Einstufung CRKT Bear Claw

polaris1977

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Hat irgend jemand Erkenntnisse oder einschlägige Erfahrungen mit Vollzugsorganen hinsichtlich Einstufung des CRKT Bear Claw spitz+Welle als Hieb- und Stoßwaffe mit den verschärften Führungseinschränkungen oder als Werkzeug? Die Entwicklungsgeschichte dürfte hierzulande ja nur einer kleinen Minderheit geläufig sein und aus den mir bekannten BKA-Bescheiden kann ich keinen klaren Anhaltspunkt erkennen.
 
Kommt auf den Einsatzzweck an und wo und wie du es trägst. Wenn du es als Bergsteiger oder Wassersportler führst, wird es sicherlich als Werkzeug erkannt werden, aber ich bin auch noch mie beim Paddeln oder Wandern kontrolliert worden. Trägst du es nachts auf der Reeperbahn, und da besteht die Chance einer Kontrolle, darfst du dich nicht über eine Einordnung als Waffe wundern. Es ist halt ein sehr spezielles Messer, schreib doch mal was zu dem von dir gedachten Einsatzzweck.
 
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Also,
meiner Frau und auch meiner Tochter hab ich dieses Rettungsmesser (Hauptzweck: Schnüre kappen) gekauft, damit sie unterwegs auch mal ein paar Sonnenblumen pflücken können.
 
Kommt auf den Einsatzzweck an und wo und wie du es trägst. Wenn du es als Bergsteiger oder Wassersportler führst, wird es sicherlich als Werkzeug erkannt werden, aber ich bin auch noch mie beim Paddeln oder Wandern kontrolliert worden. Trägst du es nachts auf der Reeperbahn, und da besteht die Chance einer Kontrolle, darfst du dich nicht über eine Einordnung als Waffe wundern. Es ist halt ein sehr spezielles Messer, schreib doch mal was zu dem von dir gedachten Einsatzzweck.

Auf den Verwendungszweck und das Wo kommt es nach geltender Rechtslage aber eben nur dann an, wenn es eine Waffe wäre. Wenn es nicht unter Waffe subsummiert wird, wäre es der betreffenden Freundin in waffenrechtlicher(!) Hinsicht nicht einmal verboten, es mit der Absicht einer Verwendung bei einem Kapitalverbrechen zu führen. Nachts auf der Reeperbahn wäre eine etwaige Waffeneigenschaft ebenfalls egal, da dort z.Z jedes Messer verboten ist, unabhängig von dessen Eigenschaften.
Nachdem ich in früheren Jahren persönlich bekannte Fälle mitbekommen habe, bei denen ein Spyderco Civillian ob seiner einschneidigkeit nicht als Waffe erkannt wurde, scheint mir eine Chance für das Bear Claw zu bestehen, auch ohne kreative Begründung.
 
Das Bear Claw gibt's in 3 Versionen, davon eine mit Wellenschliff und abgerundeter Spitze. Bei dieser Version wird wohl selbst der böswilligste die Waffeneigenschaft verneinen. Bei den beiden anderen Versionen (mit Spitze) wäre ich mir allerdings nicht so sicher.
 
Auf den Verwendungszweck und das Wo kommt es nach geltender Rechtslage aber eben nur dann an, wenn es eine Waffe wäre.

Hab ich da was flasch verstanden? MMn darf man ein "Waffenmesser" auch mit Begründung nicht führen.



Edit: Danke Ulrich (siehe unten).
 
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Nee, die Ausnahmeregelung gilt auch für "Waffenmesser". Nur für Anscheinswaffen gilt die Ausnahme nicht.

Zitat: (1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer
mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
..
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes
Interesse vorliegt.
 
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes
Interesse vorliegt.

Wobei nach Aussagen von Legislativ- wie Executivmitgliedern Selbstverteidigung ein "unberechtigtes" Interesse bzw. keinen "allgemein annerkannten Zweck" darstellt. Inwieweit es verfassungsgemäß ist, die Verteidigung der eigenen körperlichern Integrität als u.a. von der Verfassung geschütztes Rechtsgut pauschal als "unberechtigt" zu erklären, wird wohl hoffentlich mal geklärt werden, aber diese Frage stellt sich ja nur für den Fall der positiven Waffeneigenschaft.

Das Bear Claw gibt's in 3 Versionen, davon eine mit Wellenschliff und abgerundeter Spitze. Bei dieser Version wird wohl selbst der böswilligste die Waffeneigenschaft verneinen. Bei den beiden anderen Versionen (mit Spitze) wäre ich mir allerdings nicht so sicher.
Ich hatte ja nach letzteren gefragt. Wobei die Frage der unspitzen Version imo auch nicht so einfach ist. Das Bear Claw wurde mal als Waffe entwickelt und selbst ohne spitze Spitze kann es noch effektiv als solche verwendet werden, wen auch suboptimal. Reicht das? In den veröffentlichen Bescheiden des BKA meine ich eine Linie der "einseitigen Optimierung" auf die Waffeneigenschaft erkennen zu können. Bei "Kappmessern" läßt sich das nich klar trennen, da sich bei der Optimierung auf´s Kappen nicht niederschlägt, was "gekappt" werden soll. Die Spitzheit an sich führt bei zahllosen anderen Klingentypen nach bisheriger Rechtsauslegung nicht automatisch zur Waffeneigenschaft. Den bestrebungen Körtings, Klingenformen (z.B. Bowie) u.a. aufgrund von "Spitzheit" kasuistisch zu verbieten, wurde grade seitens der Praxis (BKA) während der Gesetzberatung erfolgreich begegnet.
 
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Es ging nur darum, ob man "Waffenmesser" mit Begründung führen dürfe oder nicht. Alles weitere völlig unbeachtet.
 
laut CRKT ist das Bear Claw für Fischer, Jäger und "independent Woman" gemacht. Eine Waffe wäre es demnach nur in den Händen einer Frau :teuflisch

Scherz beiseite: Es ist weder einhändig klappar weil fixed und als fixed ist seine Klingenlänger deutlich unter 12 cm. Ein klassisches Karambit mit Fingerloch am Ende ist es auch nicht. Mag sein, dass die Polizei dir berechtigt oder unberechtigt Fragen stellt, aber ein Verbot liegt doch lt. Gesetzestext nicht vor
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Gesetz definiert eine Hieb- und Stoßwaffe aber eben nicht nach Typen, Abmessungen oder Faltkonstruktionen sondern abstrakt nach der Bestimmtheit als Waffe, wobei das BKA die Auslegungskompetenz besitzt, wann dies der Fall ist und wann nicht.
Wenn es eine Waffe wäre, unterläge es unabhängig von sonstigen Eigenschaften den Führungsbeschränkungen, wenn nicht, dann nicht. Die möglichen Fragen der Polizei wären dann irrelevant.
 
Zitat von CRKT:

"Russ Kommer is a bright young custom knifemaker who was based in Anchorage, Alaska, for many years. Conditions there are rugged, either from the climate or the work folks are doing. He thought a knife that was easy to grip and hard to lose would be a big hit, and since he made the first Bear Claw™, he hasn’t been able to meet the demand. His original concept was a self-defense knife for women that would be lightweight, easy to access and control. But it seems that every parachutist, bush pilot and commercial fisherman who sees one, wants one.

As a result, Russ and CRKT teamed up to make the production Bear Claw, a cutting machine that, thanks to the generous size finger hole, acts just like an extension of your hand. It is the perfect emergency cutting tool for anyone who needs to quickly cut rope, webbing or netting, especially if their life is going to depend on it. "


Gerade aus dem 2ten Absatz geht für mich deutlich hervor daß die production version als emergency tool produziert und beworben wird.


.
 
Hmm

Irgendwie werde ich aus den vorhergegangen Posts einfach nicht schlau.
Gilt das Bearclaw jetzt als Waffe oder nicht?
Ich meine die Klinge ist nicht über 12cm.
 
Im Zweifelsfall wirst du so oder so mit den Grünen diskutieren dürfen, wenn die es als Waffe einstufen, auch wenn du es evtl. später wieder zurückbekommst. Nur wenn du auf Nummer sicher gehen willst, müsstest du eine Prüfung durch das BKA veranlassen, nur dauert das und darüber hinaus ist das nicht ganz billig, von daher sicher auch kein gangbarer Weg.

Fazit: Drauf ankommen lassen, aber dann evtl. nicht vor den Folgen wundern oder lieber darauf verzichten. Eine rechtlich verbindliche und gültige Antwort kann dir derzeit keiner geben, außer wie erwähnt das BKA.
 
Ich frage nur,weil ich in manchen Internetshops das Messer gesehn hab,OHNE erforderlichen Altersnachweis,während andere Messer mit einem Altersnachweis gekauft werden müssen.
Das heisst der Händler stuft es nicht als Waffe ein und jeder kann es kaufen
oder wie?
 
Mit der rechtlichen Seite des Führens hat der Händler nichts am Hut. Der Händler muss sich absichern, dass er keine illegalen Dinge wie Butterfly-Messer o.ä. verkauft und dass er evtl. keine "Waffen" an Minderjährige verkauft. Jedoch gibt es da keine einheitliche Regelung. Messer, die eigentlich frei erwerbbar und führbar sind, werden bei manchen Händler nur ab 18, bei manchen aber auch so verkauft. Andere Messer wie z.B. Einhandmesser, die einem Führungsverbot unterliegen, werden hingegen weiterhin ohne Alterbeschränkung verkauft. Die Einstufung erfolgt also meist sehr willkürlich durch den Händler, ist nicht einheitlich bei verschiedenen Händlern und von daher ist es sinnlos, sich daraus eine rechtliche Aussage über die Waffeneigenschaften herleiten zu wollen.
 
Hmm

Irgendwie werde ich aus den vorhergegangen Posts einfach nicht schlau.
Gilt das Bearclaw jetzt als Waffe oder nicht?
Ich meine die Klinge ist nicht über 12cm.

Das ist ja grade die Frage, es ist auf jeden Fall ein besonders schwieriger Grenzfall. Die Klingenlänge einer Stoß-/oder Stichwaffe ist allerdings völlig egal, es kommt einzig auf die Waffeneigenschaft an. Das ich rechtsverbindliches nur in Form eines formellen Bescheides des BKA bekomme, ist mir klar, mir ging es um Insiderinfos, wie das dort gesehen wird, denn hier im Forum haben ja diverse Leute gute Kontakte. Nach der eher restriktiven Auslegung des legaldefinierten Waffenbegriffes zu Stoß-/Hiebwaffen, die ich in der Linie der bisherigen Bescheide des BKA schient mir einiges gegen eine Waffeneinstufung zu sprechen.
Das die Trägerin dieses im Falle eines Falles mit Hoheitsträgern wird diskutieren müssen, ist auch klar, aber für eine möglichst erfolgreiche Taktik in einer solchen Auseinandersetzung ist es sehr wichtig, wie die eingene Rechtposition einzuschätzen ist.

@ bigbore:
Weißt Du, ob mit "production type" alle Modelle gemeint sind, oder nur die mit abgestumpfter Spitze?
 
Ich interpretiere den Text auf der HP von CRKT so:
Russ hatte das durchaus als SV-Waffe für Frauen geplant,
die Nachfrage zeigte jedoch den hohen Nutzwert als Rettungsmesser.

Also beschlossen Russ und CRKT eine Produktionsreihe von "emergency cutting tool for anyone who needs to quickly cut rope, webbing or netting, especially if their life is going to depend on it. "

Für mich sind das alle CRKT-Modelle!

just my 5ct.






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Ich interpretiere den Text auf der HP von CRKT so:
Russ hatte das durchaus als SV-Waffe für Frauen geplant,
die Nachfrage zeigte jedoch den hohen Nutzwert als Rettungsmesser.

Also beschlossen Russ und CRKT eine Produktionsreihe von "emergency cutting tool for anyone who needs to quickly cut rope, webbing or netting, especially if their life is going to depend on it. "

Für mich sind das alle CRKT-Modelle!

just my 5ct.

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Ich denke, daß das Cutting Tool auch als solches gedacht ist. Es handelt sich nicht um die klassische Karambit Form wie beim Mantis: Karambit

Somit ist die Trageeigenschaft deutlich unproblematischer. Allerdings darf auch ich nicht "Rechtsberaten"
 
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