Einhandmesser und Schengen

stang66

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Hallo zusammen,


1.: Bin ein wenig verwirrt:
Im dem Thread über Recht im ausland ist zu lesen, dass in der Schweiz die derzeit verbotenen Einhandmesser aufgrund Schengen-Beitritt wieder erlaubt sind.

In Deutschland ist gemäß aktuellem Waffenrecht das Führen solcher Messer verboten. Deutschland ist aber doch auch Schengen-Staat?
Ist absehbar, dass das Führen wieder erlaubt wird?

2.: Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ein WBK-Inhaber (bei "sozialadäquaten" Tätigkeiten wie Brötchen aufschneiden beim Camping oder Orangenschälen im Zug etc.) mit einem solchen Messer gesehen wird?

Beschlagnahme, 10.000 EUR Strafe und Entzug der WBK wegen Verstoßes gegen das WaffG?


Anm.: ich denke dabei an ein arretierbares Einhand-Victorinox, z.B. Rescue Tool oder neues Schweizer Soldatenmesser.


Was machen Bundeswehrangehörige, die das Ding dienstlich geliefert bekommen? Nach Dienstende in den Spind schließen, andernfalls Bunker?
 
...
Im dem Thread über Recht im ausland ist zu lesen, dass in der Schweiz die derzeit verbotenen Einhandmesser Falsch: aufgrund / Richtig: mit Schengen-Beitritt wieder erlaubt sind.
...

Da hast du wohl etwas falsch verstanden:
In der Schweiz wurde letzes Jahr eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen, das zukünftig Einhandmesser erlaubt.
Diese Gesetzesänderung tritt gleichzeitig mit Inkrafttreten des Schengen-Abkommens voraussichtlich Anfang Dezember in Kraft, aber der Gesetzestext hat nichts mit dem Schengen-Abkommen zu tun!

Zu den anderen Fragen kann ich leider nichts sagen. :rolleyes:

Gruss
Usagi Y.
 
Hallo zusammen,


1.: Bin ein wenig verwirrt:
Im dem Thread über Recht im ausland ist zu lesen, dass in der Schweiz die derzeit verbotenen Einhandmesser aufgrund Schengen-Beitritt wieder erlaubt sind.

In Deutschland ist gemäß aktuellem Waffenrecht das Führen solcher Messer verboten. Deutschland ist aber doch auch Schengen-Staat?
Ist absehbar, dass das Führen wieder erlaubt wird?[...]

In Deutschland ist das Führen von Einhandmessern nicht pauschal verboten, diese Aussage ist falsch.


[...]2.: Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ein WBK-Inhaber (bei "sozialadäquaten" Tätigkeiten wie Brötchen aufschneiden beim Camping oder Orangenschälen im Zug etc.) mit einem solchen Messer gesehen wird?

Beschlagnahme, 10.000 EUR Strafe und Entzug der WBK wegen Verstoßes gegen das WaffG?[...]

Das weiß keiner, finde es heraus :)


[...]Anm.: ich denke dabei an ein arretierbares Einhand-Victorinox, z.B. Rescue Tool oder neues Schweizer Soldatenmesser.


Was machen Bundeswehrangehörige, die das Ding dienstlich geliefert bekommen? Nach Dienstende in den Spind schließen, andernfalls Bunker?

Vermutlich sollten sie das machen, was sie auch mit /ähnlichen/ dienstlich gelieferten Gegenständen machen. Das G36, was du für den Wachdienst bekommst, schleppst du ja danach auch nicht in der Freizeit rum.

Ansonsten gelten für ein dienstlich geliefertes Einhandmesser diesselben Einschränkungen, wie für jedes andere Einhandmesser auch. Nur, dass du es dem Dienstherrn wohl ersetzen musst, wenn es dir - aus welchen Gründen auch immer - weggenohmen wird.

Keno
 
Zuletzt bearbeitet:
In Deutschland ist das Führen von Einhandmessern nicht pauschal verboten, diese Aussage ist falsch.

sorry, wollt ekeine Falschmeldungen verbreiten, aber im Endeffekt läuft es doch darauf hinaus:
Pauschal ist das Führen zwar nicht verboten, aber stark eingeschränkt und die Regelungen dazu extrem schwammig formuliert.

§ 42a WaffG
Verbot desFührens von Anscheinswaffenund bestimmten tragbaren Gegenständen
Abschnitt 2 (Umgang mit Waffen oder Munition)
Unterabschnitt 7 (Verbote)



(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)oder feststehende Messer mit einerKlingenlänge über 12 cm


zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmenoder Theateraufführungen,

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interessevorliegt.


Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenständeim Zusammenhang mit der Berufsausübungerfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sportoder einem allgemein anerkannten Zweck dient.



Ich kenne auch die schwammigen Antworten von Schäuble bzgl. Apfelsinenschälen etc. sowie die ausführungen auf der IMSW-Seite zu diesem Thema, aber geben die einem Rechtssicherheit?

Und damit meine ich die notwendige Rechtssicherheit, die für aktuelle oder zukünftige Inhaber einer WBK oder eines 07er Oldtimerkennzeichens (dafür wird ein poliz. Führungszeugnis verlangt) relevant ist?

Der Fallschirmspringer oder Kletterer darf also. Auch der Baumarktmitarbeiter darf ein Teppichmesser (einhändig feststellbar...) "führen", da er es zur Berufsausübung (Kartons schneiden) benötigt.

Ich gehe aber vom häufigeren "Normalfall" aus: ein normales Einhand-Vic, als EDC in der Hosentasche. Keine Demo, Volksfest oder Discobesuch, kein Sport, Brauchtum oder Berufsausübung sondern einfach so im Alltag.


Anderes Beispiel, etwas auf die Spitze getrieben: zählt ein Pfadfinderlager (meiner Meinung nach sind dort Messer fast aller Art "sozialadäquat") als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes?


Ideal wäre doch ein großes Vic mit 2 großen Klingen:
- eine Einhandklinge, nicht feststellbar sowie
- eine feststellbare Klinge mit Fingernagelrille.

Damit wäre doch das Verbot in seiner altuellen Form sauber umgangen, oder?
 
Sry, aber verstehe nicht ganz deine Frage bzw. was ist deine Frage?

Die Diskussion zum neuen Waffengesetz ist obsolet, da hier bereits vor einem halben Jahr in epischer Breite geführt. Über Sinn und Unsinn brauchen wir nicht streiten, das ist jedem klar, der hier im Forum aktiv ist.

Prinzipiell hast du vollkommen recht, es läuft de facto auf ein generelles Führungsverbot hinaus, da es keine rechtlich verbindlichen und für jedermann nachlesbaren, einheitlichen Regeln zum "legal reason" gibt. Wobei genau das wahrscheinlich auch der Sinn war, nämlich die Verunsicherung zu erhöhen. Von daher gilt: Es gibt BISHER kein bekanntes Gerichtsverfahren, wo das Ganze richterlich überprüft wurde, von daher kann dir KEINER aktuell sagen, mach das so oder so, denn es gibt AKTUELL KEINE gesetzliche Regelung, die man bei einer Kontrolle zitieren kann.

EOD
 
Mal zum Titel zurück.
Es gibt europäische Staaten, die das "Schengener-Abkommen" unterzeichnet haben, und welche, die das (noch) nicht getan haben,
weiter gibt es EU-Mitgliedsstaaten, und welche, die es noch nicht sind.
Das sind zwei verschiedene paar Schuhe - das eine ist ein eher wirtschaftspolitisches Ding, das andere eher rein politisch.

Die Insel (GB) ist z.B. EU aber nicht Schengen, somit werden Inselbewohner bei direkter Einreise immer noch grenzpolizeilich kontrolliert - ich muss auf Arbeit auch jedes mal wieder nachfragen, wie es mit den Insulanern genau gehandhabt werden muss...
Schweizer Direkt-Einreisende dagegen werden hauptsächlich zollrechtlich kontrolliert...

Was noch nicht eingetreten ist, ist die Tatsache, dass es in den Unterzeichner-/Mitgliedsstaaten wegen EU oder Schengen keine eigenständigen, unabhängigen Gesetze mehr gibt, die im gesamten europäischen Raum angewendet werden oder werden können - noch ist es so, dass jeder Staat in diesem Staatenverbund eigene Gesetze hat, die sich mehr oder weniger von den Gesetzen anderer Nachbarstaaten unterscheiden.

Somit ist die Frage, ob Einhandmesser (Trageverbote) mit dem Schengener Abkommen zu tun haben, mit NEIN zu beantworten.
Also gilt es, sich vor dem Übertritt der immer noch als Hoheitsgrenze existierenden Staatsgrenzen, über die vor Ort geltenden Vorschriften zu informieren.

Gruß Andreas
 
@hydrou,

Meine Frage bezog sich wie von luftauge richtig erkannt auf Schengen, Führungsverbot von Einhandmessern in CH und D sowie den aktuellen und zukünftigen Status. Der Rest war schmückendes Beiwerk, um meiner Verwunderung als Messerforum-Neuling Ausdruck zu geben; bis vor kurzem wußßte ich nichts von der Problematik mit den Einhandmessern..

Vielen Dank jedenfalls für deine Schilderung der aktuellen Rechtsunsicherheit, genau das wollte ich wissen.

Der nicht-messerfreak ist doch damit völlig überfordert. Der kauft sich in Unkenntnis der Rechtslage ein Einhandmesser, steckt es in die Hosentasche und begeht einen Verstoß gegen das Waffengesetz.


Also gilt wie ich das jetzt verstehe folgendes:

In D dürfen faktisch (bis auf wenige, unscharf umrissene Ausnahmen) bis auf weiteres keine Einhandmesser geführt werden.

In der Schweiz dagegen schon.

Bis vor kurzem war es genau umgekehrt... :confused:

Richtig so?
Ich werde jedenfalls vom Erwerb eines solchen Messers erstmal Abstand nehmen, das ist mir zu heiß.
 
Was noch nicht eingetreten ist, ist die Tatsache, dass es in den Unterzeichner-/Mitgliedsstaaten wegen EU oder Schengen keine eigenständigen, unabhängigen Gesetze mehr gibt, die im gesamten europäischen Raum angewendet werden oder werden können - noch ist es so, dass jeder Staat in diesem Staatenverbund eigene Gesetze hat, die sich mehr oder weniger von den Gesetzen anderer Nachbarstaaten unterscheiden.

Somit ist die Frage, ob Einhandmesser (Trageverbote) mit dem Schengener Abkommen zu tun haben, mit NEIN zu beantworten.
Also gilt es, sich vor dem Übertritt der immer noch als Hoheitsgrenze existierenden Staatsgrenzen, über die vor Ort geltenden Vorschriften zu informieren.

Gruß Andreas

Das sagt im Prinzip alles, mit der Einschränkung, daß man fest davon ausgehen kann, daß man den Mitgliedsstaaten der EU soviel hoheitliche Eigenständigkeit lassen wird, daß sie mit ihrer Rechtsgesetzgebung autonom umgehen.
Definiert ist es konkret damit, daß die EU Rechtsprechung in nationale Gesetze umzusetzen ist, ohne den bestehenden Wortlaut der derzeit geltenden nationalen Verordnung zu übernehmen.
Maximal festlegbar wäre, entsprechenden wirtschaftlichen Druck vorausgesetzt, ein Verbot eines absoluten Einhandmesserverbotes, das es de facto ja so nicht gibt. Auch nach der Novelle vom 01.04 ist es ja unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, einhändig, feststellbare........... zu kaufen, und sogar zu führen.

Wem das alles zu abstrakt erscheint, der informiere sich über die Helmpflicht für Motorradfahrer in den USA.
Das und nichts anderes ist gemeint.

stefan
 
Ok, ich habe den Zusammenhang mit Schengen in der Frage nicht verstanden, da für mich, wie luftauge schon schrieb, keinerlei Kopplung erkennbar war und ich dachte, deine Frage zielt allgemein auf die schon besprochene Thematik ab. V.a, da du um 13:33 erneut nachgefragt hast, obwohl schon usagi geantwortet hatte, dass es keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen WaffG und Schengen gibt.

Und das mit der Überforderung: Tja, ich würde es nicht Überforderung, sondern Verunsicherung nennen. Kleiner, aber feiner Unterschied. Und ja, ich finde es auch paradox, dass ich bis vor kurzem auf die Schweizer Nachbarn ob ihrer Regelungen bei Waffen gelächelt habe, und nun diese über uns lächeln können. Ist aber so und auf absehbare Zeit wird sich das nicht ändern, sondern leider wird sich dieser Trend in der Gesetzgebung noch verstärken, s. Thematik in GB oder auch hier... (zuerst Butterfly, jetzt Einhand, morgen xxx,...)
 
...
Und das mit der Überforderung: Tja, ich würde es nicht Überforderung, sondern Verunsicherung nennen. Kleiner, aber feiner Unterschied.
Sicher, generell ist es ein Unterschied...
Aber in der Praxis - egal aus/in welchem Fachbereich - *scheint* es leider so, dass nur die Fachbehörden, wissen, wie es zu laufen hat = anzuwenden ist - und das auch nur in ihrem Fachbereich.

Auch ist es in der Praxis so, dass die Behörden untereinander tatsächlich damit überfordert (ungewillt ??) sind, diese fachspezifischen und fachbereichsübergreifenden Details einfach und verständlich zu übermitteln = dem Bürger begreiflich zu machen.

So ist man gezwungen, sich die Lücken selbst aufzufüllen... - leider... :hmpf:
Mein Beispiel Schengen/EU ^^ ist aus dem "Fachbereich Luftfahrt" - grenzüberschreitender, *nicht linienmäßiger* Luftverkehr an Verkehrslandeplätzen - und das ist nur ein verschwindend kleiner Bereich aus dem Alltag...

Gruß Andreas
 
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