pumahunter
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Ich habe ein altes Fahrtenmesser der HJ erworben und möchte dieses auf meiner Homepage (www.pumahunter.de) als Anschauungsmaterial präsentieren, da es ein Exemplar des Herstellers Puma ist.
Ich sammle die Messer aller Art von der Firma Puma und habe sie zur Informationszwecken, für andere Pumasammler auf meiner Homepage veröffentlicht. Das Fahrtenmesser ist ein Originalstück mit der rot-weißen Raute und dem Kreuz im Griff und ich bin mir nicht ganz sicher ob ich diese Raute auf meiner Seite darstellen darf.
Ich hab mich schon mal durchgegoogelt, bin aber leider nicht richtig schlau geworden.
§86 Verbreitung von Propaganda-Mitteln verfassungswidriger Organisationen:
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Demnach müsste es doch legal sein, denn das Foto von dem Messer veröffentliche ich ja nicht zur Verherrlichung der NS–Zeit, davon distanzier ich mich auch ausdrücklich, sondern es soll ja lediglich als Anschauungsmaterial für andere Sammler dienen! Abdecken möchte ich die Raute eigentlich auch nicht, denn so ist es halt ein geschichtliches Original und es weiss ja eh Jeder was sich hinter der Abdeckung befindet.
Kennt sich da vielleicht Jemand mit aus und kann mich rechtlich etwas absichern? ... oder muss ich das Kreuz abdecken?
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten,
Ralf
Ich sammle die Messer aller Art von der Firma Puma und habe sie zur Informationszwecken, für andere Pumasammler auf meiner Homepage veröffentlicht. Das Fahrtenmesser ist ein Originalstück mit der rot-weißen Raute und dem Kreuz im Griff und ich bin mir nicht ganz sicher ob ich diese Raute auf meiner Seite darstellen darf.
Ich hab mich schon mal durchgegoogelt, bin aber leider nicht richtig schlau geworden.
§86 Verbreitung von Propaganda-Mitteln verfassungswidriger Organisationen:
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Demnach müsste es doch legal sein, denn das Foto von dem Messer veröffentliche ich ja nicht zur Verherrlichung der NS–Zeit, davon distanzier ich mich auch ausdrücklich, sondern es soll ja lediglich als Anschauungsmaterial für andere Sammler dienen! Abdecken möchte ich die Raute eigentlich auch nicht, denn so ist es halt ein geschichtliches Original und es weiss ja eh Jeder was sich hinter der Abdeckung befindet.
Kennt sich da vielleicht Jemand mit aus und kann mich rechtlich etwas absichern? ... oder muss ich das Kreuz abdecken?
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten,
Ralf