Erkennungsdienstliche Behandlung eines EDC

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Bodo

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Hi

Ich habe vor einiger Zeit mal aus einem Forum(oder von sonst wo ?) dieses Foto von einem EDC auf mein Handy gespeichert.
Die Annahme, ich hätte somit für eine eventuelle spätere Recherche alles beisammen, trifft bedauerlicherweise nicht zu.

Kann mir von EUCH jemand den Hersteller nennen?
Ich suche mir seit Stunden "einen Wolf".
29827329jy.jpg



Danke , Bodo
 
Todd Begg....jaaaaa Klasse
Vielen Dank chamenos.
Du bist schuld, wenn von der Rente diesen Monat nicht viel übrig bleib. :steirer:


Gruß, Bodo
 
... ich bin immer wieder baff, wie breit das Wissen hier gestreut ist. Echt schick, das Teil, und prima Qualität, wie's scheint ... kann man nicht genug meckern. :) Ist aber in Deutschland verboten (§42a WaffG ...) - aber da Du NATÜRLICH nur nach weiteren Bildern suchst, um Dich an dem schönen Design optisch zu erfreuen (gell?), ist das ja völlig unkritisch ... :D
 
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Ist aber in Deutschland verboten (§42a WaffG ...)
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da muss ich direkt mal einschreiten. Verboten ist das Messer nicht. Er darf es besitzen. Es unterliegt nur dem Führungsverbot. Darf es also in der Öffentlichkeit nicht tragen.
Ausnahmen bestätigen die Regel und so....
 
Natürlich, das stimmt. Ich habe mich da nicht ganz eindeutig ausgedrückt - es geht um das Führungsverbot, das ich meinte (und das ja eben in 42a steht). War keine böse Absicht. Mea culpa, Asche auf mein Haupt ... :glgl:
 
Verboten ist das Messer nicht. Er darf es besitzen. Es unterliegt nur dem Führungsverbot. Darf es also in der Öffentlichkeit nicht tragen.

Natürlich, das stimmt. Ich habe mich da nicht ganz eindeutig ausgedrückt - es geht um das Führungsverbot, das ich meinte (und das ja eben in 42a steht).
Als Österreicher bin ich immer wieder erstaunt, wie leicht und schnell ihr Deutschen aus einer Einschränkung gleich ein Verbot macht und euch dabei auch noch kräftig mental gegenseitig unterstützt. Na ja, euer Bier ... :steirer:
 
nunja, mir gings darum, das man als Fachforum auch mal pedantisch sein muss. Erst recht wenn dann Laien her kommen die dann sowas lesen und meinen das wäre dann wirklich so.
Ich führe beinahe täglich Gespräche über gefährliches Halbwissen, besonders im Bereich der Messer. Da setze ich gern möglichst früh an der Wurzel an.
 
Als Österreicher bin ich immer wieder erstaunt, wie leicht und schnell ihr Deutschen aus einer Einschränkung gleich ein Verbot macht und euch dabei auch noch kräftig mental gegenseitig unterstützt. Na ja, euer Bier ... :steirer:
Nun ja, ein nicht Beachten dieser Einschränkungen kann, wenn es dumm läuft, für richtig Ärger sorgen. Siehe z.B. just letzten Sonntag in Bielefeld.

Haben sich zwei aus einer Sturmgewehr-Atrappe eine Shischa gebaut, sich das Ding über die Schulter gehängt und sind damit auf der Straße herumspaziert. Ergebnis größerer Polizeieinsatz und Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen Paragraf 42a des Waffengesetzes. Und es könnte sein, das die Kosten des Polizeieinsatzes auch noch dazu kommen.

Es geht hier auch um keinen verbotenen Gegestand, sondern "nur" um das Führungsverbot von Anscheinswaffen.

Und die beiden können froh sein, dass sie es nich mit amerikanischen Cops zu tun hatten. Die hätten vielleicht nicht sehr vorsichtig aber höflich an der Tür geklingelt.
 
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