Durchgehender Klingenrücken

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Hallo,
ich hätte da eine Frage bezüglich der Bezeichung
durchgehender Klingenrücken speziell bei Springern!
Kann mir jemand erklären was damit gemeint ist und welche Messer keinen haben, am besten mit Bildern ..
Vielen Dank im voraus
MM
 
Zuletzt bearbeitet:
Klingenrücken

Die Überschrift ist unvollständig,
die korrekte vollständige Beschreibung im WaffG lautet
"" ... einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt".

Diese Anforderung gibt es nicht erst seit der Verschärfung des WaffG (April 2003), sondern unverändert bereits seit 1972.
Aus diesem Grund wird man wohl kaum in Deutschland Springmesser finden, die diese Anforderung nicht erfüllen.

Gegen diese Anforderung verstößt z.B. eine Säge am Klingenrücken und mir ist bekannt, dass von einer Ordnungsbehörde selbst eine technisch bedingte stufenförmige Kerbe bemängelt worden ist [kann ich zwar vom Wortlaut des Gesetzestext nachvollziehen, nicht aber vom Sinn).
Grüße
cut
 
Der durchgehende Rücken, der sich zur Schneide hin verjüngt, ist so eine Sache, bei der glaube ich niemand so genau weiß, was das eigentlich bedeuten soll. Mir ist z.B. kein Feststellungsbescheid bekannt, der diese Eigenschaft beurteilt.

Durchgehend heißt wohl, wie cut schon sagt, dass der Klingenrücken nicht durch Kerben, Rillen, Sägeelemente, Wellenschliff etc. unterbrochen sein darf. Ok. (Was ist mit Zierelementen wie Filework?)
Sich zur Schneide hin verjüngen wird meines Wissens allgemein so verstanden, dass der Klingenrücken die dickste Stelle der Klinge darstellen soll, dass die Klinge also keinen dolchartigen Schliff haben soll, bei dem die dickste Stelle ja plus-minus in der Mitte ist. Man hätte auch einfach sagen können: Die Klinge darf nicht dolchförmig und/oder zweischneidig geschliffen sein. :glgl:
Wobei partiell angeschliffene Rücken ohne scharfen Bereich wohl allgemein kein Problem darstellen, streng genommen verjüngt sich hier die Klinge ja auch nicht vom Rücken zur Schneide. Bildbeispiel? Schau dir z.B. mal dein EDC Messer an. Oder das Benchmade 3550 oder 9500 , die in Deutschland schon lange erhältlich sind.

Keinen durchgehenden Rücken, der sich zur Schneide verjüngt, hat wahrscheinlich das Pro Tech Brend Auto (Klinge ist natürlich auch >85mm)

Gruß
 
:argw::argw::argw:
Gibt es bei Böker nicht die "kleine" Version zu kaufen?!
LINK
Grüße
Markus
Da hast du wohl recht. Naja, ich schrieb ja wahrscheinlich. ;) Dann kann man die Forderung nach der Verjüngung auch weglassen, oder?


Hatte ich übersehen. Danach würden dann wirklich nur noch scharfe Rückenschneiden unters Verbot fallen. Unterstreicht einmal mehr die Frage nach dem Sinn der ganzen Formulierung.
 
Durchgehender Klingenrücken der sich ... verjüngt

Die zitierte Waffenverwaltungsvorschrift ist NICHT vom Bundestag abgesegnet worden.

Grüße
cut
 
AW: Durchgehender Klingenrücken der sich ... verjüngt

Die zitierte Waffenverwaltungsvorschrift ist NICHT vom Bundestag abgesegnet worden.

Vollkommen richtig, aber genau die gleiche Art der Definition findet sich auch in einem BKA Gutachten zu einem Messer.

Folge: Die Definition hat keinen sicheren Rechtlichen Auswirkungen (hätte sie aber auch nicht wenn die Vorschrift vom Bund abgesegnet worden wäre, da es nur im Begründungteil stand).

Aber: Im Fall der Fälle kann man vor Gericht auf mindestens zwei Dokumente zurüchgreifen (eine Gesetzesvorlage, welche der Bundesrat angenommen hat und ein BKA Gutachten) um zu beweisen was der Wille des Gesetzgebers war (auf diesen kommt es vor Gericht an).
Damit dürften die Chancen recht gut stehen das ein Richter sich dieser Definition dann anschließt. Müssen tut er das NICHT:

Gruss
El
 
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