann dir kein Forum der Welt helfen.
 
Zur "Sicherheit":

Ich musste mal ins Gerichtsgebäude einen Antrag stellen. Dabei hatte ich, wie immer, meinen Leatherman Wave (mit zwei verriegelnden Einhandklingen). Ich gab es beim Betreten des Gebäudes ab und bekam es beim Verlassen wieder, ohne eine einzige Frage, ohne einen einzigen Spruch.

Es gab mal einen Fall, da wurde jemandem ein Victorinox ohne Verriegelung und ohne Öffnungshilfe abgenommen, begründet mit Hausrecht.

Recht haben und Recht bekommen, oder: Vor Gericht und auf hoher See ist man immer in Gottes Hand. Die Entscheidung liegt bei dem jeweiligen Individuum.
 
Ich musste mal ins Gerichtsgebäude einen Antrag stellen. Dabei hatte ich, wie immer, meinen Leatherman Wave (mit zwei verriegelnden Einhandklingen). Ich gab es beim Betreten des Gebäudes ab und bekam es beim Verlassen wieder, ohne eine einzige Frage, ohne einen einzigen Spruch.

Ich biete Wave plus drei oder vier Messer. Weiss nicht mehr so genau. Gleiche Situation, gleiches Ergebnis plus ein paar Fragen ;)

Es gab mal einen Fall, da wurde jemandem ein Victorinox ohne Verriegelung und ohne Öffnungshilfe abgenommen, begründet mit Hausrecht.

Glaub ich nicht; nicht mit "abnehmen". Was ich glaube ist, dass jemand, der das Hausrecht hat, sagt: hier kommen Sie mit dem Vic nicht rein. Das hat aber eben nichts mit dem Waffenrecht zu tun. Ich kam auch schon irgendwo nicht rein - ohne dass es um ein Vic ging.

Ein typisches Victorinox fällt nicht unter das WaffG.

Pitter
 
Ich verstehe dein "Sicherheits-Problem" nicht so ganz!
Welche Sicherheit möchtest du genau??
1. Ob du es führen darfst? Ja!
2. Ob du evtl. *doch* abgenommen bekommen könntest? Ja!
Und da hat bigbore völlig recht, das es *keine* 100%-Sicherheit gibt! Isso!!;)



Abnehmen wäre das kleinere Übel, aber Anzeige wegen Waffenbesitz wäre ein Problem.
 
Gibts denn keine Möglichkeit, dass man das irgendwo „offiziell“ abklären lässt?
Es muss ja irgendjemanden geben, der einem das zweifelsfrei beantworten kann oder seh ich das so falsch?

Mfg
 
Du kannst versuchen einen Feststellungsbescheid beim BKA in Auftrag zu geben.
 
Moin

Du kannst versuchen einen Feststellungsbescheid beim BKA in Auftrag zu geben.

Der Feststellungsbescheid erhöht die Wahrscheinlichkeit vor Gericht Recht zugesprochen zu bekommen ungemein.

Aber auch er kann nicht 100%ig verhindern, dass einem ein Messer erst einmal abgenommen wird.

Daher empfehle ich Alpha76 bitte noch einmal Beitrag No. 6 zu lesen :rolleyes:

Und zu dem immer vorhandenen Ermessensspielraum eines Polizisten kommen, wie Pitter schon sagte noch Hausordnungen .... weiter Waffenverbotszonen, Sicherheitszonen, Bannmeilen, Befriedete Bezirke usw.
Besonders unlustig sind die "Gefahrenzonen" .... da nützt dir dein BKA-Wisch erstmal gar nix ;)

http://bln.fm/2014/01/gefahrenzonen-auch-in-berlin-nur-keiner-merkts/


Gruß
chamenos
 
Naja, abnehmen soll nicht das Problem sein. Ich hab nur keine Lust auf eine Anzeige wegen Waffenbesitz.

Mfg
 
Wenn du keinen Stress willst warum muss es dann unbedingt so ein taktisch angehauchter Billigprügel sein?
Es gibt viele völlig unverdächtige (i.S.d.WaffG) Messer die du im Rahmen des 42a führen darfst.
Schau dazu doch mal in der Kaufberatung vorbei.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück