Hi.
Das seh ich genauso wie Nidan.
Sobald ein Messer keinen >>
durchgehenden<< Rücken besitzt, gilt es als Waffe. Dabei spielt es keine Rolle ob der ganze Rücken schneidet - auch Sägezahnungen - oder nur ein Teil. Denn egal wie dieser Sägeschliff bei deinem Messer ausfällt, er kann definitiv nicht zum Sägen benutzt werden. Ein solcher Schliff erhöht nur die Schnittleistung bei Seilen und ähnlichem. Ein Dolch - also eine beidseitig scharfe Klinge - zählt immer als Waffe, unabhängig davon wie die Schliffe im einzelnen ausgeführt sind.Als Beispiel mal das Kershaw Amphibian. Würde man den Teil zwischen Spitze und Wellenschliff einseitig abstumpfen, hätte das Messer immer noch keinen durchgehenden Rücken. -->
http://www.globetrotter.de/jpg_prod/h/hb_0463101a.jpg
Damit - meines Wissens - eine Klinge mit Sägerücken als Werkzeug gilt, müsste der Rücken stärker sein als der Rest der Klinge, da ansonsten die Säge nach wenigen Millimetern bereits wirkungslos im Material stecken bleibt. Entscheidend ist hier die nachvollziehbare Zweckbestimmung. Und dazu müsste man bei einem zweischneidigen Messer nahezu die halbe Klinge wegschleifen, da hier der stärkste Punkt der Klinge in der Mitte liegt. Auch nahe der Spitze dürfte der Rücken keine scharfe Schneide besitzen, wie es beispielsweise bei den Messern aus den ersten beiden Rambo-Filmen der Fall ist. -->
http://www.boker.de/images/gross/02rbi.jpg Diese sind auf den ersten 4-5 Zentimetern ab der Spitze beidseitig scharf, obwohl die Säge prinzipiell zum Sägen verwendet werden kann. Damit fallen auch diese Modelle bereits unter das Waffengesetz.
Ein weiteres Beispiel: Das SOG Pentagon Elite -->
http://www.sogknives.com/images/flash/PE18/pic1.jpg <-- besitzt nur eine beidseitig scharfe Spitze, wobei der Rest des Rückens stumpf ist. Durch diese kleine Rückenschneide wird es jedoch bereits als Waffe definiert. Wäre dieser zweite Anschliff an der Oberseite der Spitze stumpf, wäre es ein stinknormales Messer.
Soll das Messer also auch auf Festen und ähnlichen Anlässen geführt werden, müsste man eine Schneide komplett abstumpfen, sodass nur eine funktionsfähige Schneide erhalten bleibt und der "Rücken" eine Stärke von
mindestens 0,5 bis 1 mm aufweist um Missverständnissen vorzubeugen. Dann zählt es nicht mehr als Waffe.
Bevor ich allerdings ein Messer derartig umarbeiten müsste, würde ich es gar nicht erst kaufen, oder nur zu erlaubten Gelegenheiten tragen. Also das Sting besser im Originalzustand bei legalen Gelegenheiten führen und auf Festen,... ein kompaktes einscheidiges! Fixed oder einen Folder.