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Fallen auch Cutter mit "Springklinge" unter das Verbot
Kurze Frage in die Runde: Sind auch Cutter mit Trapezklinge vom Springmesserverbot betroffen, wenn deren Klinge bei Betätigung eines Schiebers rausspringt und arretiert?
Nach meiner Kenntnis öffnet sich bei einem Cuttermesser die Klinge nach vorne aus dem Griff.
Wenn die Klinge "rausspringt und arretiert" dürfte es sich lt. WaffG um einen verbotenen Gegenstand handeln.
Wenn das ein echter Springmechanismus ist (federgetriebene Klingenöffnung nach Lösen einer Sperrvorrichtung und arretierend wenn geöffnet), dann wüßte ich nicht, was dagegen sprechen sollte, es als Springmesser einzuordnen.
Der Werkzeugcharakter ist da irrelevant.
Das ist seit dem 31.10.24 ja irrelevant, weil jetzt auch als seitlich öffnender Springer ein verbotener Gegenstand ist. Als OTF wäre es das auch schon vor dem "Sicherheitspaket" gewesen.
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