Durchgehender Rücken im WaffVwV

El Dirko

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Aus dem am Freitag, dem 13. Oktober 2006 durch den Bundesrat beschlossenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengeset ( WaffVwV). (Noch nicht In Kraft wegen Änderungen des Bundestages am Entwurf der Bundesregierung, geht nun zurück.)

Das Merkmal „durchgehend“ wird nicht beseitigt durch Einkerbungen von Messerrücken bei Springmessern, die der Verzierung dienen oder auch beim Schneiden dem auf die Klinge drückenden Daumen einen gewissen Halt bieten sollen. Es kommt darauf an, dass ein solcher Messerrücken stumpf, also nicht scharf ist (kein beidseitiger Schliff). Dies bedeutet, dass ein durch Kerben o.ä. "unterbrochener" Messerrücken, der aber stumpf und nicht scharf zugeschliffen ist, als durchgehend im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist und damit nicht das Verbotensein auslöst. Fehlschärfen (angefaster, stumpfer Rückenteil) gelten als durchgehende Rücken im Sinne dieser Vorschrift.

Mein Fazit: Folgt man dieser Definition im "neuem" WaffVwV könnte man sich das Ganze Gelaber um den Durchgehenden Rücken auch sparen ...

Anmerkung: Ich habe keine Ahnung wie lange diese Definition schon im WaffVwV existiert, daher ob sie wirklich so neu ist!

Quelle:
Überblick:
http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_.../to-plenum/826-sitzung/to-node.html__nnn=true
Beschluss: WaffVwV
http://www.bundesrat.de/cln_051/Sha...Id=raw,property=publicationFile.pdf/81-06.pdf
 
haben sie endlich die definition vom bka uebernommen, jetzt isset auch deutlicher. gesetze sind halt zu wichtig sie politikern zu ueberlasssen
 
hmmmmmmm,
die Verwaltungsreform, sprich deren Vereinfachung mag wohl nicht zum Zuge kommen.
Juristen"deutsch": stumpf, also nicht scharf wie auch tot, also nicht lebendig oder nass, also nicht trocken.......:irre:
Gesetze sind, man glaubt es kaum auch für den Bürger, demzufolge könnte man sie auch verständlicher gestalten und selbst eine Reglementierung sollte derart abgefasst werden, so dass sie beim ersten mal Lesen nachvollziehbar ist.
Nicht zu glauben dass Teile dieser Welt mal nur mit "10 Geboten" funktioniert hat :)

Gruß Murphy
 
Und dann schaut Euch doch die Threads zum Thema an, mit welcher Verbissenheit argumentiert wurde, dass ein angefaster Rücken nicht mehr durchgehend sei.
 
Und dann schaut Euch doch die Threads zum Thema an, mit welcher Verbissenheit argumentiert wurde, dass ein angefaster Rücken nicht mehr durchgehend sei.

Wobei ja selbst ein Rücken mit Schneide durchgehend wäre - oder ist dann an einer Stelle kein Rücken? ;) :irre:

Wenn in einer Tür an einer Stelle keine Tür ist, dann ist da ein Loch.
Wenn jedoch in einer Wand überhaupt keine Tür ist, ist da kein Riesenloch, sondern nur Wand.
Wie wunderbar ist es jedoch zugleich, dass kaum jemand vor die Wand rennt.

(frei nach Kassowarth von Sondermühlen)

Gruss, Keno
 
Naja, ich würde glatt behaupten da wäre ne Schneide...:D
Das ist so ein gewaltiger Unsinn. Sowas wie 'nur einseitig scharf geschliffen' tät es doch auch...
Und, wäre ein als Säghe angeschliffener Rücken nicht auch gefährlich? Selbst wenn er halbwegs stumpf wär?
Sebastian
 
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