hier eine zusammenfassung der neuregelungen im entwurf zum neuen waffengesetz: http://www.bmi.bund.de/Anlage4352/Zusammenfassung_der_wesentlichen_Neuregelungen.pdf (acrobat reader!)
seite 6 ist für unser thema besonders interessant:
der "umgang mit gefährlichen messern" wird verboten, sprich, nach deren definition von "gefährlichen messern" sind balisongs in zukunft VERBOTEN (im dienste der inneren sicherheit
) und das taschenmesserprivileg für springmesser gilt nur noch bis 6,5cm (!!) klingenlänge!
für weitere ausführungen ist mein adrenalinspiegel noch zu hoch...
nur eins noch: der satz "so wenig waffen wie möglich ins volk" ist wohl der einzige von ******, den ein deutscher politiker herausposaunen darf, ohne einen roten kopf zu kriegen
mit stinksauren grüssen,
dcjs
seite 6 ist für unser thema besonders interessant:
der "umgang mit gefährlichen messern" wird verboten, sprich, nach deren definition von "gefährlichen messern" sind balisongs in zukunft VERBOTEN (im dienste der inneren sicherheit

für weitere ausführungen ist mein adrenalinspiegel noch zu hoch...
nur eins noch: der satz "so wenig waffen wie möglich ins volk" ist wohl der einzige von ******, den ein deutscher politiker herausposaunen darf, ohne einen roten kopf zu kriegen

mit stinksauren grüssen,
dcjs