Definition: Legal reason [Lanzarote]

Blacky

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Hallo,
ich hab mich mal durch einige Threads gelesen... Ich fahre die letzten drei Ferienwochen (ab Anfang August) nach Lanzarote. Ich wollte dorthin ein Messer mitnehmen. Es ist eine Sheepfoot-Form, nicht allzu lang... Allerdings habe ich gelesen, dass das grundsätzlich erlaubt ist, jedoch eine Legal reason benötigt wird. Wie sieht so'n Dind aus?
  • Kann ich mich einfach hinstellen und sagen, ich will damit mein Essen schneiden, oder was erwarten die da?
  • Falls ich sowas sage, und das reicht denen nicht, wie sieht die Bestrafung aus? Messer weg? Verwarnung? Geldstrafe?
  • Wie muss ich es tragen, damit ich es nicht zugriffsbereit habe? In den Rucksack stecken, oder doch irgendwo reinwickeln, wo das Auspacken Stunden dauert?
Hoffe, jemand kann helfen, ich hab einfach keine Ahnung, wo der Übergang zwischen legal und illegal ist...
Sebastian
 
AW: Definition: Legal reason

Ich bin kein Anwalt und kann deshalb nur so antworten, wie ich an Deiner Stelle handeln würde bzw. hat mich nirgendwo jemals ein Mensch / Polizist gefragt, warum ich ein Messer dabei habe oder meine ehrlichen Beweggründe in Zweifel gezogen.

Wenn legal reason definiert wäre, wären es "bestimmte Gründe". Das soll aber so nicht sein.

Die fehlende Beschränkung ergibt einen gewissen Ermessensspielraum für die Staatsmacht. Der Hintergrund dürfte eine Überlegung sein wie: "Wenn ich Messer bis Klingenlänge xx erlaube, darf auch der Sauhund da drüben genauso eins tragen und damit wahrscheinlich an der nächsten Ecke die arme Oma hopp nehmen. (Bei uns gibt es zwar ähnliche Gedanken und die sind ja nicht grundsätzlich verkehrt, aber politisch ist man eher geneigt, allen das Messertragen zu verbieten, damit diejenigen, die unbescholten bleiben wollen, keins haben und diejenigen, denen das egal wäre, immer noch)

Zu Deinen Fragen kann ich nur raten, mit gesundem Menschenverstand vorzugehen und seriös aufzutreten.

Ein zugriffbereites Messer wird wahrscheinlich am Gürtel geklippt hängen. Mancherorts gilt wohl wirklich, dass es im Rucksack liegen soll.

Vor Ort guckst Du mal, wie es die Einheimischen machen und hängst vielleicht nicht besoffen mit einem CS Trail Master am Gürtel in der Kirche rum oder läßt die 15 cm Lanyard mit dreizehn Skulls des Nightmaregrind - SMF lässig aus der Arschtasche baumeln. Wenn Du mir dann nämlich auch noch touristisch blöd kämst, wüßte ich schon, wie ich Dich ärgern könnte.

Ein Anruf bei der Botschaft kann auch helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Definition: Legal reason

Ich kann dir versichern, ich wäre der letzte der irgendwo besoffen rumhängt :steirer:
Also kommt es eigentlich nur auf meine Glaubwürdigkeit an, und ich kann ja mal im Hotel fragen, wie deren Erfahrungen mit der Trageweise von Messern sind...
 
Würde ich nicht. Was sollen die Dir raten und was, wenn Du dann trotzdem in den Knast kommst?

Ruf heute die Botschaft an.
 
Normalerweise fällt alles das unter legal reason, wozu man ein Messer "wirklich braucht"
Entweder beruflich, Bodenleger, Elektriker, Sanitärmensch usw.
oder
Für Jagd, Fischerei usw.

Teilweise mit Nachweis darüber, dass man dieser Tätigkeit auch tasächlich nachgeht.
Oft ist man dann auch an ein passendes Messer gebunden, ein Elektriker dürfte dann ein Klappmesser, aber eben kein Jagdmesser haben.

Das ist die allgemeine Def. von Legal Reason.
Wie das in Lanzarote genau gehandhabt wird, kann Dir am besten die Botschaft sagen.

Kilian
 
Normalerweise fällt alles das unter legal reason, wozu man ein Messer "wirklich braucht"
Entweder beruflich, Bodenleger, Elektriker, Sanitärmensch usw.
oder
Für Jagd, Fischerei usw.
...
Ich weis, es ist nur die reine, wortwörtliche Übersetzung des Begriffs ;)

Aber danach dürfte ein Wanderer, Camper oder Segler auch kein VI oder LST führen, weil, wer campt oder segelt oder wandert im Urlaub schon beruflich ? :cool:

Könnte man "legal reason" sinngemäß anwenden, müsste man ungefähr bei "plausibler Grund" rauskommen, der kein übertriebenes Misstrauen erweckt (man weis ja nie, *wer* einen ggf. kontrolliert) ... - z.B. ein LST, um bei einem mechanischen Zündverteiler die Verteilerfinger freizukratzen, oder um bei einem Campingkocher irgendwas zu machen, weil das Standardwerkzeug Müll ist...
Ob es auch oder tatsächlich *eher* sinngemäß angewendet wird, ist die entscheidende Frage.

edit:
Es wird oft der Tip gegeben, solche Messer zu verwenden, die die Einheimischen vor Ort auch benutzen, würde bedeuten, dort ein Messer zu kaufen.
edit II:
Das mit dem reinen Gesetzestext ist zwar richtig, weil man auf der sicheren Seite ist, aber es ist nicht unbedingt zielführend - also nachfragen.
"Surfer" aus dem Forum lebt in Spanien, vielleicht weis der mehr zur täglichen Praxis in Spanien.

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mal wenn du ein Taschenmesser in der Tasche hast und nicht irgendwie auffällst warum solltest du dann Probleme bekommen? Ich hab auch im Urlaub immer ein Messer in der Tasche. Ich würde mir da keine großen Gedanken machen. Nur meine Meinung

Gruss Patrick
 
Dann werde ich wohl mal die Botschaft anrufen müssen... Welche denn? Die Deutsche Botschaft in Lanzarote bzw. Spanien oder die Spanische in Deutschland? Ich weiß ja nicht wie sehr sich die Typen bei uns mit der Handhabung in Spanien auskennen...
Vielleicht kann surfer ja auch noch was dazu sagen ;) Wäre nett, er ist ja sozusagen mittendrin.
Sebastian
 
Hallo Blacky!

Ich habe in meinem Urlaub 1998 auf Fuerteventura ein kleines Folder getragen. Schön unauffällig im Reisegepäck und dann in der Hosentasche. Versuche es doch auch, im Koffer aufgegeben und dann in der Hosentasche. Wenn Du nicht damit herumfuchtelst dürfte kaum einer die Existenz des Messers mitbekommen.

gruß Frank
 
müßte man ungefähr bei "plausibler Grund" rauskommen, der kein übertriebenes Misstrauen erweckt (man weis ja nie, *wer* einen ggf. kontrolliert)

Gruß Andreas

Eine vorsätzliche Eifersuchtstat wäre ggf. plausibel und würde sicher kein Misstrauen im Sinne von, "wer weiß, was der vorhat" wecken. Die Tat wäre aber sicherlich nicht "legal".

Also mir würde die etwas hakelige Übersetzung: "im Einklang mit den Gesetzen begründet" besser passen.
 
Dann werde ich wohl mal die Botschaft anrufen müssen... Welche denn? Die Deutsche Botschaft in Lanzarote bzw. Spanien oder die Spanische in Deutschland? Ich weiß ja nicht wie sehr sich die Typen bei uns mit der Handhabung in Spanien auskennen...
Vielleicht kann surfer ja auch noch was dazu sagen ;) Wäre nett, er ist ja sozusagen mittendrin.
Sebastian


Die spanische in Deutschland.
 
vorsätzliche Eifersuchtstat
...
Die Tat wäre aber sicherlich nicht "legal".

Also mir würde die etwas hakelige Übersetzung: "im Einklang mit den Gesetzen begründet" besser passen.
Ja nee is klar :rolleyes:
Dann vergiss vor dem Urlaub nicht, einen Fischerei-, Jagd- und/oder Gewerbeerlaubnisschein für das Urlaubsland zu beantragen...
 
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