Hallöchen,
ich hab' mich inzwischen schon an allerlei Stellen (nicht nur hier im Forum) durch diverse Gesetzestexte und Erläuterungen dazu gelesen, aber eine Sache ist mir nicht ganz klar geworden:
Wann und wie wird das "zugriffsbereite Mitführen" von Messern eingeschränkt, die nicht dem Führungsverbot unterliegen?
Klar, bei Privatveranstaltungen, auf Privatgelände und ähnlichem können mir Hausordnungen, Beförderungsbedingungen oder die aktuelle Meinung des Hausrechtsinhabers alles verbieten. Aber davon mal abgesehen, habe ich nichts dazu gefunden, ob man z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen oder Demonstrationen - die ja manchmal auch nur auf dem Weg liegen - sein "42a-OK"-Messer mitnehmen darf oder nicht. Bei allen Restriktionen werden immer nur die einhändigen, feststellbaren Messer erwähnt. Bzw. nur bei diesen habe ich irgendwelche Restriktionen gefunden. Nicht, dass mich das stören würde, aber ich bin da etwas misstrauisch.
Eine andere Sache ist das Alter: Beim Führen von einhändigen, feststellbaren Messern muss man volljährig sein und sich ausweisen können. Heißt das, dass die "42a-O.K.-Messer" (Gibt es dafür einen sinnvolleren Begriff?) ohne Altersbeschränkung geführt werden dürfen? Oder verbietet einem das Abgabeverbot an Personen unter 18 Jahren sowieso nicht nur den Verkauf, sondern jegliches Übergeben an Minderjährige, so dass diese Situation sowieso schon illegal wäre? Wobei letzteres reichlich sinnfrei scheint...
Wie ihr seht, bin ich da ein Wenig verwirrt.
Weiß jemand, wie es wirklich aussieht?
ich hab' mich inzwischen schon an allerlei Stellen (nicht nur hier im Forum) durch diverse Gesetzestexte und Erläuterungen dazu gelesen, aber eine Sache ist mir nicht ganz klar geworden:
Wann und wie wird das "zugriffsbereite Mitführen" von Messern eingeschränkt, die nicht dem Führungsverbot unterliegen?
Klar, bei Privatveranstaltungen, auf Privatgelände und ähnlichem können mir Hausordnungen, Beförderungsbedingungen oder die aktuelle Meinung des Hausrechtsinhabers alles verbieten. Aber davon mal abgesehen, habe ich nichts dazu gefunden, ob man z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen oder Demonstrationen - die ja manchmal auch nur auf dem Weg liegen - sein "42a-OK"-Messer mitnehmen darf oder nicht. Bei allen Restriktionen werden immer nur die einhändigen, feststellbaren Messer erwähnt. Bzw. nur bei diesen habe ich irgendwelche Restriktionen gefunden. Nicht, dass mich das stören würde, aber ich bin da etwas misstrauisch.
Eine andere Sache ist das Alter: Beim Führen von einhändigen, feststellbaren Messern muss man volljährig sein und sich ausweisen können. Heißt das, dass die "42a-O.K.-Messer" (Gibt es dafür einen sinnvolleren Begriff?) ohne Altersbeschränkung geführt werden dürfen? Oder verbietet einem das Abgabeverbot an Personen unter 18 Jahren sowieso nicht nur den Verkauf, sondern jegliches Übergeben an Minderjährige, so dass diese Situation sowieso schon illegal wäre? Wobei letzteres reichlich sinnfrei scheint...
Wie ihr seht, bin ich da ein Wenig verwirrt.
Weiß jemand, wie es wirklich aussieht?