Hallo zusammen,
1.: Bin ein wenig verwirrt:
Im dem Thread über Recht im ausland ist zu lesen, dass in der Schweiz die derzeit verbotenen Einhandmesser aufgrund Schengen-Beitritt wieder erlaubt sind.
In Deutschland ist gemäß aktuellem Waffenrecht das Führen solcher Messer verboten. Deutschland ist aber doch auch Schengen-Staat?
Ist absehbar, dass das Führen wieder erlaubt wird?
2.: Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ein WBK-Inhaber (bei "sozialadäquaten" Tätigkeiten wie Brötchen aufschneiden beim Camping oder Orangenschälen im Zug etc.) mit einem solchen Messer gesehen wird?
Beschlagnahme, 10.000 EUR Strafe und Entzug der WBK wegen Verstoßes gegen das WaffG?
Anm.: ich denke dabei an ein arretierbares Einhand-Victorinox, z.B. Rescue Tool oder neues Schweizer Soldatenmesser.
Was machen Bundeswehrangehörige, die das Ding dienstlich geliefert bekommen? Nach Dienstende in den Spind schließen, andernfalls Bunker?
1.: Bin ein wenig verwirrt:
Im dem Thread über Recht im ausland ist zu lesen, dass in der Schweiz die derzeit verbotenen Einhandmesser aufgrund Schengen-Beitritt wieder erlaubt sind.
In Deutschland ist gemäß aktuellem Waffenrecht das Führen solcher Messer verboten. Deutschland ist aber doch auch Schengen-Staat?
Ist absehbar, dass das Führen wieder erlaubt wird?
2.: Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ein WBK-Inhaber (bei "sozialadäquaten" Tätigkeiten wie Brötchen aufschneiden beim Camping oder Orangenschälen im Zug etc.) mit einem solchen Messer gesehen wird?
Beschlagnahme, 10.000 EUR Strafe und Entzug der WBK wegen Verstoßes gegen das WaffG?
Anm.: ich denke dabei an ein arretierbares Einhand-Victorinox, z.B. Rescue Tool oder neues Schweizer Soldatenmesser.
Was machen Bundeswehrangehörige, die das Ding dienstlich geliefert bekommen? Nach Dienstende in den Spind schließen, andernfalls Bunker?