Hallo zusammen!
Ich habe mal wieder ein bisschen im WaffG gestöbert und bin dabei auch über die Bestimmungen zu Spring- und Fallmessern gestolpert.
Die Diskussion, ob nun ein Einhandmesser auch unter diese Definition fällt (öffnen der Klinge durch Schleuderbewegung) gabs hier ja schon. Als Argument wurde hier darauf angeführt, daß Einhandmesser ja nicht über die im Gesetz benannte "Sperrvorrichtung" verfügen und somit ausgenommen sind.
Ob ein "detent ball" wie bei Liner-/Frame-Lock Messern jetzt eine Sperrvorrichtung ist, darüber kann man streiten (wie ja auch im Forum geschehen).
Damit komme ich auch schon zu meiner ersten Frage: Was macht eigentlich eine Sperrvorrichtung aus? Nach allem, was ich gelesen habe kann man ja ein Messer mit "Axis-Lock" nach dem Zurückziehen des "Riegels" (hab leider wenig Erfahrung mit Axis-Lock Messern - man möge mich aufklären, wie dieser Hebel der Verriegelung heißt...) durch eine Schleuderbewegung öffnen. Dennoch sind diese weiterhin erhältlich womit ich wieder bei der Frage bin, was eine sog. Sperrvorrichtung eigentlich aus macht? Ich hoffe ihr könnt mir folgen...
Als Ausnahme für die Einstufung als verbotener Gegenstand für Springmesser gilt u.a. wenn das Messer "einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt". Was habe ich mir eigentlich darunter vorzustellen? Ich hab mir jetzt lange den Kopf zerbrochen und sehe einfach nicht, was damit eigentlich gemeint ist.
Wäre prima, wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte.
Gruß
matt-x
Ich habe mal wieder ein bisschen im WaffG gestöbert und bin dabei auch über die Bestimmungen zu Spring- und Fallmessern gestolpert.
Die Diskussion, ob nun ein Einhandmesser auch unter diese Definition fällt (öffnen der Klinge durch Schleuderbewegung) gabs hier ja schon. Als Argument wurde hier darauf angeführt, daß Einhandmesser ja nicht über die im Gesetz benannte "Sperrvorrichtung" verfügen und somit ausgenommen sind.
Ob ein "detent ball" wie bei Liner-/Frame-Lock Messern jetzt eine Sperrvorrichtung ist, darüber kann man streiten (wie ja auch im Forum geschehen).
Damit komme ich auch schon zu meiner ersten Frage: Was macht eigentlich eine Sperrvorrichtung aus? Nach allem, was ich gelesen habe kann man ja ein Messer mit "Axis-Lock" nach dem Zurückziehen des "Riegels" (hab leider wenig Erfahrung mit Axis-Lock Messern - man möge mich aufklären, wie dieser Hebel der Verriegelung heißt...) durch eine Schleuderbewegung öffnen. Dennoch sind diese weiterhin erhältlich womit ich wieder bei der Frage bin, was eine sog. Sperrvorrichtung eigentlich aus macht? Ich hoffe ihr könnt mir folgen...
Als Ausnahme für die Einstufung als verbotener Gegenstand für Springmesser gilt u.a. wenn das Messer "einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt". Was habe ich mir eigentlich darunter vorzustellen? Ich hab mir jetzt lange den Kopf zerbrochen und sehe einfach nicht, was damit eigentlich gemeint ist.
Wäre prima, wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte.
Gruß
matt-x