hier eine zusammenfassung der neuregelungen im entwurf zum neuen waffengesetz: http://www.bmi.bund.de/Anlage4352/Zusammenfassung_der_wesentlichen_Neuregelungen.pdf (acrobat reader!)
seite 6 ist für unser thema besonders interessant:
der "umgang mit gefährlichen messern" wird verboten, sprich, nach deren definition von "gefährlichen messern" sind balisongs in zukunft VERBOTEN (im dienste der inneren sicherheit ) und das taschenmesserprivileg für springmesser gilt nur noch bis 6,5cm (!!) klingenlänge!
für weitere ausführungen ist mein adrenalinspiegel noch zu hoch...
nur eins noch: der satz "so wenig waffen wie möglich ins volk" ist wohl der einzige von ******, den ein deutscher politiker herausposaunen darf, ohne einen roten kopf zu kriegen
mit stinksauren grüssen,
dcjs
seite 6 ist für unser thema besonders interessant:
der "umgang mit gefährlichen messern" wird verboten, sprich, nach deren definition von "gefährlichen messern" sind balisongs in zukunft VERBOTEN (im dienste der inneren sicherheit ) und das taschenmesserprivileg für springmesser gilt nur noch bis 6,5cm (!!) klingenlänge!
für weitere ausführungen ist mein adrenalinspiegel noch zu hoch...
nur eins noch: der satz "so wenig waffen wie möglich ins volk" ist wohl der einzige von ******, den ein deutscher politiker herausposaunen darf, ohne einen roten kopf zu kriegen
mit stinksauren grüssen,
dcjs