Werner Steckman
Mitglied
- Beiträge
- 99
Hallo Forumianer,
ist ein Einhandmesser ohne Pin per Definition ein Klappmesser, oder was müßte ich tun, um vorhandene Einhandmesser für das tägliche tragen zu "legalisieren"?
Stimmt die Aussage eines Polizisten zu dem Thema: "Sie sind doch eh Jäger - Sie brauchen sich da eh keine Gedanken machen!" oder ist geht das mehr in Richtung persöhnliche Auslegung und kann in der nächsten Stadt/ mit einem anderen Beamten wieder ganz anders ausgehen?
Gibt es eine verbindliche Definition was Einhandmesser sind, und was nicht - oder muß ich jetzt mein Opinel auch zu Hause lassen?
Fragen über Fragen, die wahrscheinlich erst in einiger Zeit von den Gerichten beantwortet werden?
ist ein Einhandmesser ohne Pin per Definition ein Klappmesser, oder was müßte ich tun, um vorhandene Einhandmesser für das tägliche tragen zu "legalisieren"?
Stimmt die Aussage eines Polizisten zu dem Thema: "Sie sind doch eh Jäger - Sie brauchen sich da eh keine Gedanken machen!" oder ist geht das mehr in Richtung persöhnliche Auslegung und kann in der nächsten Stadt/ mit einem anderen Beamten wieder ganz anders ausgehen?
Gibt es eine verbindliche Definition was Einhandmesser sind, und was nicht - oder muß ich jetzt mein Opinel auch zu Hause lassen?
Fragen über Fragen, die wahrscheinlich erst in einiger Zeit von den Gerichten beantwortet werden?